Dialer-Abzocke mit dem Namen c't unterbunden

technofreak

Forenveteran
http://www.heise.de/newsticker/meldung/48895
heise schrieb:
Dialer-Abzocke mit dem Namen c't unterbunden

Dialer-Anbieter versuchen, jede Nische im Markt zu besetzen. So hat sich die einschlägig bekannte "Universal Boards GmbH & Co. KG (die Impressums-Seite www.......de/impressum.html wurde zwischenzeitlich bereits selbst auf einen Dialer umgelenkt) mit ihrem Geschäftsführer M. D. einen neuen Werbe-Trick ausgedacht: Seiten mit dem Link "ct computer zeitschrift" führten direkt zur Installation eines Stardialers der Firma Mainpean. Hinter dem Link, der 30 Euro pro Einwahl kostet, verbargen sich aber keinerlei Inhalte aus der c't, sondern ein allgemein gehaltenes Forum, dessen Inhalte anscheinend auch kostenlos übers Internet verfügbar sind.

(Name des sattsam bekannten Dialerbetreibers abgekürzt und URL editiert ,
hier wird keine Werbung für dubiose Webseiten betrieben )

tf
 
:lol:

heise schrieb:
Hinsichtlich des Kennzeichens c't hat der Heise Zeitschriften Verlag den Verantwortlichen Abmahnungen auf Basis des Marken- und Wettbewerbsrechts zukommen lassen. Außerdem hat der Verlag Strafanzeige wegen Betruges und Kennzeichenverletzung gestellt und prüft derzeit weitere juristische Schritte. Die betreffenden Seiten sind seit dem Mittag offline -- [die abgemahnte Firma] hat eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und die Seiten deaktiviert. (uma/c't)

Dat kost' ald widder, wa??

:cool: 8)
 
technofreak schrieb:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/48895
heise schrieb:
Dialer-Abzocke mit dem Namen c't unterbunden

(Name des sattsam bekannten Dialerbetreibers abgekürzt und URL editiert , hier wird keine Werbung für dubiose Webseiten betrieben )

tf

Das ist der, dessen Anwalt, Geschäftspartner und Nachbar kritische Internetforen und -Poster mit dubiosen Abmahnungen überzieht und notfalls über "sein" Gericht den Mund verbieten lässt.

Gruss A. John
 
Aaron schrieb:
Aber gewissermassen hat er Recht, das Wort "Dialer" hat für mich schon lange ausgedient.
Ob das Wort ausgedient hat, ist mir offengestanden ziemlich schnuppe , Namen sind Schall und Rauch,
wenn diese Tools, wie auch immer sie schönfärberisch genannt werden, ausgedient hätten, das würde mich
wesentlich mehr erfreuen

cp
 
KatzenHai schrieb:
heise schrieb:
Hinsichtlich des Kennzeichens c't hat der Heise Zeitschriften Verlag den Verantwortlichen Abmahnungen auf Basis des Marken- und Wettbewerbsrechts zukommen lassen.
Dat kost' ald widder, wa?? :cool: 8)

Ja:

Gestern Abend (17:29 Uhr) kam eine Abmahnung einer Anwaltskanzlei aus Hannover (nicht Kollege Heidrich! [ Anmerkung: der heise-Justiziar]) bei einem Mandanten an. Diese Kanzlei vertritt die Heise Zeitschriften GmbH & Co KG wegen einer Meta-Tag-Kennzeichen/Markenstreitsache. Von Interesse ist, dass

a)
zur Abgabe der Unterlassungserklärung nur eine Frist von 18,5 Stunden gesetzt wird und
b)
man 1.379,80 Euro an Abmahnkosten in Rechnung stellt.

Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing. (FH)

( zitiert aus: http://www.marken-recht.de/forum/messages/7033.html )

gal.
 
Die haben das seit dem 01. Juli geltende
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz mit den höheren Gebühren schon voll realisiert.
....
Naja zukünftig wird man sich insoweit dann auf HEISE als Vorbild beziehen können ;-)

man beachte das Wort insoweit .....(wenns um Kohle geht, geht man gern auf Vorbilder ein)

cp
 
Captain Picard schrieb:
Die haben das seit dem 01. Juli geltende
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz mit den höheren Gebühren schon voll realisiert.
....
Naja zukünftig wird man sich insoweit dann auf HEISE als Vorbild beziehen können ;-)

man beachte das Wort insoweit .....(wenns um Kohle geht, geht man gern auf Vorbilder ein)

cp

Der Abmahner hat eine Geschäftsgebühr (VV-RVG Nr. 2400 für Neugierige und Lernwillige) von 1,3 aus einem angenommenen Gegenstandswert von 50.000 € abgerechnet, zzgl. Post- und Telekommunikationspauschale (VV-RVG Nr. 7002), ohne Umsatzsteuer. Nachzuforschen über die Links in RVG in Kraft

Nichts besonderes nach dem neuen RVG. Nach BRAGO wären es übrigens für gleiche Parameter € 856,80 gewesen.

Warum die Mitarbeiterin in München Geld verschenkt, bleibt das Geheimnis des Kollegen. Der Preis ist jedenfalls nach RVG vollkommen einschlägig.

Sofern dies den Kollegen wirklich überrascht, wird es langsam Zeit, ein RVG-Seminar zu besuchen. Sonst geht nachher diese heiß-geliebte Kanzlei noch finanziell den Bach herunter ...
 
Wahrscheinlich hat der Grav sich den Trojaner vom Nachbarn installiert und wundert sich jetzt, dass es überall so schön poppt. Ob das ein Heise-Phänomen ist? Schließlich macht der Nachbar ja auch ganz unverblümt Werbung dafür, wie man bei Heise gemerkt hat. Siehe Artikel:

Heise schrieb:
Man schreckt dort nicht davor zurück, Dialer-Fallen mit Begriffen wie "tiersex-gratis" oder gar "pedophil-lolita" und "erotisch-kind" auszulegen.

Und dazu der Auszug aus den Trojaner-Geschäftsbedingungen:

§ 03. Vertragsgegenstand:

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei Aktivierung der U...s GmbH &
Co. KG -Software eine Reihe von Änderungen am System des Kunden vorgenommen werden
wie z.B.:
- es erscheinen Werbebanner und Pop-Up's auf dem Bildschirm
- eigene Werbung oder Werbung Dritter wird vermittelt.
- die Startseite des Internet Explorer wird verändert
- es werden eine beliebige Anzahl von Favoriten im Internet Explorer hinzugefügt
- Abänderung der Standardsuchseite des Internet Explorers
- Umleitung beliebig vieler Domains; d.h. es kann z.B. eingestellt werden, dass der
User die Domain http://www.google.de nicht mehr direkt erreichen kann, sondern auf
einen anderen angegebenen Rechner umgeleitet wird (z.B. in Fall auf eine von
U...s voreingestellte Suchmaschine

Eine echte Wundertüte das Ding, wenn man in den AGB nur einige Beispiele nennt.

Wenn der Laden mir Kinderpornographie auf den Monitor poppt, ist es eigentlich nur fair, wenn wir uns demnächst alle hinter schwedischen Gardinen wiedersehen, oder?
 
KatzenHai schrieb:
Sofern dies den Kollegen wirklich überrascht, wird es langsam Zeit, ein RVG-Seminar zu besuchen. Sonst geht nachher diese heiß-geliebte Kanzlei noch finanziell den Bach herunter ...
Wenn man sich
a. auf Massengeschäft spezialisiert und
b. auf Klienten-, die schon durch die Art ihrer "Geschäfte" einen extrem hohen Rechtsberatungsbedarf haben,
kommt es anscheinend nicht darauf an.

Zumal mit der bevorzugten Klientel vermutlich "besondere" Honorarvereinbarungen getroffen werden.

Gruss A. John
 
Aaron schrieb:
Aber gewissermassen hat er Recht, das Wort "Dialer" hat für mich schon lange ausgedient.

Nun, das ist nichts neues, das hässliche Wort "Dialer" ist in der Branche schon lange out. Wozu gibt es schliesslich so schöne Umschreibungen wie "Download Assistent", "Highspeed Internetzugang" oder den Klassiker "Kostenloses Zugangstool[TM]"?


Eniac
 
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