Der Jurist
Teammitglied
Hier soll dieser Text zur Beweislage bei Vorlagen von IP und persönlichen Daten
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...diskutiert werden?...Hier soll dieser Text zur Beweislage bei Vorlagen von IP und persönlichen Daten
Kleine Frage: Weiß die Frau GStAin in Frankfurt von solchen Dingen? Sie meint ja offenbar, dass, wenn die IP-->Nutzer-Verbindung nicht durch Trojaner/Schadprogramme abgegriffen wurde, nur noch die Möglichkeit besteht, dass der User die Daten freiwillig rausgerückt hat. Nicht dass die Frau da evtl. durch ein Informationsdefizit etwas Falsches gesagt hat...
Das macht den Unterschied zwischen Strafverfahren und Zivilverfahren aus:...Kleine Frage: Weiß die Frau GStAin in Frankfurt von solchen Dingen? Sie meint ja offenbar, dass, wenn die IP-->Nutzer-Verbindung nicht durch Trojaner/Schadprogramme abgegriffen wurde, nur noch die Möglichkeit besteht, dass der User die Daten freiwillig rausgerückt hat. Nicht dass die Frau da evtl. durch ein Informationsdefizit etwas Falsches gesagt hat...
(*) und"auch keine Anhaltspunkte für ein Ausspähen der IP-Nummern durch die Firma XXX"
dass es nur eine Möglichkeit gibt:keine Hinweise auf Trojaner oder sonstige Schadprogramme
- meine Frage daher, ob sie hier (*) tatsächlich auch Hinweise in Richtung der hier dargelegten Sachverhalte geprüft hat. Falls nicht (was bei der Menge an Anzeigen fast wahrscheinlich ist), kann sie die aufgestellte Schlußfolgerung eben nicht aufstellen, ohne Missverständnisse zu erregen.Die persönlichen Daten seien von den Benutzern offenbar freiwillig eingegeben worden.
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<title>Overlay-Tricks</title>
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Hier soll dieser Text zur Beweislage bei Vorlagen von IP und persönlichen Daten
Das genau macht es aber auch für die Strafverfolgung so schwierig. Da Fahnder nur sehr selten mit solchen Emails "beglückt" werden, sind diese Manipulationen kaum gerichtsfest nachzuvollziehen.Fahnder müssen "leider" draußen bleiben.
Beim ersten, beim zweiten und auch beim dritten Mal vielleicht. Und auch in bestimmten Städten, vielleicht. Aber dann? Ten million flies ...Fahnder müssen "leider" draußen bleiben.
Das trifft leider nicht zu. Die Fahnder sind wirklich außen vor.Beim ersten, beim zweiten und auch beim dritten Mal vielleicht. Und auch in bestimmten Städten, vielleicht. Aber dann? Ten million flies ...
Das macht den Unterschied zwischen Strafverfahren und Zivilverfahren aus:
Das kann so sein, muss aber nicht.
Es bewirkt im Strafverfahren ein dubio pro reo im Zweifel für den Angeklagten.
Es bewirkt im Zivilverfahren, dass der Fordernde seine Forderung nicht beweisen kann.