schlagzurück
Frisch registriert
Am xx.05.05 habe ich die Garnitur „Atlanta“ über die von [...] angebotene Auktion bei Ebay, ersteigert.
Laut der E-Mail vom xx.05.05 wurde mein Zahlungseingang am selbigen Tag bei dem Unternehmen verbucht.
In Bezugnahme auf die Artikelbeschreibung der Garnitur, wird eine Lieferzeit von 6 bis 8 Wochen nach Zahlungseingang zugesichert.
Also hätte die Lieferung bis zum xx.07.2005 erfolgen müssen.
Diesbezüglich habe ich [...] schon mehrmals per E-Mail kontaktiert, es wurden mir „Zeitfenster“ anhand von Kalenderwochen mitgeteilt, wo ich eine E-Mail mit dem genauen Liefertermin erhalten sollte, leider bis heute ohne Ergebnis.
Am xx.07.05 wurde mir per E-Mail mittgeteilt das ich in der 30. Kalenderwoche telefonischen Kontakt mit einem Herrn XXX aus dem Unternehmen aufnehmen soll, zwecks Absprache eines Liefertermins in der 31. KW.
Leider konnte oder wollte mir Herr XXX nicht weiterhelfen.
Habe dem Verkäufer jetzt eine Nachfrist zur Lieferung der Garnitur gesetzt, erst einmal ohne Konsequenzen wie Rücktritt vom KV oder Schadensersatz.
Vorstufe zum Käuferschutz bei Ebay ist eingeleitet.
Meine Vermutung ist das der Verkäufer absichtlich alles hinauszögert, bis ich vom Kaufvertrag zurücktrete und mein Geld zurück verlange.
Er würde dadurch keinen Verlust machen in dem er mir eine Garnitur für 166.- Euro liefern müsste, diese Garnitur würde in einem Normahlen Möbelgeschäft an die 700.- bis 900.- Euro kosten.
Des Weiteren ist auffällig das [...] seine Mitgliedschaft beendet hat und kurz davor hat [...] neben diversen Garnituren (die für ca. 100.- bis 250.- Euro weggingen) diverse Kleinteile wie Bücher und Weine versteigert um in seinem Bewertungsprofiel nach oben zu kommen, das hat auch ganz gut geklappt (er hat bis dato 0 Punkte). Irgendwann hat er dann sein Bewertungsprofil als privat umgewandelt, so das man die Kommentare der Bewerter nicht mehr lesen konnte.
Gibt es noch mehr Geschädigte von [...]?
Wenn ja, und Ihr habt Interesse dann können wir gemeinsam was unternehmen, damit wir unsere ersteigerten Artikel erhalten.
Kann ich Schadensanspruch auf den Differenzbetrag stellen?
Also ich tretet zurück von meiner Ersteigerung wegen nicht Lieferung, verlange mein angezahltes Geld + Versand zurück zuzüglich des Betrages, den die Garnitur in einem Möbelgeschäft kosten würde (natürlich abzüglich der 166.- Euro Ersteigerung).
Muss ich Strafanzeige stellen?
Wenn ja, welche Art von Anzeige ( Betrug).
[Ein Posting reicht. Bitte die NUBs lesen. (bh)]
Laut der E-Mail vom xx.05.05 wurde mein Zahlungseingang am selbigen Tag bei dem Unternehmen verbucht.
In Bezugnahme auf die Artikelbeschreibung der Garnitur, wird eine Lieferzeit von 6 bis 8 Wochen nach Zahlungseingang zugesichert.
Also hätte die Lieferung bis zum xx.07.2005 erfolgen müssen.
Diesbezüglich habe ich [...] schon mehrmals per E-Mail kontaktiert, es wurden mir „Zeitfenster“ anhand von Kalenderwochen mitgeteilt, wo ich eine E-Mail mit dem genauen Liefertermin erhalten sollte, leider bis heute ohne Ergebnis.
Am xx.07.05 wurde mir per E-Mail mittgeteilt das ich in der 30. Kalenderwoche telefonischen Kontakt mit einem Herrn XXX aus dem Unternehmen aufnehmen soll, zwecks Absprache eines Liefertermins in der 31. KW.
Leider konnte oder wollte mir Herr XXX nicht weiterhelfen.
Habe dem Verkäufer jetzt eine Nachfrist zur Lieferung der Garnitur gesetzt, erst einmal ohne Konsequenzen wie Rücktritt vom KV oder Schadensersatz.
Vorstufe zum Käuferschutz bei Ebay ist eingeleitet.
Meine Vermutung ist das der Verkäufer absichtlich alles hinauszögert, bis ich vom Kaufvertrag zurücktrete und mein Geld zurück verlange.
Er würde dadurch keinen Verlust machen in dem er mir eine Garnitur für 166.- Euro liefern müsste, diese Garnitur würde in einem Normahlen Möbelgeschäft an die 700.- bis 900.- Euro kosten.
Des Weiteren ist auffällig das [...] seine Mitgliedschaft beendet hat und kurz davor hat [...] neben diversen Garnituren (die für ca. 100.- bis 250.- Euro weggingen) diverse Kleinteile wie Bücher und Weine versteigert um in seinem Bewertungsprofiel nach oben zu kommen, das hat auch ganz gut geklappt (er hat bis dato 0 Punkte). Irgendwann hat er dann sein Bewertungsprofil als privat umgewandelt, so das man die Kommentare der Bewerter nicht mehr lesen konnte.
Gibt es noch mehr Geschädigte von [...]?
Wenn ja, und Ihr habt Interesse dann können wir gemeinsam was unternehmen, damit wir unsere ersteigerten Artikel erhalten.
Kann ich Schadensanspruch auf den Differenzbetrag stellen?
Also ich tretet zurück von meiner Ersteigerung wegen nicht Lieferung, verlange mein angezahltes Geld + Versand zurück zuzüglich des Betrages, den die Garnitur in einem Möbelgeschäft kosten würde (natürlich abzüglich der 166.- Euro Ersteigerung).
Muss ich Strafanzeige stellen?
Wenn ja, welche Art von Anzeige ( Betrug).
[Ein Posting reicht. Bitte die NUBs lesen. (bh)]