Dialer-Missbrauch: Regulierer verhängen fünfstellige Bußgelder
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat in den vergangenen Monaten mehrfach hohe Bußgelder wegen Verstößen gegen die Vorschriften für Dialer und Mehrwertdienste verhängt. Das bestätigte jetzt der Sprecher der Behörde gegenüber Dialerschutz.de: „Die Bußgelder lagen einige Male im fünfstelligen Euro-Bereich“, sagte Rudolf Boll.
Mit dem Mehrwertdienste-Gesetz vom Sommer 2003 hatte die Regulierungsbehörde erweiterte Kompetenzen bekommen, um gegen die Abzocke mit Dialern und Mehrwertnummern wie 0190 und 0900 vorzugehen. So kann die Behörde im Falle des Missbrauchs Dialern nachträglich die Registrierung entziehen – auch mit der Folge, dass für die Einwahlen kein Geld verlangt werden darf. Die Regulierer können auch Nummernsperren anordnen und hohe Bußgelder verhängen. Doch während Regierungs-Entzüge und Nummernsperren sogar auf einer speziellen Webseite der Regulierungsbehörde nachgelesen werden können, ist von Bußgeldern bislang wenig zu hören. Ganz im Gegensatz zu anderen Ländern: Die britische Selbstkontrollbehörde ICSTIS etwa macht in den vergangenen Wochen immer wieder Schlagzeilen durch die Verhängung hoher Bußgelder gegen Dialer-Sünder. So wurden erst unlängst wieder zwei amerikanische Dialer-Firmen mit jeweils fast 200.000 Dollar zur Kasse gebeten, weil sie Internetsurfer durch manipulierte Einwählprogramme um ihr Geld gebracht hatten – abschreckende Maßnahmen, die von der ICSTIS auch öffentlichkeitswirksam präsentiert und gemeldet werden.
Ähnliches gibt es offensichtlich auch in Deutschland – auch, wenn solche Fälle nicht bekannt gemacht werden: „Es wurden schon viele Bußgeldverfahren eingeleitet und eine ganze Reihe auch rechtskräftig abgeschlossen“, sagt Rudolf Boll, Sprecher der zuständigen Regulierungsbehörde auf Anfrage von Dialerschutz.de. „Dabei wurden bereits mehrfach Bußgelder im fünfstelligen Euro-Bereich verhängt.“ Zu genaueren Details, Zahlen, oder gar den Namen der Sünder werde man sich allerdings nicht äußern, „aus datenschutzrechtlichen Gründen und aufgrund grundsätzlicher Verfahrensweisen“, wie der Sprecher sagt. Schließlich handle es sich „nur“ um Ordnungswidrigkeiten.
cu,
Sascha
http://www.dialerschutz.de/aktuelles.php?action=output&id=212
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat in den vergangenen Monaten mehrfach hohe Bußgelder wegen Verstößen gegen die Vorschriften für Dialer und Mehrwertdienste verhängt. Das bestätigte jetzt der Sprecher der Behörde gegenüber Dialerschutz.de: „Die Bußgelder lagen einige Male im fünfstelligen Euro-Bereich“, sagte Rudolf Boll.
Mit dem Mehrwertdienste-Gesetz vom Sommer 2003 hatte die Regulierungsbehörde erweiterte Kompetenzen bekommen, um gegen die Abzocke mit Dialern und Mehrwertnummern wie 0190 und 0900 vorzugehen. So kann die Behörde im Falle des Missbrauchs Dialern nachträglich die Registrierung entziehen – auch mit der Folge, dass für die Einwahlen kein Geld verlangt werden darf. Die Regulierer können auch Nummernsperren anordnen und hohe Bußgelder verhängen. Doch während Regierungs-Entzüge und Nummernsperren sogar auf einer speziellen Webseite der Regulierungsbehörde nachgelesen werden können, ist von Bußgeldern bislang wenig zu hören. Ganz im Gegensatz zu anderen Ländern: Die britische Selbstkontrollbehörde ICSTIS etwa macht in den vergangenen Wochen immer wieder Schlagzeilen durch die Verhängung hoher Bußgelder gegen Dialer-Sünder. So wurden erst unlängst wieder zwei amerikanische Dialer-Firmen mit jeweils fast 200.000 Dollar zur Kasse gebeten, weil sie Internetsurfer durch manipulierte Einwählprogramme um ihr Geld gebracht hatten – abschreckende Maßnahmen, die von der ICSTIS auch öffentlichkeitswirksam präsentiert und gemeldet werden.
Ähnliches gibt es offensichtlich auch in Deutschland – auch, wenn solche Fälle nicht bekannt gemacht werden: „Es wurden schon viele Bußgeldverfahren eingeleitet und eine ganze Reihe auch rechtskräftig abgeschlossen“, sagt Rudolf Boll, Sprecher der zuständigen Regulierungsbehörde auf Anfrage von Dialerschutz.de. „Dabei wurden bereits mehrfach Bußgelder im fünfstelligen Euro-Bereich verhängt.“ Zu genaueren Details, Zahlen, oder gar den Namen der Sünder werde man sich allerdings nicht äußern, „aus datenschutzrechtlichen Gründen und aufgrund grundsätzlicher Verfahrensweisen“, wie der Sprecher sagt. Schließlich handle es sich „nur“ um Ordnungswidrigkeiten.
cu,
Sascha
http://www.dialerschutz.de/aktuelles.php?action=output&id=212