Nochmals hallo,
erstmal vielen Dank für Eure Beiträge.
Ich werde die Anmeldung jetzt gemäß § 119 BGB anfechten. Ich habe ein entsprechendes Schreiben per Mail geschickt, werde den Widerruf aber in schriftlicher Form noch heute zur Post geben. Ich habe angedroht, daß ich bei Fortbestehen der Forderung einen RA einschalten werde. Meint Ihr, das ist so richtig?
Beste Grüße
J.
worfelden
Richtig!
1) Nicht zahlen, auf keinen Fall
2) Anzeige erstatten (Polizei)
3 Verbraucherschutzzenttrale deines Landes informieren,
die kann die Sch.... Firma abmahnen.
Gruss Kleinlok