Ebay Geld gezahlt, Ware nie angekommen, nächste Schritte?

Wäre schön, von euch ein paar Meinungen dazu zu hören:

Am 7.10 Computer bei Ebay-Verkäufer ersteigert, der noch null Bewertungen hatte. Vorher per Mail angefragt, ob Barzahlung bei Abholung ok wäre.
Verkäufer war einverstanden, es stellte sich aber heraus, dass der Ort nicht wie von mir geglaubt, ca 100 km entfernt war, sondern ca 600.
Also nach telephonischer Rücksprache Geld plus 20 Euro für UPS-Versand überwiesen.
Nach einigen Mails hin und her am 27.9 Mail vom Verkäufer, Ware wäre am 24.9 per UPS versendet worden.
Am 28.9 Mail von mir an ihn, er solle mir den Identcode der Sendung mitteilen, damit ich bei UPS nachforschen kann.
Am 29.9 Mail von ihm, er würde am nächsten Tag den Identcode mitteilen.
Danach, trotz mehrerer Mails von mir, keine Antwort mehr. Auch ans Handy geht keiner mehr.
Am 1.10 Mail von mir in dem ich mitteile, vom Vertrag zurückzutreten und eine Frist bis zum 10.10. setze, mir das Geld zurück zu überweisen.
Wieder keine Reaktion.
In der Zwischenzeit habe ich erfahren, dass der Verkäufer kein registriertes Mitglied bei Ebay mehr ist.
Das stinkt doch gewaltig.
Fragen:
Ich will jetzt per Einschreiben eine letzte Frist für die Rückzahlung setzen und danach, falls wieder keine Reaktion, einen gerichtlichen Mahnbescheid anleiern.
Was sollte ich beachten, kostet das was, brauche ich einen Anwalt dazu?
Falls die Adresse, die ich von Ebay bekommen habe ein Fake ist, wie schwer ist es, über die Kontonummer an die richtige zu kommen?
Lohnt es sich, parallel eine Strafanzeige zu machen?
Danke im voraus für möglichst viele Meinungen.
D.
 
Weiß nicht, ob mein letztes Post übermittelt wurde.
(Anmeldungsproblem)
Aber:
Natürlich wäre es nett, wenn Ebay aus Kulanz mir einen Teil des Schadens ersetzen würde. Aber den eigentlichen Schaden hat doch der Verkäufer, der nicht lieferte, verursacht..
Bitte:
Wenn jemand Erfahrungen hat, wie vorzugehen zum Erfolg führt, bitte schreiben.
D.
 
@ Plattenputzer, war das ein neuer Rechner und wieviel hast Du dafür bezahlt? Ist der Verkäufer privat oder gewerblich. Poste doch mal die Artikelnummer, damit man sich ein Bild von der Auktion machen kann.

Plattenputzer schrieb:
Ich will jetzt per Einschreiben eine letzte Frist für die Rückzahlung setzen und danach, falls wieder keine Reaktion, einen gerichtlichen Mahnbescheid anleiern.
Was sollte ich beachten, kostet das was, brauche ich einen Anwalt dazu?
Falls die Adresse, die ich von Ebay bekommen habe ein Fake ist, wie schwer ist es, über die Kontonummer an die richtige zu kommen?
Du kannst natürlich selbst weiter rum wurschteln, aber wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, solltest Du (spätestens nach einem letzten Anschreiben) einen Anwalt beauftragen.
Du hast von Ebay eine Adresse erhalten - mehr wirst Du in Deiner ungünstigen Position nicht herausschlagen können. Den Kaufbetrag hattest Du doch an ein Konto überwiesen - schon allein hier wird Dir jede Bank die Auskunft über den Kontoinhaber verweigern. Deshalb...
Plattenputzer schrieb:
Lohnt es sich, parallel eine Strafanzeige zu machen?
...würde ich eine Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden befürworten. Über einen gerichtlichen Beschluss erhalten ermittelnde Behörden die Auskunft über den Kontoinhaber und diese Daten wiederum kann ein eingeschalteter Anwalt über ein Ersuchen zur Akteneinsichtnahme nutzen. Beachte aber, dass Die Behörden Dir nicht zu Deinem Geld verhelfen werden, die zivile Sache muss stets parallel betrieben werden.
verwirrter Plattenputzer schrieb:
Aber den eigentlichen Schaden hat doch der Verkäufer, der nicht lieferte, verursacht..
...ob wirklich ein Schaden entstanden ist, wirst Du wahrscheinlich noch aussitzen müssen - womöglich wird nach Deinen Brief die Ware ja doch noch gesendet und das Ganze löst sich (infolge irgendwelcher Umstände) in Wohlgefallen auf. Sollte das Geschäft dann letztlich wirklich platzen, dann wirst Du selbst alles Mögliche tun müssen, um Dich am Ende schadlos zu halten.
 
Das mit dem "Überweisung Rückgängigmachen" ist nicht so einfach. Das geht meist nur am selben Tag, höchstens noch am nächsten. Sobald das Geld dem Empfänger gutgeschrieben wurde geht nichts mehr.
Siehe folgender Text:
Die Frist für den Widerruf von Überweisungsaufträgen ist seit Mitte August 1999 in dem sogenannten Überweisungsgesetz (BGBl Nr. 39 vom 26.7.1999) geregelt. Hiernach kann der Überweisungsauftrag nur solange widerrufen werden, wie der Betrag noch nicht endgültig auf dem Konto des Begünstigten zur Verfügung gestellt wurde (§ 676 a Abs. 4 BGB). Mit der Gutschrift auf dem Empfänger-Konto wird der Überweisungsauftrag somit unwiderruflich und der Zahlende muss sich dann gegebenenfalls unmittelbar an den Empfänger wenden, wenn er sein Geld zurückhaben will.
Quelle: http://www.urbs.de/archiv/geld/change.htm?geld135.htm
 
Die Artikelnummer ist: 5121230756.

Der Compi wurde als neu (athlon 2500+, 512 Mb Ram, DVD-Brenner, 80 Gb Festplatte), selbstgebaut mit 17 Zoll Monitor und WinXP-Lizenz ausgeschrieben.
Das besondere war das Gehäuse: Ein Aluwerkzeugkoffer.
Ersteigert für 251 Euro + 20 Euro für UPS-Versand.

Ich weiß, es ist naiv, aber ich dachte, wenn der Verkäufer mit Abholung einverstanden ist, kann ich von seiner Seriosität ausgehen. Denkste.

Bei der Bank habe ich wegen Überweisungsstorno nachgefragt:
Geht laut Auskunft der Bankfrau nur bei einem offensichtlichen Irrtum wie Zahlendreher in der Kontonummer oder falscher Kommastelle beim Betrag.
Das hätte ich zwar behaupten können, wäre mir dabei aber selbst unseriös vorgekommen.
D.
 
Teleton schrieb:
Was immer Du machst nicht vergessen den Ebay-Käuferschutz einschalten
http://pages.ebay.de/help/confidence/problems-fraud.html
Wenn Du diese Voraussetzungen einhält bekommst Du relativ einfach bis zu 175 Euro erstattet.
Der Nutzer ist von Ebay ausgeschlossen worden. Du solltest unbedingt den von Teleton geposteten Link verwenden, damit wenigstens noch ein bisschen was (ersatzweise) von dem Geld gerettet werden kann.
 
Ja, ihr habt recht, ist besser als in den Mond kucken.
Ich berichte dann, wie Ebay reagiert hat.
Frage am Rande:
Woher weißt du, dass der Verkäufer von Ebay ausgeschlossen wurde?
(Bei meiner Recherche laß ich nur was von "Mitgliedschaft beendet"
D.
 
...das sagt doch schon alles. Wenn Typen sich in dem Portal nachweislich nicht an Recht, Gesetz und die AGB halten, werden sie ausgeschlossen - und das siehrt dann eben so aus.
 
Die Billigteilgeschichte kann sich ja noch lange hinziehen. Nicht locker lassen!

Nun habe ich leider keine Rechtsschutzversicherung und wurstle deshalb erst mal weiter.
Folgendes will ich morgen abend an den Verkäufer per Einschreiben loslassen. Falls grobe Fehler oder unglückliche Formulierungen drin sind, wäre ich für Anregungen dankbar.
D.



An
VK
xxgasse x
xxxxx Ydorf


Betreff: ebay-Vertrag Art. xyz


Sehr geehrte Frau VK,

Sie haben unter dem Ebay-Mitgliedsnamen „xxxx“ in Ebay einen Computer samt Monitor und Zubehör angeboten. Ihr Verkaufsangebot wurde in Ebay unter der Artikelnummer xyz geführt.
Mit der Abgabe des Höchstgebotes von 251 Euro durch mich wurde mit Beendigung der Ebay-Auktion am 7.09.2004 ein Kaufvertrag zwischen uns geschlossen.
Nach dem wir fernmündlich eine Versendung des betreffenden Artikels per United Parcel Service (UPS) und eine Vergütung für die Versandkosten mit dem Betrag von 20 Euro vereinbart hatten, habe ich Ihnen den Gesamtbetrag von 271 Euro überwiesen.
Den Erhalt des Betrages haben Sie per Email bestätigt.
Nach dem die Lieferung der Ware auch nach längerem Zeitraum nicht erfolgte, haben sie am 27.9.2004 per Email behauptet, die Ware am 24.9.2004 per UPS versendet zu haben.
Nach dem ich Sie daraufhin aufforderte, mir den UPS-Sendungsidentcode mitzuteilen, um die Versendung der Ware nachzuweisen, haben Sie mir am 29.9.2004 per Email zugesichert, diesen Nachweis bis zum 30.9.2004 zu erbringen.

Weder haben Sie mir bis zum heutigen Tage den UPS-Sendungsidentcode mitgeteilt, noch wurde die Ware geliefert.

Ich trete daher vom Kaufvertrag zurück.

Ich fordere Sie hiermit auf, bis zum 25.10.2004 den Betrag von 271 Euro auf mein Konto (Kontonummer xxx)
Xbank (Bankleitzahl xxxx) zu überweisen.

Sollten Sie dieser Forderung bis zum gesetzten Termin nicht nachgekommen sein, sehe ich mich gezwungen einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen Sie zu erwirken und Strafanzeige gegen Sie zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen
 
Noch etwas zum Nachdenklich-Werden:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/51999

Schwieriger sei der Schutz gegen Betrüger, die Diebesgut anbieten. Immer mehr Hehler entdeckten das Medium Internet für sich, sagte Bagger. "Die Hemmschwelle ist weitaus geringer, weil sie kein persönliches Verkaufsgespräch führen müssen, also nicht lügen oder schauspielern müssen." Leidtragender sei letztlich der Käufer. "Weil man an gestohlener Ware kein Eigentum erwerben kann, ist deren Kauf umsonst." Bagger rät daher, bei Schleuderpreisen etwa für Computer oder Videokameras misstrauisch zu werden. "Der Preis und die Ware müssen noch in einem Verhältnis stehen."
 
Nein, zurücktreten will ich, weil der Verkäufer den Vertrag, trotz mehrfachem Nachhaken nicht erfüllt.
Übrigends empfiehlt auch Ebay bei Nichtlieferung ein Schreiben mit Vertragsrücktritt an den Verkäufer zu senden. (Ich vermute mal, das ist ein juristisch notwendiger Schritt um danach weitere Schritte einleiten zu können)
Falls der Verkäufer nach Erhalt des Einschreibens die Ware doch noch versendet, sieht man weiter. Allein, mir fehlt der Glaube.
Außerdem wär's mir inzwischen wirklich lieber, die Kohle zurück zu bekommen, soll er den Rechner behalten.
Wie gesagt, der Verkäufer erscheint mir unseriös und falls doch noch geliefert wird, werde ich die Lieferung genauestens prüfen.
 
Nur mal zur Überlegung:

Alle Maßnahmen klappen nur, wenn du den Typen findest.

Dann kannst du nach deiner Wahl (unter gewissen Voraussetzungen)

a) Erfüllung zum vereinbarten Preis verlangen, oder
b) zurück treten.

Ich finde eigentlich a) immer die charmantere Lösung ...
 
Danke für eure Anregungen.
Leider habe ich das Einschreiben schon vorher losgeschickt, sonst hätte ich noch reingeschrieben, dass der Verkäufer bis zur festgesetzten Frist wahlweise auch liefern kann. Ich bin ja kein Unmensch.
Jetzt warte ich mal bis zum 25.ten.
Vielleicht reagiert der Verkäufer ja noch und alles löst sich in Wohlgefallen auf.
Ich melde mich, wenns Neuigkeiten gibt.
 
Es gibt Neuigkeiten.
Gestern lief ja die Frist ab, die ich gesetzt habe, also habe ich schon mal einen kleinen Spaziergang zur Wache gemacht, um mich zu erkundigen, welche Unterlagen ich für eine Betrugsanzeige mitbringen muß.
Ich bekam eine Information, die vielleicht auch für andere interessant ist:
Laut Polizeibeamten kann die Staatsanwaltschaft die ermittelten Adressdaten eines Kontobesitzers auch ohne anwaltliche Akteneinsicht herausrücken, wenn sie zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche vom Anzeigeerstatter benötigt werden.
Ist aber wohl Ermessenssache.

In meinem Falle aber auch gar nicht mehr nötig.
Heute kam ein Einschreiben vom Verkäufer als Antwort auf mein Einschreiben, das ich weiter oben gepostet habe. Die Adresse die ich habe, stimmt also.

Das Schreiben selbst, ohne Briefkopf, mit der förmlichen Anrede „Hallo“ eröffnet mir, das der Verkäufer ein Insolvenzverfahren am Hals hat, nennt den Insolvenzverwalter und dann kommt die Bitte, meine Kontodaten zu zusenden, dann würde er mir das Geld zurücküberweisen.
??? Diese Daten stehen doch groß und deutlich in meinem Schreiben an ihn und wenn er das verschlampert hat auf seinem Kontoauszug.
Will der Zeit schinden, um einer Anzeige zu entgehen? Oder geht’s um irgendwelche Fristen die ich verpennen soll?
Was meint ihr, soll ich die Kontodaten noch mal übermitteln, oder mich gleich an den Insolvenzverwalter wenden oder doch lieber sofort Anzeige erstatten? Schließlich habe ich einen gültigen Kaufvertrag und das Geld überwiesen, habe also Eigentum erworben. Nur mit dem Besitz ist Essig.
Oder fließt das alles in die Insolvenzmasse und ich bin der Depp bei der Geschichte?
 
Zurück
Oben