A
Anonymous
Hallo,
am 22.11.+30.11.03 wählte sich ein Dialer ohne mein Wissen und ungewollt ein.Der Dialer war wie sich herausstellte bis auf den Destop gelangt. Die Telekom teilte mir am 4.12.03 ein erhöhtes Gesprächsaufkommen bei 0190 Nummern mit.Der Dialer
wurde auf dem PC gesichert und alle 0190 sofort gesperrt.Nach Auskunft
der Telekom war der Anbieter u.zwar die Fa.IN-telegence GmbH&Co.KG,
Oskar-Jäger Str.125,50825 Köln als Ansprechpartner zuständig.Am 8.01.04 kontaktierte ich besagten Anbieter per Einschreiben mit Rückschein. Die Antwort erfolgte am 12.01.04 mit dem Hinweis, das In-
telegence wie die Telekom als bundesweiter Anbieter agiere, zuständig
sei eine Fa. Wordlinen GmbH, Benzstr.2, 64646 Heppenheim.Das gleiche
Prozedere nun vom neuem mit Anschreiben am 14.01.04.Die Antwort
am 21.01.04 wie vorher. Die Fa. Wordlines GmbH sei nicht zuständig.Es
wurde gebeten sich direkt an den Kunden und zwar die Internet Billing
Sulotions Clearing AG,Haumühlstr.2,CH 8424 Embrach zu wenden.Die Hausanschrift hatte ich über die Gemeinde Embrach in Erfahrung gebracht.
Am 12.02.04 nun ein weiteres Schreiben an diesen Anbieter.Am 18.02.04 wurde um Vorlage eines Einzelverbindungsnachweises geben. Die Antwort
IBS AG vertreibt ein Internet Abrechungssystem(IBS-Call), dieses System
wird von unseren Vertragspartnern,einer Vielzahl von Webmastern,
genutz usw. das übliche. Auf Anraten des hiesigen Betrugsdezernats habe ich das Lastschriftverfahren bei meiner Bank zurückbuchen lassen und
nur den Betrag zur Anweisung gebracht, welcher der Telekom zustand.
Gleichzeitig habe ich dies der Telekom mit Rückschein zur Kenntnis ge-
bracht.Nach einer Mahnung der Telekom wurde ich mit Schriftsatz der RAe.Seiler&Kollegen,Heidelberg aufgefordert die Hauptforderung von 355,2oEuro nebst Verzugszinsen 1,27 Euro +RA-Gebühren incl.Auslagenpauschale 38,81 Euro, insgesamt 395,28 Euro zu erstatten
ansonsten das gerichtl.Mahnverfahren in Gang gesetzt werde.Den RA.
Seiler&Kollegen habe ich mit Einschreiben vom 7.04.04 den Sachverhalt
dargelegt mit dem Hinweis, dass ich auch weiterhin nicht bereit bin den Betrag zu bezahlen.
Ich stütze mich wie gesagt darauf, daß sich der Dialer ohne mein Wissen
und ungwollt eingewählt hat.1. Auf einen Hinweis im Internet vom 20.2.03
freenet.de/Das kann teuer werden darauf hinweist, daß ich zitiere auszugsweise: Da gegenwärtige eine ganze Reihe von Wurmviren im Internet kursieren u. Warnhinweise in nahezu allen Medien verbreitet werden, ist gerade der unbedarfte leichte Beute für die Bauernfänger.Folgt
der Anwender der Aufforderung zum Wechsel auf die in dem Fenster ge-
nannte Internetseite, so wird er sofort umgeleitet und es erschein die allseits bekannte Sicherheitswarnung, die zeit, dass ein AciteveX-Control
installiert und auf dem PC ausgefürt werden soll.Wird das Ausführen be-
stätigt,so befindet sich ein als "Sichrheitsupdate"getarntes Dialer Pro-
gramm auf die Rechner. -So hat es sich nach meinen späteren Überlegungen auch zugetragen.Leider war ich aufgrund meiner dürftigen
PC-Kenntnisse zu diesem Zeitpunkt nicht in der Lage dies zu überblicken.-
Weiter:"Allerdings" handelt es sich bei dem Dialer der Internet Billing Soutions Clearing AG um ein nicht registriertes Einwahlprogramm, das damit nicht den seit 15.08.2003 geltenden Mindesanforderungen der Re-
gulierungsbehörde für Telekomm.u.Post entspricht. Betroffene,die auf den
Dialer hereingefallen sind müssen demnach etwaige Einwahlen nicht be-
zahlen. 2. Entscheidung des BGH v. 4.03.04/III ZR 96/03. 3. Anraten des
Betrugsdezernats Heilbronn auf Nichtzahlung dieser Gebühren. 4. Die
dubiosen Hinweise im Internet bezüglich der Fa. Wordlines,Heppenheim u.
der noch dubioseren Fa. Internet Billing Solutions Clearing AG,Embrach.
Sind hier vergleichbare Fälle bereits bekannt und wie soll ich mich
eventuell verhalten.
Für Ihre Bemühungen möchte ich mich bereits heute recht herzlich be-
danken.
Mit freundlichen Grüßen
Edmund Kunze
am 22.11.+30.11.03 wählte sich ein Dialer ohne mein Wissen und ungewollt ein.Der Dialer war wie sich herausstellte bis auf den Destop gelangt. Die Telekom teilte mir am 4.12.03 ein erhöhtes Gesprächsaufkommen bei 0190 Nummern mit.Der Dialer
wurde auf dem PC gesichert und alle 0190 sofort gesperrt.Nach Auskunft
der Telekom war der Anbieter u.zwar die Fa.IN-telegence GmbH&Co.KG,
Oskar-Jäger Str.125,50825 Köln als Ansprechpartner zuständig.Am 8.01.04 kontaktierte ich besagten Anbieter per Einschreiben mit Rückschein. Die Antwort erfolgte am 12.01.04 mit dem Hinweis, das In-
telegence wie die Telekom als bundesweiter Anbieter agiere, zuständig
sei eine Fa. Wordlinen GmbH, Benzstr.2, 64646 Heppenheim.Das gleiche
Prozedere nun vom neuem mit Anschreiben am 14.01.04.Die Antwort
am 21.01.04 wie vorher. Die Fa. Wordlines GmbH sei nicht zuständig.Es
wurde gebeten sich direkt an den Kunden und zwar die Internet Billing
Sulotions Clearing AG,Haumühlstr.2,CH 8424 Embrach zu wenden.Die Hausanschrift hatte ich über die Gemeinde Embrach in Erfahrung gebracht.
Am 12.02.04 nun ein weiteres Schreiben an diesen Anbieter.Am 18.02.04 wurde um Vorlage eines Einzelverbindungsnachweises geben. Die Antwort
IBS AG vertreibt ein Internet Abrechungssystem(IBS-Call), dieses System
wird von unseren Vertragspartnern,einer Vielzahl von Webmastern,
genutz usw. das übliche. Auf Anraten des hiesigen Betrugsdezernats habe ich das Lastschriftverfahren bei meiner Bank zurückbuchen lassen und
nur den Betrag zur Anweisung gebracht, welcher der Telekom zustand.
Gleichzeitig habe ich dies der Telekom mit Rückschein zur Kenntnis ge-
bracht.Nach einer Mahnung der Telekom wurde ich mit Schriftsatz der RAe.Seiler&Kollegen,Heidelberg aufgefordert die Hauptforderung von 355,2oEuro nebst Verzugszinsen 1,27 Euro +RA-Gebühren incl.Auslagenpauschale 38,81 Euro, insgesamt 395,28 Euro zu erstatten
ansonsten das gerichtl.Mahnverfahren in Gang gesetzt werde.Den RA.
Seiler&Kollegen habe ich mit Einschreiben vom 7.04.04 den Sachverhalt
dargelegt mit dem Hinweis, dass ich auch weiterhin nicht bereit bin den Betrag zu bezahlen.
Ich stütze mich wie gesagt darauf, daß sich der Dialer ohne mein Wissen
und ungwollt eingewählt hat.1. Auf einen Hinweis im Internet vom 20.2.03
freenet.de/Das kann teuer werden darauf hinweist, daß ich zitiere auszugsweise: Da gegenwärtige eine ganze Reihe von Wurmviren im Internet kursieren u. Warnhinweise in nahezu allen Medien verbreitet werden, ist gerade der unbedarfte leichte Beute für die Bauernfänger.Folgt
der Anwender der Aufforderung zum Wechsel auf die in dem Fenster ge-
nannte Internetseite, so wird er sofort umgeleitet und es erschein die allseits bekannte Sicherheitswarnung, die zeit, dass ein AciteveX-Control
installiert und auf dem PC ausgefürt werden soll.Wird das Ausführen be-
stätigt,so befindet sich ein als "Sichrheitsupdate"getarntes Dialer Pro-
gramm auf die Rechner. -So hat es sich nach meinen späteren Überlegungen auch zugetragen.Leider war ich aufgrund meiner dürftigen
PC-Kenntnisse zu diesem Zeitpunkt nicht in der Lage dies zu überblicken.-
Weiter:"Allerdings" handelt es sich bei dem Dialer der Internet Billing Soutions Clearing AG um ein nicht registriertes Einwahlprogramm, das damit nicht den seit 15.08.2003 geltenden Mindesanforderungen der Re-
gulierungsbehörde für Telekomm.u.Post entspricht. Betroffene,die auf den
Dialer hereingefallen sind müssen demnach etwaige Einwahlen nicht be-
zahlen. 2. Entscheidung des BGH v. 4.03.04/III ZR 96/03. 3. Anraten des
Betrugsdezernats Heilbronn auf Nichtzahlung dieser Gebühren. 4. Die
dubiosen Hinweise im Internet bezüglich der Fa. Wordlines,Heppenheim u.
der noch dubioseren Fa. Internet Billing Solutions Clearing AG,Embrach.
Sind hier vergleichbare Fälle bereits bekannt und wie soll ich mich
eventuell verhalten.
Für Ihre Bemühungen möchte ich mich bereits heute recht herzlich be-
danken.
Mit freundlichen Grüßen
Edmund Kunze