Dürfen 0900-Nummern weiterverkauft werden

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Unregistriert

Hallo,

ich wurde Opfer eines VoIP-Angiffes, über den ein Angreifer mit einer IP aus Rumänien immer wieder die gleiche 0900-Nummer anrief.

jetzt habe ich versucht, herauszubekommen, welche Dienste sich dahinter verbergen und stelle dabei fest, dass
- der 0900 Anbieter auf der Telekom-Rechnung mich an einen weiteren Anbieter verweist
- dieser verweist mich an einen weiteren Anbieter, der die 0900-Nummer anbietet
- In einem Fall lande ich sogar bei einer weiteren Firma im Ausland, der die 0900 Nummer anbietet.

Frage dazu: Es war doch mit Einführung der 0900-Nummer gedacht, dass der Weiterverkauf nicht erlaubt sei. Ist das auch tatsächlich so umgesetzt worden, und wenn ja: Nach welchem § ist das nicht erlaubt, damit ich ggf. widersprechen kann.
 
AW: Dürfen 0900-Nummern weiterverkauft werden

Hallo!

Könnstest Du Dich bitte anmelden, damit man zu Dir auch via PN (= persönlichen Nachrichten) Kontakt aufnehmen kann?

Schöne Grüße
Nebelwolf
 
AW: Dürfen 0900-Nummern weiterverkauft werden

Ist Anmelden Pflicht - oder kann man auch einfach mal so eine Frage stellen (Datensparsamkeit)?
 
AW: Dürfen 0900-Nummern weiterverkauft werden

Hallo!

Nein, Anmelden ist natürlich keine Pflicht, aber es erleichtert die Kontaktaufnahme. Wir würden natürlich gerne ein wenig im Dreck wühlen und dazu brauchen wir Informationen, die nicht unbedingt öffentlich ausgetauscht werden sollten. Der größte Teil der Daten, die Du bei der Anmeldung angiebst sind freiwillig, Du brauchst im Prinzip nur eine gültige eMail-Adresse, z.B. von einem Freemailer.

Die Weitervermietung von 0900er-Nummern ist nach meinen Informationen verboten, allerdings habe ich gerade keinen passenden Link zur Hand.

Nebelwolf
 
AW: Dürfen 0900-Nummern weiterverkauft werden

Die Weitervermietung von 0900er-Nummern ist nach meinen Informationen verboten, allerdings habe ich gerade keinen passenden Link zur Hand.

http://www.bmelv.de/cae/servlet/con...his=true&TB_iframe=true&height=768&width=1024

2."Vermietung" von Rufnummern
Es werden grundsätzlich nur 0900-Dienstleistungsanbieter bei der Bundesnetzagentur registriert (anders bei 0190); diese sind als Zuteilungsinhaber für den Inhalt verantwortlich, Eine "Vermietung" von Rufnummern gibt es bei 0900 – anders als bei 0190 – als solche nicht mehr. Die "Vermietung" von 0190-Nummern ist ab dem 1.1.2006 wegen Abschaltung dieser Nummern entfallen. Dies schließt jedoch nicht aus, dass Rufnummern durch den Zuteilungsinhaber für Kunden im Rahmen einer Dienstleistung zur Verfügung gestellt werden. Der Zuteilungsinhaber bleibt aber gegenüber der Bundesnetzagentur Nutzer der Rufnummer und ist über diese für jedermann ermittelbar, so dass sich der Zuteilungsinhaber dadurch von seiner inhaltlichen Verantwortlichkeit im Außenverhältnis zur zuteilenden Bundesnetzagen-tur nicht befreien kann.

HtH Gruß Marco
 
AW: Dürfen 0900-Nummern weiterverkauft werden

Ich würde mir das auch gerne näher ansehen... Bitte hebe alle Informationen, die Du hast, gut auf (auch die IP in Rumänien kann interessant sein). Dokumentiere gut! Und melde Dich hier an, damit man sich austauschen kann!
Nebelwolf und ich sind hier schon eine Weile dabei und tun Dir bestimmt nichts Böses :)
Nenne wenigstens die 0900-Nummer komplett!

[offtopic]Irgendwie habe ich mir doch gedacht, dass es nichts Gutes bedeuten kann, wenn einer der großen Dialerganoven erklärt, "in VoIP liegt die Zukunft" und dann mit dem Gründer eines großen VoIP-Dienstes (Sk***) eine Weltreise macht...[/offtopic]

Diese Regelung mit der Verantwortlichkeit ist eine der typischen Watteregeln... Es gibt sie, aber was heißt das schon? Dialer durften ja damals auch "eigentlich" nicht ohne ladungsfähigen deutschen Ansprechpartner angemeldet werden - und dann gab es jede Menge ausländische Adressen oder Personen, die dann doch nicht zuständig waren oder die bereits die Behörden vergebens unter der angegebenen Adresse erreichen wollten - noch ehe sie mit dieser Anschrift eingetragen wurden...
 
AW: Dürfen 0900-Nummern weiterverkauft werden

Bundesnetzagentur:
Regeln für die Zuteilung von (0)900-Rufnummern für Premium-Dienste.

4. Antragsberechtigte
Antragsberechtigt ist jeder, der die Einrichtung einer Rufnummer für PD bei einem Betreiber
eines Telekommunikationsnetzes beauftragen will. Die Beauftragung kann direkt beim
Betreiber des Telekommunikationsnetzes oder indirekt über einen Diensteanbieter erfolgen.
Antragsteller mit einer Auslandsadresse müssen einen Empfangsbevollmächtigten mit einer
Inlandsadresse sowie eine ladungsfähige Anschrift des Diensteanbieters angeben. Sofern
eine diesbezügliche Angabe fehlt, werden diese Anträge nicht berücksichtigt. Der
Antragsteller wird hierüber informiert.
 
AW: Dürfen 0900-Nummern weiterverkauft werden

Antragsteller mit einer Auslandsadresse müssen einen Empfangsbevollmächtigten mit einer Inlandsadresse
zum Beispiel insolvente Gebäudereiniger oder polnische Studentinnen?
sowie eine ladungsfähige Anschrift des Diensteanbieters angeben
zum Beispiel ein Mailbox Etc. Postfach in Chelsea?
Sofern eine diesbezügliche Angabe fehlt, werden diese Anträge nicht berücksichtigt. Der Antragsteller wird hierüber informiert.
Wenn der Antragsteller also keine ladungsfähige Adresse hat, wird er unter dieser nicht ladungsfähigen Adresse auf Kosten des Steuerzahlers darüber informiert?
Und wer glaubt, dass dies tatsächlich geprüft wird, kann gleich glauben, der Osterhase sei ein unehelicher Sohn des Weihnachtsmannes!

Da registriert dtms 0137-Nummern für einen Dänen, mit dem man zwar telefonieren kann, der aber von der Staatsanwaltschaft nicht identifiziert werden kann - oder man bringt einen Italiener ins Spiel. Dann wird das Verfahren eingestellt, "weil nur die Kopie eines italienischen Personalausweises vorgelegt wurde, wobei es sich erfahrungsgemäß um eine Fälschung handelt" (Zitat eines süddeutschen Staatsanwalts)

Dieser gequirlte Mist der Wattestäbchenarmee ist das Papier nicht wert, auf dem er gedruckt wird.

Kurth, go home!
 
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