Dialer-Nummernbetreiber abmahnen?

A

Anonymous

Hallo,
ich bin beim Surfen auf folgendes Abmahnschreiben bei spammer-hammer.de gestossen, das zur Abmahnung von Netzbetreibern verwendet wird, die Nummern hosten, von denen Spam-Faxe verschickt werden (Zitat):

Sehr geehrte Damen und Herren,

anliegend erhalten Sie die Kopie einer belästigenden Faxwerbung, die ich erhalten habe ohne mit dem Absender in irgendeiner Beziehung zu stehen oder ihn auch nur zu kennen. Der Versand dieses Fax verstößt damit gleich gegen mehrere Schutzbestimmungen und Gesetze.

Wie ich inzwischen in Erfahrung bringen konnten, haben Sie die Verfügungsberechtigung über die in diesem Fax beworbenen Sondernummern 0190- (hier die beworbenen Nummer(n) eintragen)



(Dieser Absatz nur, falls der Absender angeblich im Ausland ansässig sein soll:)
Angeblich soll der Absender ein Unternehmen in (hier Land eintragen) sein. Es ist unzumutbar für mich, mich an diesen möglichen Verursacher zu wenden, den erst die Zurverfügungstellung der Sondernummern durch Ihr Haus in die Lage versetzt hat, in dieser Weise tätig zu werden.




Nach geltender Rechtsauffassung haben Sie durch Überlassung der Nummern an den wettbewerbswidrigen Handlungen ihrer Mieter mitgewirkt. Die Mieter haben durch die unverlangte Zusendung von Werbefaxen sittenwidrige Wettbewerbshandlungen vorgenommen.

Ich berufe mich u.a. auf die Zweite Verordnung zur Änderung der TKV (vom 27.08.2002, BGBl. I S. 3365) Paragraf 13a, in dem es heißt:

"Diejenigen, die Kunden Nummern, mittels deren neben Telekommunikationsdienstleistungen weitere Dienstleistungen angeboten werden (Mehrwertdiensterufnummern) zur Nutzung überlassen, haben diese Kunden schriftlich darauf hinzuweisen, das keine Werbung, Sachen oder sonstige Leistungen unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften zugesandt oder sonst übermittelt werden dürfen.

Hat derjenige, der einem Kunden eine Mehrwertdiensterufnummer zur Nutzung überlassen hat, gesicherte Kenntnis, dass diese Rufnummer unter Verstoß gegen Satz 1 genutzt wird, hat er unverzüglich geeignete Maßnahmen zur zukünftigen Unterbindung des Rechtsverstoßes zu ergreifen. Er hat insbesonders nach erfolgloser Mahnung soweit möglich die missbräuchlich verwendete Mehrwertdienterufnummer zu sperren, wenn er gesicherte Kenntnis von einer wiederholten oder schwerwiegenden Zuwiderhandlungen hat.“

Ich gehe davon aus, dass Ihnen inzwischen bereits der vielfache Missbrauch der Rufnummer bekannt geworden ist und Sie die gesetzlich geforderten Maßnahmen einleiten bzw. eingeleitet haben. Ich fordere Sie auf, mir dies entsprechend zu bestätigen. Angesichts des Umfangs des Verstoßes und der Wiederholungsgefahr muss ich hierfür eine Frist bis zum (hier Frist eintragen, üblich: Eine Woche) einschließlich setzen.

Sollte ich bis zu diesem Termin nicht die Bestätigung von Ihnen erhalten haben oder zukünftig noch weitere Werbefaxe mit Werbung für diese Nummern erhalten, werde ich leider weitere Maßnahmen gegen Sie einleiten müssen. Hierbei berufe ich mich auf diverse aktuelle einstweilige Verfügungen und Urteile, in denen Sie wegen der Zurverfügungstellung der Sondernnummer(n) als Mitstörer gelten und ich meinen Unterlassungsanspruch auch Ihnen gegenüber durchsetzen kann.

(Siehe u.a. Amtsgericht Nidda, Az: 1 C 376/01 (72), RA Kotz, 11.01.2002,
Landgericht Hamburg, Az 315 O 324/02, RA Steinhöfel, 10.06.2002, Landgericht Hamburg, Az 312 O 443/02, RA Steinhöfel, 14.01.2003, Landgericht Hamburg, Az 315 O 324/02, RA Steinhöfel, 14.01.2003, Landgericht Hamburg, Az 312 O 165/03, RA Sandner, 13.03.03 und 13.05.03 , Landgericht Köln, Az 31 O 322/03, RA Kamphausen, 20.05.03)

Analog könnte man bei unerwünschter Installation eines Dialer vorgehen.
Das heisst also im konkreten Fall: Jeder, der eine heimliche Einwahl durch einen Trojaner bemerkt, schickt einen entprchenden Text an den Rufnummernbetreiber und postet hier ins Forum. Bei mehreren Beschwerden ist der Zuteilungsnehmer Mitstörer und steht in Verantwortung für die illegalen Dialer und muß die Rufnummer abschalten.


Vielen Dank für sachkundige Kommentare oder Kritik zu diesem Gedanken

Gamma Ray
 
Anonymous schrieb:
.... und postet hier ins Forum. Bei mehreren Beschwerden ist der Zuteilungsnehmer Mitstörer und steht in Verantwortung für die illegalen Dialer und muß die Rufnummer abschalten.
Dieses Forum wird lediglich Kenntnis nehmen und ggf. diskutieren - die Außenwirkung sollte (differenziert betrachtet) nichtig sein.
Wenn man aber dem § 13a TKG folgt, so sollten zahlreiche Beschwerden bei den PRS-Nummern hostenden Unternehmen für Aufmerksamkeit sorgen.
 
Interview mit der Anwältin von in-telegence, schon vor 2 Jahren, auch in Bezug auf den 13a:

hier bei heise

Kommentieren kann ich das nicht NUB-konform...

ich kann gar nicht so viel essen, wie ich...

aka
 
Übrigens möchte ich es nicht versäumen, auf die Möglichkeiten der absichtlichen Fehlinterpretation des Interviewtitels hinzuweisen:

"Der Gesetzgeber lässt uns im Dunkeln tappen" könnte man auch übersetzen mit, "Der Gesetzgeber erlaubt es uns, im Dunkeln zu tappen"

;)

aka
 
Zurück
Oben