Ebay

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
A

Anonymous

Hallo,

habe vor einigen Monaten etwas bei ebay versteigert, nun behauptet mein Gegenüber, die Ware wäre nie angekommen und droht mit Anzeige...etc.
Die Ware wurde unversichert versendet.
Außerdem macht er mir zum Vorwurf, dass meine Ebay Bewertungen nicht öffentlich sind, usw...also die ganze Palette.
Wie soll ich mich verhalten?
 
Ich denke, der Verkäufer muß beweisen, daß er die Sache zur Post gebracht hat (Zeuge, Einwurf-Einschreiben). Im übrigen könnte die Sache bei der Post abhanden gekommen sein.
Du solltest auf jeden Fall zum Anwalt gehen.
 
Und was ist damit?

§ 447 BGB
Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
 
Kennt sich denn niemand etwas näher mit sowas aus?
Als ob ich (Azubi) Geld für nen Anwalt hätte... :D
Jeder Anwalt würde mich auslachen.
 
Womit soll ich das beweisen?
Hab das ganz normal als "Maxibrief" oder wie das heißt, versendet.
Lief auch vorher und danach immer alles problemlos, darum habe ich mir eigentlich auch keine Gedanken weiter gemacht.

Theorethisch könnte doch dann jeder bei ebay was kaufen und hinterher behaupten, die Ware wäre nicht angekommen?
 
Auf diese konkrete Einzelfallfrage zum rechtlichen Vorgehen darf und wird hier keine Antwort gegeben werden.
Es wird noch einmal anheim gestellt, rechtliche Hilfe bei zugelassenen Beratungsstellen gem. Rechtsberatungsgesetz zu suchen, z.B. bei Anwälten oder Verbraucherzentralen.
Auf die (Nutzungsbedingungen NUBs) wird ergänzend hingewiesen.
:stumm:

Ergänzung: Google mal z.B. nach "ebay unversichert hilfe" - da findest du einige Antworten in Foren, die nicht so genau aufpassen, was da so geschrieben und rechtsberaten wird...
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben