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Nein, dafür interessiert sich niemand, insbesondere weil dieses "Material" allenfalls als Indiz für irgendwas ist - das ist die Einwahl lt. Telefonrechung auch schon.sermaxima schrieb:aber ich habe die dialer informationen der virenprogramme gespeichert hilft mir das was???
Was können Geschädigte tun?
Kunden, die in ihrer Telefon-Rechnung solche Auslands- oder Satelliten-Nummern vorfinden, haben die Möglichkeit, gegen die entsprechenden Abrechnungspositionen ihrer Telefonrechnung beim zuständigen Netzbetreiber Einwendungen zu erheben.
Der Netzbetreiber T-Com (Festnetzsparte der Deutschen Telekom AG) hat zugesagt, dass Einwendungen gegen die als auffällig in Erscheinung getretenen Rufnummern im Rahmen einer Kulanzregelung (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) berücksichtigt werden (siehe hierzu auch Pressemitteilung von T-Com vom 10. März 2004 (PDF)). Gleichzeitig neben der schriftlichen Einwendung sollte eine sogenannte ”Mahnsperre” (Aussetzung des Mahnverfahrens bis zur Klärung des Sachverhalts) beantragt werden.
Das BSI sammelt weiterhin Informationen über diese neue Methode. Angaben über die gewählte(n) Nummer(n), Dauer der Verbindung(en), in Rechnung gestellte Kosten, Informationen über möglicherweise verdächtige Internet-Seiten (URL) sowie ein evtl. aufgefundenes Dialer-Programm können Sie an die Adresse senden.
Unter dieser Adresse können Sie auch nachfragen, ob bestimmte Nummern bereits bekannt sind.