AW: Strafbarkeit eines Lockrufs
Im Urteil der Hildesheimer steckt eine Menge Argumentationshilfe. Es geht bei Lockanrufen hauptsächlich um die Täuschungsabsicht. Aufhänger ist dabei der Kommunikationswille des Anrufers. Da dieser fehlt und vorgegaukelt wird, kann man darauf einen Betrugstatbestand aufbauen.
siehe dazu bereits die Ausführungen des Hobbyjuristen aka-aka
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=178924&highlight=hildesheim#post178924
In Hildesheim bestand die Täuschung darin, dass ein Freizeichen vorgespielt wurde, während der Gebührenzähler tickte. Das ist natürlich für die Gedankenwelt der Juristen einfacher
siehe auch
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=45145&highlight=hildesheim
Trotzdem gibt es offenbar von Staatsanwaltschaft zu Staatsanwaltschaft unterschiedliche Auffassungen. Besonders lobend erwähnen möchte ich hier die StA München, bei der sich nach Prüfung offenbar eine "Umorientierung" ergeben hat. Dass Augsburg und Osnabrück hier ebenfalls "Betrug" erkennen, ist uns hier ja bekannt.
Leider hört man aktuell weder aus München noch aus Osnabrück noch aus Magdeburg ("Magdeburger Kreisel") irgendwelche Signale, wohin die Reise geht.
Im Urteil der Hildesheimer steckt eine Menge Argumentationshilfe. Es geht bei Lockanrufen hauptsächlich um die Täuschungsabsicht. Aufhänger ist dabei der Kommunikationswille des Anrufers. Da dieser fehlt und vorgegaukelt wird, kann man darauf einen Betrugstatbestand aufbauen.
siehe dazu bereits die Ausführungen des Hobbyjuristen aka-aka
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=178924&highlight=hildesheim#post178924
In Hildesheim bestand die Täuschung darin, dass ein Freizeichen vorgespielt wurde, während der Gebührenzähler tickte. Das ist natürlich für die Gedankenwelt der Juristen einfacher
siehe auch
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=45145&highlight=hildesheim
Trotzdem gibt es offenbar von Staatsanwaltschaft zu Staatsanwaltschaft unterschiedliche Auffassungen. Besonders lobend erwähnen möchte ich hier die StA München, bei der sich nach Prüfung offenbar eine "Umorientierung" ergeben hat. Dass Augsburg und Osnabrück hier ebenfalls "Betrug" erkennen, ist uns hier ja bekannt.
Leider hört man aktuell weder aus München noch aus Osnabrück noch aus Magdeburg ("Magdeburger Kreisel") irgendwelche Signale, wohin die Reise geht.