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Anonymous

Hi Leute,

ich habe versucht durchzusteigen bei Euren Postings - aber mehr als einen kleinen BGB-Schein habe ich nicht gemacht. Und da gings nicht um Dialer & Co. Soll heißen: Habe zwar viele Postings gelesen, bin aber so schlau wie vorher... Deshalb mein Hilferuf an Euch:

Habe im August auf meiner Telefonrehcnung einen Betrag von exakt 150 Euro gehabt. Für eine Internet-Vwerbindung von 13:24 - 00:22 Uhr über IN-telegence bzw. IN-telegence c/o acoreus AG bzw. Goodline AG. Kann mich nicht erinnern, jemals ih mienem Leben so lange im Netz gewesen zu sein!
Habe den Betrag sofort von der Rechnung nehmen lassen. Nun kam die erste Mahnung! Zahlungsfrist bis 9. Oktober, ansonsten Incasso-Büro. Nun habe ich erstmal per Fax, Mail und per Post an die drei Firmen (s.o.) geschrieben (ich wusste nciht, wer mein richtiger ANsprechpartner ist) und um Aufschub der Zahlungsfrist bis zum 30. Oktober gebeten, da ich den Faöl rechtlich prüfen lassen will. Außerdem habe ich einen Hilferuf an die RegTP in Göttingen per Mail versandt. Auf all meine Schreiben hat sich noch niemand gerührt. Was mache ich jetzt am effektivsten? Wäre toll, wenn Ihr mir helfen könntet und mir eine Mail schicken könntet an: [email protected]

Lieben Dank und Grüße aus Göttingen,
Carmen.

E-Mail Adresse gelöscht, siehe Nutzungsbestimmungen
außerdem den Titel editiert, tf/moderator
 
Die üblichen Nachfragen:

Welche Telefonnummer?

Welche installierten Programme?

"Kann mich nicht erinnern, so lange im Netz gewesen zu sein" - Nicht erinnern? Nicht gerne erinnern? Ausschließen? Gegenbeweis vorhanden?

Tu man n bissken mehr Butter bei die Fisch ...
 
Hinweise

Anbei einige Hinweise für die weitere Vorgehensweise, ansonsten sind auch die Suchfunktion dieses Forums bzw. die Postings von "Jurist" sehr hilfreich.

Unter http://www.dialerundrecht.de/wastun.htm gibt es einen kurzen Leitfaden für Geschädigte.

Ansonsten:

www.dialerhilfe.de
www.dialerschutz.de
http://www.anwaltskanzlei-boehm.de/laufende_Verfahren/Verfahren_190-Dialer/verfahren_190-dialer.html

http://www.burat.de/Auseinandersetzungen/Tlkln/hauptteil_tlkln.html

http://www.regtp.de/mwdgesetz/start/fs_12.html

www.verbraucherzentrale.de
 
Noch ein wichtiges aktuelles Urteil

Nachstehendes aktuelle Urteil könnte Ihnen noch weitere wichtige Hinweise liefern.

08.10.2003

Neu eingestellt:

Urteil des AG Norderstedt vom 01.10.2003 - Az.: 42 C 119/03
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agnorderstedt011003.pdf
1. Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung.

2. Auch ein mit "Einzelverbindungsübersicht" überschriebener Ausdruck einer Bildschirmanzeige ist als Beweis nicht geeignet. Denn der Anscheinsbeweis für die Richtigkeit gilt nur, wenn es sich bei dem Dokument um eine Aufzeichnung handelt, die den technischen Vorgang wiedergibt und zudem vollständig die Verbindungen unter Angabe der Zielrufnummern enthält. Diese Voraussetzungen erfüllt ein solcher Bildschirm-Ausdruck nicht.

3. Auch wenn der Kunde lediglich einen gekürzten Einzelverbindungsnachweis gewünscht hat, ist der Netz-Betreiber nicht davon entbunden und vor allem auch nicht daran gehindert, die vollständigen Daten gleichwohl aufzubewahren und ggf. vorzulegen (so auch schon AG Paderborn, Urt. v. 10.04.2002 in NJW-RR 2002, 1141). http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agpaderb100402.htm


Diskussionen und weitere Kommentare zu diesem Urteil bitte hier:

http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=2963&sid=7f2d53e22706627e4da2f9584ac74704
 
Castemar schrieb:
Hi Leute,

ich habe versucht durchzusteigen bei Euren Postings - aber mehr als einen kleinen BGB-Schein habe ich nicht gemacht. Und da gings nicht um Dialer & Co. Soll heißen: Habe zwar viele Postings gelesen, bin aber so schlau wie vorher... Deshalb mein Hilferuf an Euch:

Habe im August auf meiner Telefonrehcnung einen Betrag von exakt 150 Euro gehabt. Für eine Internet-Vwerbindung von 13:24 - 00:22 Uhr über IN-telegence bzw. IN-telegence c/o acoreus AG bzw. Goodline AG. Kann mich nicht erinnern, jemals ih mienem Leben so lange im Netz gewesen zu sein!
Habe den Betrag sofort von der Rechnung nehmen lassen. Nun kam die erste Mahnung! Zahlungsfrist bis 9. Oktober, ansonsten Incasso-Büro. Nun habe ich erstmal per Fax, Mail und per Post an die drei Firmen (s.o.) geschrieben (ich wusste nciht, wer mein richtiger ANsprechpartner ist) und um Aufschub der Zahlungsfrist bis zum 30. Oktober gebeten, da ich den Faöl rechtlich prüfen lassen will. Außerdem habe ich einen Hilferuf an die RegTP in Göttingen per Mail versandt. Auf all meine Schreiben hat sich noch niemand gerührt. Was mache ich jetzt am effektivsten? Wäre toll, wenn Ihr mir helfen könntet und mir eine Mail schicken könntet an: [email protected]

Lieben Dank und Grüße aus Göttingen,
Carmen.

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außerdem den Titel editiert, tf/moderator

ich hatte im August von In-telegence einen Betrag von runden 150,- Euro auf der Rechnung. Hier noch die Einzelheiten:
Gewählte Nummer: 0190-095645
Zeitraum: 13.24 - 0.22 Uhr (!!!)
Carmen

nachtrag aus einem anderen Forum über Gunnar
 
Passende Leitsätze

Sofern der Sachverhalt tatsächlich so sein sollte, wie er von Gunnar weitergeleitet wurde, so würden folgende Leitsätze meiner Meinung nach nicht völlig unpassend sein:

Urteil des AG Kaiserslautern vom
29.04.2003 Az.: 1 C 291/03

Angesichts der Höhe der angefallenen
Entgelte für Mehrwertdienste (ca. eineinhalb
Minuten über 90,00 EUR) ist es dem
Telefonnetzbetreiber zuzumuten, daß er
ausdrücklich auf die in den
Geschäftsbedingungen festgelegten Preise
hinweist. Eine stillschweigende
Einbeziehung nach § 305 Nr.2 b) BGB reicht
nicht aus.


OLG Hamm, Urteil v. 05.11.2002 Az.: 19 U
14/02

Der Netzbetreiber ist verpflichtet,
Verbindungen zu Mehrwertrufnummern nach
spätestens einer Stunde zu trennen. Tut er
dies nicht, kann er für die weitere Zeit keine
Gebühren fordern. Dies entspräche nicht nur
dem redlichen Geschäftsverkehr, es gebe
seit März 2000 auch eine entsprechende
Anweisung der Regulierungsbehörde.



Landgericht Heidelberg, Urteil vom
17.05.2002, Az.: 5 O 19/02

Der Netzbetreiber ist verpflichtet,
Verbindungen zu Mehrwertrufnummern nach
spätestens einer Stunde zu trennen. Tut er
dies nicht, kann er für die weitere Zeit keine
Gebühren fordern.


Urteil des AG Berlin-Wedding vom
01.09.2003 - Az.: 17C 263/03

Es obliegt angesichts der "hinlänglich
bekannten" Dialer-Problematik dem
Netz-Betreiber nachzuweisen, dass der
Nutzer die Mehrwertdienste-Verbindung
wirklich wollte.
 
11-stündiger Aufenthalt über 0190-NR im INet???

@ an alle
handelt es sich nicht da um einen regelwidrigen Dialer?
Ist nicht nach 60 Min. eine Zwangstrennung einzuleiten, wenn die Verbdg. inaktiv ist? wurde deswegen "nur" 150 Eumel verrechnet, bei 11 Std. im hochtarifierten Bereich der 0190 0-Nummern ein gering erscheinender Betrag für 11 Std.?
Carmen sollte da noch mal genauere Angaben machen.
Datum der Einwahl:
Nummer der Einwahl: ......................... Zeit:..............
Namen des Dienstes
Welche Anschlußtechnik verbindet Dich mit dem I-Net
Wurde der PC schon nach Dialereinträgen untersucht?

Was wurde gefunden?
Gibt es screenshots, Dialerkopien,oder andere Dateikopien?
Wieviel Mahnungen sind nach Rechnungsstellung erfolgt,
wurde fristgerecht eingewendet?

Gunnar
 
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