Also ich hätte gedacht, dass eine Firma bei der Verwendung von Daten, insb. Weitergabe, die dem Datenschutz unterliegen ein Minimum an Sorgfalt bzw. Kontrolle implementieren muss. Dazu kommt, dass meine Rufnummer ausdrücklich als Geheimnummer angemeldet wurde. Also ich denke, die Frage stellt sich, ob es reicht, dass Orange einfach annehmen darf, dass Angaben, die z.T. von sogenannten Drittanbietern - mit dem Orange selbst kein Vertrag abgeschlossen hat, möglicherweise gar nicht kennt - stammen, zuverlässig sind, sodaß sie eine Datenweitergabe Verantworten kann insb. im Hinblick auf die Tatsache, dass bei Orange häufig Beschwerden über unwillentlich / unwissentlich ausgelöste Abo-Bestellungen, die nach dem selben System zustande kamen, eingegangen waren (der Kundenbetreuer von Orange bestätigte mir dies), vermutlich auch konkret betreffend Black Bean und unter Beteiligung von Dimoco. Wäre der Ruf dieser Drittanbieter und Dimoco super-toll, dann würde es mMn anders aussehen. Meinem Bericht kannst Du entnehmen, dass die Datenschutzkommission mit der ersten Stellungnahme, in der Orange auch Snapshots der während des Bestellvorganges am Bildschirm angezeigten Darstellungen übermittelte, nichts anfangen konnte ("Sie schreiben zwar, dass der Kunde einwilligen muss und der Zahlungsweg vereinbart wird, aber dazu konnte ich dem Vorbringen und den Bildern nichts entnehmen"). Der Anwalt von Orange war also nicht in der Lage im Nachhinein die Datenschutzkommission von der rechtsmäßigkeit des Bestellvorganges zu überzeugen. Daraus ziehe ich den Schluß, dass die Sorgfalt mit dem Orange meine Daten schützte unzureichend war.
Die Versendung der Mehrwert-SMS durch Mobilebizz Entertainment dürfte rechtwidrig (nach TKG §107) gewesen sein. Der Jurist der Wiener Fermeldebehörde hat mir schon Ende 2011 versichert alle Voraussetzungen für eine Strafe nach dem TKG würden vorliegen - soweit ich mich erinnern kann, war insb. ausschlaggebend, dass Mobilebizz Entertainment nicht die erforderliche gesonderte Zustimmungserklärung für das versenden von Mehrwert-SMS an meine Rufnummer hatte. Nach österreichischem Recht gilt genau dieser Typus von Mehrwert-SMS als eine unzulässige Werbesendung. Ich halte es für möglich, ja wahrscheinlich, dass es Orange bekannt war, dass beim automatisierten Bezahlsystem auch fremde Firmen die Versendung der Mehrwert-SMS durchführen ohne die erforderliche gesonderte Zustimmungserklärung einzuholen. Wenn das stimmt, war alleine deswegen die Herausgabe meiner Rufnummer rechtswidrig. Sollte ich in der kommenden Woche Zeit haben werde ich versuchen herauszubekommen, ob Mobilebizz Entertainment verurteilt wurde.