A
Anonymous
Hallo,
ich habe mir einen heimlichen dialer eingefangen (Kosten 60,- €), den ich dann leider anschließend ohne Beweissicherung vernichtete.
Die Telekom hat erst auf mein 3. (!!!) Schreiben reagiert und fordert mich nun auf, den hash-wert des dialers mitzuteilen (kann ich natürlich nicht mehr), sonst könnte man nichts machen.
Ich bin über das arrogante Verhalten der Telekom stocksauer. Der strittige Betrag wurde bereits abgebucht.
Soll ich die Lastschrift zurückgeben (und die unstrittigen Gebühren zahlen) oder habe ich letztlich doch keine Chance und handele mir nur noch Mahngebühren ein?
ich habe mir einen heimlichen dialer eingefangen (Kosten 60,- €), den ich dann leider anschließend ohne Beweissicherung vernichtete.
Die Telekom hat erst auf mein 3. (!!!) Schreiben reagiert und fordert mich nun auf, den hash-wert des dialers mitzuteilen (kann ich natürlich nicht mehr), sonst könnte man nichts machen.
Ich bin über das arrogante Verhalten der Telekom stocksauer. Der strittige Betrag wurde bereits abgebucht.
Soll ich die Lastschrift zurückgeben (und die unstrittigen Gebühren zahlen) oder habe ich letztlich doch keine Chance und handele mir nur noch Mahngebühren ein?