Grüß Gott,
auch ich geselle mich mal dazu.
Vor einigen Wochen habe ich ebenfalls so einen "Schrieb" bekommen, indem stand, ich hätte mich bei outlet angemeldet. Ich habe einmalig einen Brief per Einschreiben und Rückschein dorthin geschrieben, indem ungefähr stand:
Dass ich die Aufforderung von 96 Euro im Jahr nicht nachkommen werde, da diese rechtsgrundlos erfolgt. Ein wirksames Rechtsverhältnis liegt nicht vor.
Ebenfalls wurde ich erst durch ihr Schreiben vom.... aufgeklärt, eine Zahlung eingegangen zu sein....etc..etc...Aufgrund der unzureichenden Preisinformation auf ihre Seite www.outlets. de und weiteren von ihnen verwendeten Internetseiten fehlt es daher an einem wirksamen Vertragsabschluss zu den von ihnen behaupteten Konditionen pipapo...
Ich habe zu keiner Zeit einen kostenpflichtigen verbindlichen Vertrag mit ihnen abgeschlossen.
Somit widerrufe ich mit sofortiger Wirkung den mit ihnen angeblich geschlossenen Nutzungsvertrag nach §119 BGB ihrer Webseite.......etc. etc.
Schließlich mache ich hilfsweise auch von meinem Widerrufsrecht aus §§312d, 355ff. BGB Gebrauch..etc..etc.
Aus den genannten Gründen werde ich keinerlei Zahlung leisten und personenbezogene Daten an Dritten sofort widersprechen.....etc. etc.
Natürlich kam ein Liebesbrief von denen zurück, aber noch kein Mahnbescheid, sondern eine Zahlungserinnerung.
Ich werde tatsächlich nichts zahlen, geht auch gar nicht mit Hartz4. Übrigens möchte ich noch bemerken, dass ich tatsächlich nicht auf ww.Outlets.de war, sondern auf einer anderen Seite, wo ich mir gebrauchte Computers, bzw. Ausstellungscomputers zum halben Preis ansehen wollte und dort musste ich (und ich Doof habe es zum ersten Mal und auch aus der Not heraus- weil kein Geld- getan) und mich mit Adresse und Namen dort angemeldet. :wall: Eine E-Mail habe ich nie von Outlets erhalten und weiß auch die ihre nicht.
Jedenfalls, so kann es auch gehen. Am besten man meldet sich nirgendswo mehr an.
auch ich geselle mich mal dazu.
Vor einigen Wochen habe ich ebenfalls so einen "Schrieb" bekommen, indem stand, ich hätte mich bei outlet angemeldet. Ich habe einmalig einen Brief per Einschreiben und Rückschein dorthin geschrieben, indem ungefähr stand:
Dass ich die Aufforderung von 96 Euro im Jahr nicht nachkommen werde, da diese rechtsgrundlos erfolgt. Ein wirksames Rechtsverhältnis liegt nicht vor.
Ebenfalls wurde ich erst durch ihr Schreiben vom.... aufgeklärt, eine Zahlung eingegangen zu sein....etc..etc...Aufgrund der unzureichenden Preisinformation auf ihre Seite www.outlets. de und weiteren von ihnen verwendeten Internetseiten fehlt es daher an einem wirksamen Vertragsabschluss zu den von ihnen behaupteten Konditionen pipapo...
Ich habe zu keiner Zeit einen kostenpflichtigen verbindlichen Vertrag mit ihnen abgeschlossen.
Somit widerrufe ich mit sofortiger Wirkung den mit ihnen angeblich geschlossenen Nutzungsvertrag nach §119 BGB ihrer Webseite.......etc. etc.
Schließlich mache ich hilfsweise auch von meinem Widerrufsrecht aus §§312d, 355ff. BGB Gebrauch..etc..etc.
Aus den genannten Gründen werde ich keinerlei Zahlung leisten und personenbezogene Daten an Dritten sofort widersprechen.....etc. etc.
Natürlich kam ein Liebesbrief von denen zurück, aber noch kein Mahnbescheid, sondern eine Zahlungserinnerung.
Hat jemand noch so einen Liebesbrief bekommen, bevor dass mit den Mahnbescheiden losging. Und wieviel habt Ihr bekommen, so insgesamt? Und wann haben die endlich Ruhe gegeben?In dem Brief stand dann:
Sehr geehrte/r....,
leider konnten wir bis zum heutigen Tage keinen Zahlungseingang auf unsere rechnung .... vom..... feststellen. Sicherlich handelt es sich dabei um ein Versehen. Sollten sie zwischenzeitlich gezahlthaben, so betrachten sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.
Zu ihrer Information:
Die aufgeführte Entgeldforderung berut auf einem mit uns abgeschlossenen Dienstleitungsvertrag über die Bereitsstellung der Online- Datenbank http://www.Outlets.de. Sie haben sich für dieses Dienstleistungsangebot unter Angabe ihres Namens, ihrer Anschrift und E-Mail Adresse eingetragen. Ferner haben sie uns gegenüber bestätigt, die diesem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben. Das ihnen zustehende Widerrufsrecht haben sie gar nicht, nicht fristgerecht oder unwirksam ausgeübt.
Insbesondere ist ein Widerruf nach Aktivierung der Dienstleitung nicht mehr möglich, vgl. § 312d Abs. 3 BGB. Bitte beachten sie hierzu die von ihnen bei Vertragsabschluss akzeptierten und auf der Seite http://www.Outlets.de jederzeit einsehbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Informationen über das Widerrufsrecht.
Diese Zahlungserinnerung wirkt verzugsbegründet und bewirkt gem. §§280, 286 BGB, dass sie von nun an zum Ersatz des sog. Verzugsschadens verpflichtet sind.
Dazu gehören insbesondere auch die weiteren Kosten der Rechtsverfolgung, etwa durch weitere Mahnungen, Einschaltung eines Inkasso/Rechtsanwaltsbüros oder Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens.
Ihre IContent GmbH
Buchhaltung :scherzkeks:
Ich werde tatsächlich nichts zahlen, geht auch gar nicht mit Hartz4. Übrigens möchte ich noch bemerken, dass ich tatsächlich nicht auf ww.Outlets.de war, sondern auf einer anderen Seite, wo ich mir gebrauchte Computers, bzw. Ausstellungscomputers zum halben Preis ansehen wollte und dort musste ich (und ich Doof habe es zum ersten Mal und auch aus der Not heraus- weil kein Geld- getan) und mich mit Adresse und Namen dort angemeldet. :wall: Eine E-Mail habe ich nie von Outlets erhalten und weiß auch die ihre nicht.
Jedenfalls, so kann es auch gehen. Am besten man meldet sich nirgendswo mehr an.