Dialer-Missbrauch: Regulierer verhängen fünfstellige Bußgeld

sascha

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Dialer-Missbrauch: Regulierer verhängen fünfstellige Bußgelder

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat in den vergangenen Monaten mehrfach hohe Bußgelder wegen Verstößen gegen die Vorschriften für Dialer und Mehrwertdienste verhängt. Das bestätigte jetzt der Sprecher der Behörde gegenüber Dialerschutz.de: „Die Bußgelder lagen einige Male im fünfstelligen Euro-Bereich“, sagte Rudolf Boll.

Mit dem Mehrwertdienste-Gesetz vom Sommer 2003 hatte die Regulierungsbehörde erweiterte Kompetenzen bekommen, um gegen die Abzocke mit Dialern und Mehrwertnummern wie 0190 und 0900 vorzugehen. So kann die Behörde im Falle des Missbrauchs Dialern nachträglich die Registrierung entziehen – auch mit der Folge, dass für die Einwahlen kein Geld verlangt werden darf. Die Regulierer können auch Nummernsperren anordnen und hohe Bußgelder verhängen. Doch während Regierungs-Entzüge und Nummernsperren sogar auf einer speziellen Webseite der Regulierungsbehörde nachgelesen werden können, ist von Bußgeldern bislang wenig zu hören. Ganz im Gegensatz zu anderen Ländern: Die britische Selbstkontrollbehörde ICSTIS etwa macht in den vergangenen Wochen immer wieder Schlagzeilen durch die Verhängung hoher Bußgelder gegen Dialer-Sünder. So wurden erst unlängst wieder zwei amerikanische Dialer-Firmen mit jeweils fast 200.000 Dollar zur Kasse gebeten, weil sie Internetsurfer durch manipulierte Einwählprogramme um ihr Geld gebracht hatten – abschreckende Maßnahmen, die von der ICSTIS auch öffentlichkeitswirksam präsentiert und gemeldet werden.

Ähnliches gibt es offensichtlich auch in Deutschland – auch, wenn solche Fälle nicht bekannt gemacht werden: „Es wurden schon viele Bußgeldverfahren eingeleitet und eine ganze Reihe auch rechtskräftig abgeschlossen“, sagt Rudolf Boll, Sprecher der zuständigen Regulierungsbehörde auf Anfrage von Dialerschutz.de. „Dabei wurden bereits mehrfach Bußgelder im fünfstelligen Euro-Bereich verhängt.“ Zu genaueren Details, Zahlen, oder gar den Namen der Sünder werde man sich allerdings nicht äußern, „aus datenschutzrechtlichen Gründen und aufgrund grundsätzlicher Verfahrensweisen“, wie der Sprecher sagt. Schließlich handle es sich „nur“ um Ordnungswidrigkeiten.

cu,

Sascha

http://www.dialerschutz.de/aktuelles.php?action=output&id=212
 
Danke @ Dialerschutz.de fürs nachfragen
:thumb: @regtp
Dass man das wissentliche (davon muss man bei Firmen ausgehen, die seit Jahren im Business sind) Einsetzen nicht konformer Dialer nur als Ordnungswidrigkeit einordnet, ist ja nicht "Schuld" der RegTP. Diesen Schuh müssen sich andere anziehen, nämlich die "Beschützer der seriösen Anbieter" aus den zuständigen Ministerien und letztlich die zuständige Ministerin...
cj
 
die zuständige Ministerin...

Der die gesamte Problematik imho ziemlich egal ist. Da war einmal der große Aufschrei 2002, als DS über diesen obskuren 900-Euro-Dialer berichtete und Frau K. daraufhin endlich in Sachen Gesetzgebung in die Gänge kam, dann 2003 die stolze Verkündung des MW-Gesetzes. Seitdem ist absolute Ruhe. Selbst auf die Große Anfrage der Opposition vor ein paar Wochen hin war von der Frau Ministerin nichts zu hören. Eigentlich schon erstaunlich. Vielleicht ändert sich das ja vor den Wahlen wieder... :wink:
 
sascha schrieb:
die zuständige Ministerin...
...Da war einmal der große Aufschrei 2002...
War der Aufschrei denn wirklich so groß?
http://www.heise.de/newsticker/meldung/25505
Du schimpfst mich sicher wieder, wenn ich aus dem Zusammenhang gerissen zitiere ;)
R.K. schrieb:
Wenn der Verbraucherschutz nicht garantiert wird, schadet dies den elektronischen Dienstleistungen.
Das war ihre Denke? Liebe Parteifreundin, wenn der Verbraucherschutz nicht gewährleistet ist, schadet das dem VERBRAUCHER! Wenn die Anbieter der elektronischen Dienstleistungen den Verbraucherschutz nicht ausreichend gewährleisten (können/wollen) und in der Folge Schaden hätten, wären sie selbst schuld(*). Liebe Parteifreundin, Du warst und bist VERBRAUCHERMINISTERIN, nicht IVNM-Vorstand!

(*): Dies gilt insbesondere für den Umgang dieser bestens organisierten Dienstleister mit den schwarzen Schafen!
 
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