Dialer-Datenbank der RegTP

Der direkte Link:
http://bo2005.regtp.de/prg/srvcno/dialer.asp

Die RegTP schreibt:

Anwählprogramme über 0190er / 0900er Mehrwertdiensterufnummern (Dialer)

Anwählprogramme über 0190er / 0900er Mehrwertdiensterufnummern (Dialer) dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post registriert worden sind.

Die Registrierung von Dialern bei der RegTP stellt kein Gütesiegel dar. Mit der Registrierung erhalten Sie als Verbraucher jedoch Informationen über die registrierten Dialer und wer sich dahinter verbirgt.


Kein Gütesiegel !

Nur Informationen über die registrierten Dialer und wer sich dahinter verbirgt.

Also nur das Vorhalten von Informationen, wer sich hinter einem Dialer verbirgt, ist das Ziel der Registrierung. Sonst nichts.

Diese zentrale Aussage wird in Zukunft [Propheten-Modus] eine ganz wichtige Rolle bei der Argumentation vor den Gerichten spielen. [/Propheten-Modus], denn die Dialer betreiber werden vortragen, dass alles in Ordnung sei, schließlich seien sie ja von der RegTP registriert.
 
Der Jurist schrieb:
Kein Gütesiegel !

Nur Informationen über die registrierten Dialer und wer sich dahinter verbirgt.

Also nur das Vorhalten von Informationen, wer sich hinter einem Dialer verbirgt, ist das Ziel der Registrierung. Sonst nichts.

1. Dazu brauchts keinen Prophetenmodus , sondern nur schlichtes Nachdenken:
Das Hauptübel aller Mehrwertabrechnerei bleibt nach wie vor bestehen, der User/Kunde
hat nicht den leisesten Dunst ob auch nur die ersten Eurocents irgendeinen Gegenwert darstellen.
Wenn jetzt wieder diese albernen Argumente kommen , im Laden wüßte man auch nicht immer,
ob es das wert ist was man kauft, kann ich mittlerweile noch nicht mal mehr lächeln, sondern nur
müde seufzen über diesen immer wieder hergebeteten Unsinn.

2. Es können noch Wetten angenommen werden, wann die erste Meldung eines Users kommt,
der keinen Dialer findet, aber einen netten Betrag auf seiner Telefonrechnung
für eine registrierte Dialer/Nummerkombination und sich dann nach nach mühseliger Recherche
ein wunderschöner selbstlöschender Autodialer herausstellt, der erst wieder in
mühseliger Arbeit verifiziert werden kann.

dvill schrieb:
Manipulierbar sind Dialereinwahlen trotz Registrierung im bisher bekannten Umfang, wie er z.B. auch beim BSI aktenkundig ist. Es gibt keinen Zusammenhang zwischen dem wirklichen Hashwert und einer erfolgten Verbindung.

Soll heißen, die Verbindung kann immer auch mit einem modifizierten Dialer erfolgen, der später durch ein registriertes Exemplar ersetzt wird, oder der registrierte Dialer wird durch Windows-Fernsteuerung automatisiert oder geheime Parameter zur Selbstwahl gebracht. Beides ist, speziell bei selbstlöschenden Zusatzkomponenten, praktisch nicht nachweisbar.

Dietmar Vill

Danke Dietmar, besser kann man es kaum darstellen...

Wenn jetzt hier das Protestgeschrei losgeht , läßt mich das ziemlich kalt, dazu ist der bisherige
Ruf und Verhalten der Branche zu schlecht, als daß sie das Recht hätten sich über
derartige Vermutungen zu entrüsten.

Wie heißt das in der Rechtsprechung "Auf Bewährung"......

tf
 
Verschleierungstaktik

Denkbar ist auch ein "Zwei-Komponenten"-Dialer, bei dem ein registrierter, aber inaktiver Alibi-Dialer vordergründig vorhanden ist, die Verbindung aber tatsächlich von einem getarnten Schurkendialer im Hintergrund getan wird.
Wenn der Geprellte sich beschwert, und sich auf den Alibi-Dialer beruft, wird er einen schweren Stand haben.

MfG
L.
 
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