Dialereinwahl trotz DSL am 11.02.04

A

Anonymous

Dialereinwahl trotz DSL am 11.02.04(Patchtuesday v microsoft

beim Surfen klickte ich immer alle Einwahlaufforderungen weg.Nach einigen Minuten bemerkte ich in der Taskleiste einen 2. Monitor,klickte drauf und es zeigte sich, das eine Verbindung da war die ich dann trennte.
Ich habe einen analogen Tel.anschluß und DSL.Die Telekom behauptet das die angebliche ISDN-Karte in meinem Rechner dafür verantwortlich sei.Ist das nicht komisch?Kann mir vielleicht jemand sagen was das bedeutet wenn es heißt:Der Benutzer "010063@wmedia" hat eine Verbindung mit "Horny_de" hergestellt, unter Verwendung des Geräts "COM3".Es würde mich freuen wenn mir einer weiterhelfen könnte.
Gruß p-
 
Einwahl per I S D N

Hey Gast,
Deine Anwahl fand nicht über I S D N statt, wie man Dir glaubend machen wollte, sondern über das analoge Modem, das wohl an der Telefonltg hing.

Das funktioniert so:
Du surfst, kommst auf seiten mit downloads, die die dsl-Verbdg. kappen,
einen dfü-Eintrag für Dialereinwahl, die über das Modem und der Tel.-Ltg eine neue Vbdg zu einem teuren Mehrwertdienst herstellt.
So könnte es gewesen sein ??
Ermittle die angewählte Rufnummer, nehme mit ERSTER HILFE hier im Forum kontakt auf und recherchiere, ob der Dialer noch zu finden ist und ob die Rufnummer bei RgTP registriert ist.
gunnar
 
Re: Dialereinwahl trotz DSL am 11.02.04(Patchtuesday v micro

p- schrieb:
beim Surfen klickte ich immer alle Einwahlaufforderungen weg.Nach einigen Minuten bemerkte ich in der Taskleiste einen 2. Monitor,klickte drauf und es zeigte sich, das eine Verbindung da war die ich dann trennte.
Ich habe einen analogen Tel.anschluß und DSL.Die Telekom behauptet das die angebliche ISDN-Karte in meinem Rechner dafür verantwortlich sei.Ist das nicht komisch?Kann mir vielleicht jemand sagen was das bedeutet wenn es heißt:Der Benutzer "010063@wmedia" hat eine Verbindung mit "Horny_de" hergestellt, unter Verwendung des Geräts "COM3".Es würde mich freuen wenn mir einer weiterhelfen könnte.
Gruß p-

Ich verstehe Deine Frage irgendwie nicht.

Du hast Dir ganz offensichtlich ohne es zu merken einen Dialer runtergeladen und der hat über die Schnittstelle COM 3 Deines Rechners mittels dem, was da drin steckt und mit der Telefondose verbunden ist, eine kostenpflichtige Anwahl durchgeführt.

Dein Fehler war, daß Du, während Du per DSL mit dem Internet verbunden warst, auch noch die Modem/ISDN Karte im Rechner stecken hattest und die auch noch mit der Telefondose verbunden war.

Um per DSL im Internet zu surfen brauchst Du einzig die Netzwerkkarte. Jegliche andere Verbindung Rechner/Telefondose, kann zu zusätzlichen, erheblichen Kosten führen.

Eigentlich ein richtig bösartiges Versäumniss der DSL Anbieter, nicht auf diesen Umstand besonders hinzuweisen.

Du kannst jetzt nur hoffen, daß Deine Dialereinwahl auch über eine der Matlock Nummern lief.
 
Re: Dialereinwahl trotz DSL am 11.02.04(Patchtuesday v micro

Anonymous schrieb:
Eigentlich ein richtig bösartiges Versäumniss der DSL Anbieter, nicht auf diesen Umstand besonders hinzuweisen.

Du kannst jetzt nur hoffen, daß Deine Dialereinwahl auch über eine der Matlock Nummern lief.

nana, so ist es ja nun auch nicht.

Der BGH hat denkwürdig festgestellt, dass weitergehende Sicherungsmaßnahmen (sofern nicht konkreter Missbrauchsverdacht besteht) nicht geboten sind. Also darf grundsätzlich an Com3 ein Modem hängen.

Und auch ohne Matlock-Nummern ist nicht jede Dialernutzung zwingend und uneingeschränkt kostenpflichtig.

Wenn's so einfach wäre, bräuchte es weder dieses Forums noch all der anderen Maßnahmen ...
 
Re: Dialereinwahl trotz DSL am 11.02.04(Patchtuesday v micro

Anonymous schrieb:
Du hast Dir ganz offensichtlich ohne es zu merken einen Dialer runtergeladen und der hat über die Schnittstelle COM 3 Deines Rechners mittels dem, was da drin steckt und mit der Telefondose verbunden ist, eine kostenpflichtige Anwahl durchgeführt.

Fast richtig - es muß selbstverständlich heißen:

".... eine Anwahl durchgeführt."

Der Einwahlvorgang selbst begründet (noch) keine Zahlungspflicht. Die kann frühestens dann und demjenigen gegenüber entstehen, dem (mit dieser Einwahl bzw. mit dem Anruf des angewählten Anschlusses)
- der Auftrag zur Leistung vertraglich vereinbarter vergütungspflichtiger Dienste erteilt wird.

Wer immer eine Leistung auf den bloßen Einwahlvorgang hin erbringt, der kann dafür eine vertragliche Vergütung erst dann fordern, wenn er damit einen ihm gegolten habenden Auftrag ausgeführt hätte. Das kann nur derjenige und in dem Umfang, der den Umständen nach in Anbetracht der Verkehrssitte berechtigterweise darauf vertrauen durfte, daß bereits im Einwahlvorgang in sein Netz bzw. im eingehenden Anruf auf seinem Anschluß ein willensmängelfrei (d.h. im Bewußtsein der Erklärungshandlung und ihres Inhalts) erteilter Auftrag zur Erbringung einer einvernehmlich vereinbarten Vertragsleistung erkannt werden darf.

--> ein Netzbetreiber kann in einem sein Netz erreichenden Einwahlsignal berechtigterweise keine weitergehende Erklärung erblicken als die, eine Telekommunikationsverbindung zu dem angewählten Anschluß zu den vereinbarten Preisen für Telekommunikationsverbindungen herzustellen.

Dagegen kann der Anbieter von Telekommunikationsleistungenr das Einwahlsignal nicht darüberhinaus auch als für ihn bestimmten Antrag auffassen, die (einem Diensteanbieter(!) angetragene) Schließung eines Vertrags über die Erbringung von Diensten (Beratung, Auskunftserteilung, Gesprächsführung, Informationsaustausch usw.) selbst angeboten zu bekommen, den er dann durch Verbindungsherstellung mit eigenem(!) Mehrwertvergütungsanspruch annehmen könnte.

Umgekehrt kann der Anbieter von Mehrwertdiensten, deren Erbringung über eine Telekommunikationsverbindung hinweg er offeriert, erst dann eine vertragliche Vergütung beanspruchen, wenn er auf eine ihm zugehende Kundenäußerung hin im berechtigten Vertrauen auf eine damit willensmängelfrei erklärte Bestellung seine Dienste in Erfüllung eines so geschlossenen Vertrags erbracht haben könnte. Die maßgebliche Perspektive des Diensteerbringers, aus der die ihm zugehende Kundenäußerung zu würdigen wäre, kann nur die eines Anschlußinhabers der Mehrwert-Rufnummer sein. Deshalb müßte er die für ihn als Anschlußinhaber erkennbaren Umstände anführen, die ihn nach Treu und Glauben zu einem Vertrauen in die Willensmängelfreiheit eines auf seinem Anschluß eingehenden "Bestell"-Anrufs berechtigen sollen. Er hätte deshalb zu erläutern, weshalb er bereits einen seinen Anschluß erreichenden Anruf als bewußte, auf die Schließung eines entgeltlichen Mehrwertdienstevertrags gerichtete Willenserklärung des Computernutzers verstehen dürfe. (Nach meinem Verständnis kann der Diensteanbieter sein Vertrauendürfen als angerufener(!) Anschlußinhaber nicht mit Argumenten und der Sicht eines ein-/angewählten(!) Netzinhabers begründen.)

gal.
 
Re: Dialereinwahl trotz DSL am 11.02.04(Patchtuesday v micro

galdikas schrieb:
Anonymous schrieb:
Du hast Dir ganz offensichtlich ohne es zu merken einen Dialer runtergeladen und der hat über die Schnittstelle COM 3 Deines Rechners mittels dem, was da drin steckt und mit der Telefondose verbunden ist, eine kostenpflichtige Anwahl durchgeführt.

Fast richtig - es muß selbstverständlich heißen:

".... eine Anwahl durchgeführt."

Der Einwahlvorgang selbst begründet (noch) keine Zahlungspflicht. Die kann frühestens dann und demjenigen gegenüber entstehen, dem (mit dieser Einwahl bzw. mit dem Anruf des angewählten Anschlusses)
- der Auftrag zur Leistung vertraglich vereinbarter vergütungspflichtiger Dienste erteilt wird.

Natürlich meinte ich, daß der Dialer eine Anwahl zu einer Mehrwertnummer durchgeführt hat. Ob eine Zahlungspflicht besteht sei erstmal dahingestellt.

Es ging dem Frager und in meiner Antwort auch gar nicht so sehr um die Frage, ob er zahlen muß oder nicht, sondern darum, wie es technisch passieren konnte, daß trotz Internetverbindung per DSL zu dieser Einwahl kommen konnte.

Stefan
 
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