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ORF schrieb:Consul-Info BV
Das Beispiel, auf das HELP aufmerksam wurde, ist eine bemerkenswerte Konstruktion:
Die Firma sitzt in den Niederlanden, gefordert werden Gebühren für österreichische Mehrwertnummern und eingetrieben wird das Geld von einem Deutschen Rechtsanwaltsbüro mit Zweigstelle in Salzburg.
Die Rede ist von der Consul-Info BV, die derzeit für heftigen Ärger bei zahlreichen Verbrauchern und für eine Beschwerdeflut bei Konsumentenschutzeinrichtungen sorgt.
ORF schrieb:In den Zahlungsaufforderungen wird zwar die Rechtmäßigkeit der Mehrwertnummern-Forderungen von "Consul-Info BV" – meist aus dem Jahr 2003 – betont, aber keineswegs bewiesen. So entspricht zum Beispiel eine der umstrittenen Seiten, die Page "vorna***.de" auch heute noch nicht den gesetzlichen Bestimmungen.
Es bleibt zu wünschen, dass AWT sich auch einmal bei denen meldet, denen sie im Auftrag der Kölner Mahnschreiben geschickt haben. Cicojore&friends warten gespanntORF schrieb:In einer Email an help.ORF.at wollte man mit Verweis auf die " Verschwiegenheitsverpflichtung" zwar keine Gründe für das Einlenken bekannt geben, es wurde jedoch betont, dass alle Betroffenen über die Mandatsniederlegung unterrichtet worden seien.
Außerdem hätte man sich für die "zugefügten Unannehmlichkeiten" entschuldigt, so Rechtsanwalt A*T*.
Vollmacht für Rückforderung
Wer bereits Geld überwiesen hat, kann die Kanzlei mit einer Vollmacht zur Rückforderung bewegen - ohne das dadurch Gebühren anfallen.
Zahlt Consul-Info BV nicht zurück, so müsse man "eine Lösung suchen" so Anwalt A*T* auf eine telefonische help-Anfrage.
Das klingt aber gar nicht gut... Zum Haare raufen für den Consul... tststs...orf schrieb:Die Firma ließ über die Rechtsanwaltskanzlei A*W*T* Rechnungen für angeblich benutzte Internetdienste einheben.
Mittlerweile hat die Kanzlei ihre Aktivitäten eingestellt und treibt kein Geld mehr ein.
Wer bereits Geld überwiesen hat, kann über die Kanzlei kostenlos versuchen, den Betrag von Consul-Info zurückfordern.
Gibt's denn keine Stellungnahme von AWT?
wo steht das? ohne Quellenangaben sind solche Informationen wertloschrisug schrieb:Die münchener Anwaltskanzlei arbeitet lt einem Schreiben nicht mehr für Consul
Anonymous schrieb:Unter http://help.orf.at/?story=1733
wird berichtet, dass AWT angeblich das Mandat für C. (zumindest in Österreich) niedergelegt hätte.
ORF schrieb:In einer Email an help.ORF.at wollte man mit Verweis auf die " Verschwiegenheitsverpflichtung" zwar keine Gründe für das Einlenken bekannt geben, es wurde jedoch betont, dass alle Betroffenen über die Mandatsniederlegung unterrichtet worden seien.
Außerdem hätte man sich für die "zugefügten Unannehmlichkeiten" entschuldigt, so Rechtsanwalt A*T* Vollmacht für Rückforderung
Wer bereits Geld überwiesen hat, kann die Kanzlei mit einer Vollmacht zur Rückforderung bewegen - ohne das dadurch Gebühren anfallen.
Zahlt Consul-Info BV nicht zurück, so müsse man "eine Lösung suchen" so Anwalt A*T* auf eine telefonische help-Anfrage.
(Hervorhebung aka)Arbeitskammer Österreich schrieb:Wer von einer Rechtsanwaltskanzlei eine Zahlungsaufforderung im Auftrag der Consul-Info BV bekommen hat, kann aufatmen. Den AK Konsumentenschützern liegt nun ein Schreiben der Kanzlei vor, dass sie auf Grund der "Einwendungen der betroffenen Konsumenten und auf Grund eigener Feststellungen" den Auftrag zurückgelegt und die Betroffenen bereits verständigt hat.
ORF schrieb:Geld bereits "weitergereicht"?
Bei einer telefonischen Nachfrage erklärte uns Rechtsanwalt A*T* [von A*W*T*, München] immerhin, es hätten schon einige Betroffene den geforderten Betrag überwiesen, das Geld sei aber schon an die Niederländische "Consul Info BV" weitergegeben worden.
Das ganze wäre "ein bisschen blöd gelaufen", und man betreibe künftig sicher nie wieder Dialer-Forderungen, so der Anwalt. Ob das den Konsumenten – die im Schnitt um die 100 Euro überwiesen haben – hilft, sei dahingestellt.