Ein neues deutsches Urteil zum Thema Dialer

A

Anonymous

Anbei ein aktuelles Urteil zum
Thema Dialer von www.dialerundrecht.de:

Zitat Anfang:

http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agelmsh100103.htm

AMTSGERICHT ELMSHORN
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
Az.: 53 C 247/02




1. Es wird festgestellt, daß der Beklagten ein
Anspruch gegen den Kläger zur Kundennummer
... aus der Rechnung der Deutschen Telekom ...
vom 04.07.2002in Höhe von 62,48 € nicht
zusteht.


Von der Darstellung des Tatbestandes wird
gem. § 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen.



Entscheidungsgründe:

Die Klage hat Erfolg.

Die Beklagte berühmt sich eines Anspruches
gegen den Kläger in Höhe von 62,48 €. Sie
berechnet diesen Betrag für
Internetverbindungen vom Telefonanschluß des
Klägers. Der Kläger hat dazu unwidersprochen
vorgetragen, daß diese Verbindungen von
einem Internet-Dialer verursacht worden sind
und nicht auf ein bewusstes und gewolltes
Anwählen der Verbindung zurückzuführen sind.
Danach fehlt es an einem wirksamen
Vertragsschluß zwischen den Parteien. Die
Beklagte hat keinen Anspruch gegen den
Kläger auf Zahlung der Verbindungsentgelte.

Der Klage war danach stattzugeben.

Zitat Ende
 
Talkline oder was ?

Das Urteil scheint gegen Talkline gefallen zu sein.


Wenn ich es richtig deute, dann hat Talkline behauptet, eine Forderung gegen den Kläger aus Telefondienstleistungen zu haben.

Der Kläger hat auf Feststellung geklagt, dass die Forderung nicht besteht.

Und er hat gewonnen.

Das neue Urteil ist nicht leicht zu verstehen, weil der Sachverhalt nicht dargestellt wird.

Das Urteil ist aber ein ganz großer Erfolg.

Meine erste Analyse:

AG Elmshorn bedeutet Beklagter war Talkline. Die sitzt in Elmshorn.

Talkline hat mit dem Kunden um eine Forderung gestritten, diese aber nicht selbst eingeklagt.

Darauf hatte der Kunde die Nase voll und wollte Klarheit haben, ob die
Forderung besteht oder nicht.

Er hat auf Feststellung geklagt, dass die Forderung nicht besteht.

Das kann man machen, wenn sich die andere Seite der Forderung "berühmt".

Dann hat der Kläger einen Anspruch auf Klärung.

Diese Klärung hat das AG Elmshorn sehr trocken erledigt.

Der Kläger hatte vorgetragen, dass ein Dialer gewählt hat und deshalb kein Vertrag geschlossen worden sei.

Dem Vortrag ein Dialer hat gewählt, hat Talkline nicht widersprochen.

Das bedeutet für zukünftige Fälle ist damit zu rechnen, dass diesem Vortrag widersprochen werden wird.

Dann muss man beweisen, dass man einen Dialer auf der Festplatte hat oder hatte (Beweissicherung wird wichtiger).

Gelingt dieser Beweis, dann ist die Entscheidung klar.

Weiß jemand mehr über den Fall? Gebt mir mehr Informationen, damit ich meine Analyse kristisch überprüfen und ergänzen kann.

Der Jurist
 
KG Berlin: Einwahl von betrügerischem Dialer nicht bezahlen

Einwahl von betrügerischem Dialer muss nicht bezahlt werden

Das Kammergericht Berlin hat in zweiter Instanz eine Klage von Berlikomm zurückgewiesen. Der Berliner Telefonie-Carrier hatte die Mutter eines 16-jährigen Kindes verklagt, weil diese einen Posten auf der Telefonrechnung von 16.992 Mark (8688 Euro) nicht bezahlen wollte, der durch Einwahlen eines 0190-Dialers verursacht worden war. Damit hat die Richterin das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Berlin vom Juli 2001 in der Berufungsverhandlung (Az 26.U.205/01) aufgehoben.

Der damals 16-jährige Sohn hatte ohne Wissen der Mutter einen Dialer auf seinem per ISDN an Internet angeschlossenen PC installiert und danach mit der Deinstallations-Routine das Programms scheinbar wieder entfernt. Dennoch hatte sich der Dialer versteckt weiterhin eingewählt. Als Nachweis hierfür genügten dem Gericht offensichtlich mehrere Screenshots, die im Nachhinein angefertigt wurden.

Nach Ansicht der Mutter lag eine arglistige Täuschung durch den Software- beziehungsweise Dienstanbieter vor. Erschwerend kam hinzu, dass aufgrund von Schwierigkeiten bei der Buchhaltung Berlikomm erst nach drei Monaten die erste Rechnung zu dem neuen Telefonanschluss stellte. Die Mutter hatte also keine Möglichkeit, den Anschluss zu kontrollieren und damit weiteren Schaden abzuwenden.

Welche Bedeutung für ähnlich gelagerte Fälle diese zweitinstanzliche Entscheidung haben wird, kann erst ermittelt werden, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Christlieb Klages, der Rechtsanwalt der Mutter, zeigte sich erleichtert über die Entscheidung: "Wir haben hart gekämpft. Ich glaube, von dem Urteil könnte eine Signalwirkung ausgehen." Das Kammergericht hat eine Revision zugelassen. Berlikomm kündigte bereits an, den Fall vor den Bundesgerichtshof bringen zu wollen. Für eine Stellungnahme war das Unternehmen am heutigen Abend nicht mehr zu erreichen. (hob/c't)
http://heise.de/newsticker/data/hob-28.01.03-000/

s.a.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/lgberlin.htm

Verbraucherrecht im Internet
http://www.geburtig.de
:D
 
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