Diskussion zu: Hinweis auf Kosten plötzlich da

Don Pablo

Frisch registriert
Ein einfacher Trick, um ahnungslose Internet-Nutzer über Kostenfallen zutäuschen, ist auch das Vorhalten von zwei Seiten.

Beworben wird die zweite Seite ohne Hinweise auf Kosten. Diese Seite wird auch aufgerufen, wenn der "Kunde" beim ersten Mal auf die Seite geht.

Will er später die Seite erneut aufrufen, wird er unter der ihm bekannten Web-Adresse aber nur die erste Seite finden. Da wird dann deutlich auf Kosten hingewiesen.
Prima, dass man hier auch schon dieses Thema aufgegriffen hat.
Diese Art der Täuschung ist aber schon lange bekannt.
So ein Fall wurde anhand von ***** bereits im November 2007 detailliert beschrieben
 
AW: Diskussion zu: Hinweis auf Kosten plötzlich da

Diese Art der Täuschung ist aber schon lange bekannt.
Ja, diese Art der Täuschung ist in der Tat sehr lange bekannt. Vor allem in diesem Forum. Schon seit Dialerzeiten (schon so lange her, dass es bald nicht mehr wahr ist) kennt man die Tricks.

Auch zu Beginn dieser Abos (15.01.2006) wurde das bei uns schon dokumentiert.
Siehe hier:
http://forum.computerbetrug.de/allg...e-gratis-sms-seiten-teil-i-17.html#post127648

Und dies ist seitdem immer wieder ein Thema hier. Captain Picard und andere hämmern ja die ganze Zeit "Webseiten sind nicht in Granit gemeißelt."
Und es wurden noch viele andere Beispiele dokumentiert.
 
AW: Diskussion zu: Hinweis auf Kosten plötzlich da

Nicht zu vergessen

http://forum.computerbetrug.de/info...vorlage-einer-ip-und-persoenlicher-daten.html

mit einem "praxistauglichen" Funktionsmuster

http://forum.computerbetrug.de/rech...ersoenlichen-daten-post202539.html#post202539

Soll heißen, was der Bildschirm zeigt, ist immer ein schöner Schein. Zu welchem Zweck Daten eingegeben wurden, ist den Daten nicht anzusehen. Wer was zu beweisen hat, hat das Problem. Deshalb beschränken sind Kostenfallenanbieter auf Mahndroh-Erpressungen.
 
Theoretische Betrachtungen der Beweisbarkeit von Preisverschleierung

Die Anmerkung ging in erster Linie an Reducal. Von ihm hätte ich erwartet, solche Debatten sachgerecht abzukürzen.
Hast ja recht, nur gelang bei anderen Anbietern nie der Nachweis, dass es Seiten ohne Kostenhinweis gibt - bei dem hier schon! Und gerade deshalb sollte das auch entsprechend ausgeschlachtet werden, zumal sich dadurch Parallelen auch für die anderen Anbieter ableiten lassen. Allein die Feststellung, das "Websites nicht in Stein gemeißelt sind", stellt einen Richter oder einen Staatsanwalt nicht unbedingt zufrieden. Die Tatsache, dass es Beweise für die Untriebe gibt dagegen schon eher.
 
AW: download-basic.de

Kostenfallen zeigen definitionsgemäß den Preis nicht an, jedenfalls nicht sichtbar für durchschnittlich aufmerksame Verbraucher.

Die Probleme mit Kostenfallen ergeben sich aus der absurden Betrachtung, dass eine Preisinformation, die die gesetzlichen Anforderungen an ihre Sichtbarkeit nicht erfüllt und erkennbar mit Absicht so gestaltet wurde, dass man sie nicht bemerkt, dennoch als "vorhanden" gewertet wird.

Es fehlt das dritte Dialerfenster.

Die Behörden und die Rechtsprechung sollten im Namen des Volkes agieren. Bei Kostenfallen profitiert die Nutzlos-Mafia.
 
AW: download-basic.de

stellt einen Richter oder einen Staatsanwalt nicht unbedingt zufrieden.
Reden wir von Strafrecht oder Zivilrecht? Zivilrechtlich hat es Richter zufriedenzustellen und tut es auch.
Strafrechtlich interessiert es mich nach gewissen Urteilen nicht mehr die Bohne.
Richter, die vermutlich nie über das Stadium von me-too Postern
hinauskommen, sind die Garantie für ein langes Bestehen dieser Form der Abzocke.
 
Reden wir von Strafrecht oder Zivilrecht?
Von beidem! Zum einen stellt sich die immer wiederkehrende Frage, ob zivil eine Zahlungspflicht besteht oder nicht und andererseits die Frage, ob hier ein strafrechtlich relevanter Tatbestand erfüllt sein könnte.

Dem Anschein nach hält dieser Anbieter gezielt zwei Varianten seines Projektes öffentlich - eine mit Preis und eine ohne. Dies macht ihn dringend verdächtig, in betrügerischer Bereicherungsabsicht zu handeln und ich warte jetzt nur noch auf meine Rechnung, um dann ein Paket für die StA Rostock (Referat 454) zu schnüren. Wohlgemerkt, ich bin privat betroffen und somit nicht nur von Berufs wegen sachverständiger Zeuge sondern womöglich auch ein Geschädigter (Dank diesem hervorragenden Forum hier :wink: ).

Über den Gateway in der Googlewerbung kam kein Preis. Als ich aber soeben mit geleertem Browsercache die URL manuell eingab, kamen die bislang vermisste Preisangabe und eine Widerrufsbelehrung (vergleiche angehangene Bilder). Doch wer gibt schon eine fremde und i. d. R. unbekannte URL ein, wenn er ein kostenlosese Programm sucht und Google kennt?
 

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AW: Diskussion zu: Hinweis auf Kosten plötzlich da

Zwei Versionen einer Website

Viele Abzock-Websites existieren in zwei Versionen: Wer die Hauptadresse manuell in die Adresszeile eintippt, landet auf der Hauptsite, die den gesetzlichen Vorgaben samt Preisauszeichnung entspricht (z.B. gehaltsberater.de - Anmeldung dort jedoch nicht möglich). Wer jedoch über eine Suchmaschine auf dem Angebot landet, bekommt oft eine Site zu sehen, auf der diese Angaben auf den ersten Blick nicht zu sehen sind (z.B. gehaltsrechner-online.com/1/anmeldung.html?partner=). Beide Seiten nennen sich jedoch Gehaltsberater.
WDR 2 Der Sender. - Quintessenz - Abzock-Adressen
 
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