A
Anonymous
Kurze Frage:
selbst bei vollständig bekannter Rufnummer soll sich eine Aussage über den Dienst nur machen lassen, wenn Dateiname und Hashwert bekannt seien, da hinter der Rufnummer mehrere Dienste geschaltet sein können.
Diese Daten hätte aber nur der Kunde und dieser ergo die Beweislast.
Seit wann werden Hashwerte registriert?
selbst bei vollständig bekannter Rufnummer soll sich eine Aussage über den Dienst nur machen lassen, wenn Dateiname und Hashwert bekannt seien, da hinter der Rufnummer mehrere Dienste geschaltet sein können.
Diese Daten hätte aber nur der Kunde und dieser ergo die Beweislast.
Seit wann werden Hashwerte registriert?