Dialer und EWETEL

A

Anonymous

Hallo !
Ich habe einen Telefonanschluß bei EWE-Tel (ist sowas wie Telekom). Im Dezember erhielt ich eine Rechnung über 369 EUR, davon waren 309 EUR Dialerkosten (den habe ich aber gar nicht bemerkt). Ich habe bei EWE-TEL widersprochen und den Betrag nicht gezahlt, aber die sagen nun, sie hätten die Gebühren schon an den Diensteanbieter abgeführt. EWETEL macht nun weiterhin die Gebühren selbst geltend.
Sie meinen, sie hätten ordnungsgemäß abgerechnet und hätten nicht die Möglichkeit, zu überpüfen, ob es sich um eine ordnungsgemäß durchgeführte Einwahl handelt.

Was soll ich nun tun? Zahlen und mir das Geld vom Diensteanbieter wiederholen, oder es drauf ankommen lassen???
 
Als ersten Schritt - soweit nicht bereits erledigt - empfehle ich:


http://www.dialerschutz.de/home/Geschadigte/geschadigte.html

Dort vor allem der Rechnung widersprechen und genau angeben welcher Betrag gezahlt wird und welcher nicht, da sonst anteilig auf alle Rechnungsposten verteilt wird:

Vgl. § 15 Abs. 2 TKV

(2) Begleicht der Kunde die Rechnung nur teilweise, ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, im Zweifel davon auszugehen, dass die Zahlung auf die Forderungen der einzelnen Anbieter entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtforderung erfolgt.

Musterschreiben für den Widerspruch findest Du unter: http://www.dialerschutz.de/home/Downloads/downloads.html

Den Widerspruch nicht nur dem Rechnungssteller (Telekom, Arcor usw.) sondern auch den Dienstanbieter übermitteln, wenn deren Anschrift aus der Rechnung hervorgeht. Dabei musst Du beachten, dass Du im Streitfall den Zugang des Widerspruchs beweisen musst. Deshalb dieses Schreiben als Einschreiben mit Rückschein senden. Normaler Brief und Fax geht auch, wenn Du von Deinen Faxgeräte auf der ersten verkleinerten Seite des Schreibens den Sendebericht ausgedruckt bekommst. Ein „normales“ Faxjournal ist nicht als Beweis geeignet.


Zum Problem Einzelverbindungsnachweis und Vorlage des Prüfprotokoll gemäß § 16 TKV:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=3135


Zur Registrierung und ihrer rechtlichen Bedeutung:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=3123


Einen ganz konkreten Fall mit vielen Musterschreiben findet man unter: http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=1207&postdays=0&postorder=asc&start=0 und http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=3560&postdays=0&postorder=asc&start=0 – kostet aber etwas Zeit.

Wichtig ist dann noch die Beweislastumkehr im Forum unter http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=2545

Die Beweislastumkehr ist notwendig, weil die Mehrwertdienstanbieter sich auf den Standpunkt stellen, dass mit der Einwahl ein Vertrag geschlossen sei und ihr Dialer sich niemals automatisch einwählen würde.
 
Re: Details

meisterJ schrieb:
nein, das war's eigentlich. Ich soll nun bis 11.2. zahlen, oder die Sache geht vor Gericht...
Wäre sinnvoll, zumindest Einwahlnummer und Einwahlzeit bekannt zu geben, und wenn Du Dich anmeldest, kriegst Du wahrscheinlich noch Erfahrungswerte von Leidensgenossen per PN.
 
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