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Kosten werden nach anteiligem Obsiegen und Unterliegen verteilt.Wieviel wurde eingeklagt, wieviel steht im Urteil, das Verhältnis dieser beiden Summen bestimmt die Kostenquote. Kostenrechner findest Du überall im Netz.

 

 

Das mit dem Mitverschulden besprich lieber mal mit Deinem Anwalt.


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