dvill
Aktiv
Ich beziehe mich auf die in einem anderen Beitrag gemachte Beobachtung, dass Dialerabzocke mit fremden Leistungen, die an sich kostenlos sind, unverändert weit verbreitet ist.
Da es ein eigenständiges Problem ist, gehört es unter eine eigene Überschrift.
Diese Masche, Unwissende für die Leistungen von Webangeboten abzukassieren, die aus Sicht der dortigen Webmaster kostenlos sind, verletzt vermutlich auch andere Rechte und ist einigermaßen widerlich.
Sie steht jedoch auch den Mindestanforderungen klar entgegen. Hier bietet sich der beste Weg, solche Auswüchse zu unterbinden.
Alle Webmaster, die in ihren Logfiles Hinweise in dieser Richtung finden, sollten unverzüglich der RegTP eine entsprechende Dokumentation zukommen lassen.
Dietmar Vill
Da es ein eigenständiges Problem ist, gehört es unter eine eigene Überschrift.
Diese Masche, Unwissende für die Leistungen von Webangeboten abzukassieren, die aus Sicht der dortigen Webmaster kostenlos sind, verletzt vermutlich auch andere Rechte und ist einigermaßen widerlich.
Sie steht jedoch auch den Mindestanforderungen klar entgegen. Hier bietet sich der beste Weg, solche Auswüchse zu unterbinden.
Wenn es also kostenlose Angebote gibt, die von einem Dialer aus zu erreichen sind, dann ist dieser Dialer nicht RegTP-konform. Punkt.Verfügung 54/2003 im Amtsblatt Nr. 24/2003 schrieb:§ 43b Abs. 5 und Abs. 6 TKG
...
IV. Eigenschaften, Gestaltungs- und Verhaltenweise zur, während und nach der Verbindungsherstellung
1. Die tatsächliche Herstellung der Verbindung mittels des Anwählprogramms bedarf der vorherigen, expliziten Zustimmung durch den Nutzer.
2. Durch Anwählprogramme hergestellte entgeltpflichtige Verbindungen müssen sich jederzeit und unmittelbar durch den Nutzer dauerhaft unterbrechen lassen. Jedwede Art von Haltefunktion durch die hergestellte Verbindung ist auszuschließen.
3. Beim Schließen oder Verlassen des entgeltpflichtigen Angebots muss die entgeltpflichtige Verbindung beendet werden.
4. Über Anwählprogramme hergestellte entgeltpflichtige Verbindungen müssen bei Nutzung von Angeboten, die entweder nicht entgeltpflichtig bzw. niedriger bepreist sind, beendet oder die Vermittlung zu solchen Angeboten verhindert werden (z.B. „Wegsurfsperre“).
Alle Webmaster, die in ihren Logfiles Hinweise in dieser Richtung finden, sollten unverzüglich der RegTP eine entsprechende Dokumentation zukommen lassen.
Dietmar Vill