Die braunen Helfer der bayrischen Polizei

Aka-Aka

Chaostheoretiker
In der heutigen SZ findet sich ein Artikel über bayrische Polizeiarbeit.
Die bayerische Polizei nutzt Internetseiten von Neonazis für Ermittlungen gegen Personen aus dem linken Milieu.
Was war passiert?
Im konkreten Fall habe offenbar die Nürnberger Polizeiinspektion West bei der Staatsschutzabteilung der Kripo um Hilfe gebeten. Der Staatsschutz habe den Beamten dann mehrere Fotos von der Seite der Neonazis vorgelegt. Mit deren Hilfe wurden zwei Studenten ermittelt
Auf der Seite veröffentlichen rechte Kräfte Informationen über Antifa-Aktivisten (das sind jene Bösewichter, die mit ihren durchgestrichenen Hakenkreuzen dazu beitragen, verfassungsfeindliche Symbole im Alltag zu etablieren :wall: )

Was aber wurde den Studenten vorgeworfen? Bombenbau? Sympathisierung mit Terroristen? Schwerer Raub? Vergewaltigung? Nein: Der Staatsschutz wurde eingebunden, weil sie sich
gegen eine Rentnerin gewehrt hatten. Die Frau hatte beide bei einer in Nürnberg angemeldeten Demonstration gegen den Weltwirtschaftsgipfel fotografiert und gefilmt.
Irgendwie absurd, aber dennoch offenbar gängige Praxis:
Die Polizei räumte gestern ein, dass die Fotos "vermutlich illegal" auf den von Rechtsextremisten publizierten Seiten veröffentlicht wurden. (...). Dass sich die Ermittler trotzdem dieser Fotos zur Täterermittlung bedienen, sei "im Einzelfall" durchaus gängige Praxis, erklärte das Polizeipräsidium.
Soso. Übrigens wurden die Beschuldigten frei gesprochen.

Neben dieser Thematik findet sich in dem Artikel aber ein spannender Satz:
Polizei und Innenministerium rechtfertigen das Vorgehen: Laut Strafprozessordnung seien die Ermittler dazu verpflichtet, die öffentlich zugängigen Quellen zu nutzen. Andernfalls setze man sich dem Vorwurf der Strafvereitelung aus.
Ach! Was bedeutet das? Wenn ich eine Anzeige mache wegen Pingbetrug und Material beifüge, z.B. links zu Verbraucherschutzseiten, in denen Angaben zu den mutmasslichen Tätern stehen und die Polizei nützt diese Angaben nicht, dann begehen sie Strafvereitelung? Gut zu wissen - und somit das einzig positive daran, dass illegale Faschoseiten für die bayrische Justiz als Ermittlungsquelle dienen gegen Leute, die ihre Bürgerrechte verteidigen. Oder ist es legal, jemanden gegen seinen Willen zu filmen, wenn er gegen den Weltwirtschaftsgipfel demonstriert?
 
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