Sehr geehrtes Forum,
eine Abofalle (my_doo) hat mich erwischt. Wie so oft bei diesen Gewerken - Abo nach Erkennung von ebenjenen abmelden und das Geld als Lehrgeld innerlich abbuchen.
Doch nun bin ich stutzig geworden: Das Abo wurde über die Mobilfunknummer abgeschlossen, die meinem reinen LTE-Vertrag als Datenverbindung zugrunde liegt. D.h. diese Nummer ist nicht telefonisch nutzbar.
Sie ist mir zuordenbar, da hier ein 24-Monatsvertrag mit dem Mobilfunkunternehmen vorliegt.
Aus meiner Sicht die identische Funktion wie z.B die Prepaidkarten in Surfsticks ect.
Über diese Internetverbindung verbinden sich einige Geräte mit dem Internet, darunter auch mehrere Smartphones.
Jetzt meine Fragen:
1.) Ist es rechtlich möglich, dass bei einer reinen Daten-Simkarte ein Abovertrag abgeschlossen werden kann - sprich hierüber Drittanbieterdienste angenommen werden können?
2.) Wie kann eine eindeutige Zuordnung erfolgen, wenn z.B. ein Smartphone per WLAN mit dieser Sim-Karte im Internet ist und ein Abo abgeschlossen wird? Besonders dann, wenn das Smartphone ohne Simkarte genutzt wird und eben per WLAN ins Internet geht?
3.) Falls über mobile Geräte KEIN Aboantrag erfolgte, gibt es diese Abofallen auch beim Surfen per Browser - also nicht nur über Apps? Wenn ja, wie erfolgt da eine Abo-Zuordnung?
Ich würde mich freuen, wenn meine Fragen hier geklärt werden können.
Vielen Dank im voraus
Ralf
eine Abofalle (my_doo) hat mich erwischt. Wie so oft bei diesen Gewerken - Abo nach Erkennung von ebenjenen abmelden und das Geld als Lehrgeld innerlich abbuchen.
Doch nun bin ich stutzig geworden: Das Abo wurde über die Mobilfunknummer abgeschlossen, die meinem reinen LTE-Vertrag als Datenverbindung zugrunde liegt. D.h. diese Nummer ist nicht telefonisch nutzbar.
Sie ist mir zuordenbar, da hier ein 24-Monatsvertrag mit dem Mobilfunkunternehmen vorliegt.
Aus meiner Sicht die identische Funktion wie z.B die Prepaidkarten in Surfsticks ect.
Über diese Internetverbindung verbinden sich einige Geräte mit dem Internet, darunter auch mehrere Smartphones.
Jetzt meine Fragen:
1.) Ist es rechtlich möglich, dass bei einer reinen Daten-Simkarte ein Abovertrag abgeschlossen werden kann - sprich hierüber Drittanbieterdienste angenommen werden können?
2.) Wie kann eine eindeutige Zuordnung erfolgen, wenn z.B. ein Smartphone per WLAN mit dieser Sim-Karte im Internet ist und ein Abo abgeschlossen wird? Besonders dann, wenn das Smartphone ohne Simkarte genutzt wird und eben per WLAN ins Internet geht?
3.) Falls über mobile Geräte KEIN Aboantrag erfolgte, gibt es diese Abofallen auch beim Surfen per Browser - also nicht nur über Apps? Wenn ja, wie erfolgt da eine Abo-Zuordnung?
Ich würde mich freuen, wenn meine Fragen hier geklärt werden können.
Vielen Dank im voraus
Ralf