DIALER-Ab ... zahlen oder streiten?

A

Anonymous

Hallo,
mein Schwesterlein hat sich einen Dailer eingfangen, bevor sie es bemerkt hat, hatte sich das Ding schon verbunden und danach gleich nochmal (jeweils nur ein paar sek.). Nun stehen 60€ mehr auf der Rechnung.

Zu den Daten:

Einwahlnummer: 090090001243
lt. RegTP ein "legaler" Dailer der Firma Intexus.
Leider verlangen diese [] auch "nur" 30€ pro Einwahl.
Meine Schwester kann sich nicht mehr erinnern auf welcher Seite das Ding war.

Bei Google findet man unter: 090090001243 und Intexus so einiges, die scheinen also sehr vielen Leuten übel mitzuspielen.


Wie stehen die Chancen den Betrag erfolgreich anzufechten? Lohnt es Wiederspruch einzulegen und den Betrag zurück zu halten? Hat schon wer Erfahrungen ob und wie diese Intexus-Bude in Allianz mit dem Rosa-Riesen ihre Ansprüche durchboxt?

Vielen Dank

.:atomphil:.

[Edit: Siehe NUB - HDUS]
 
Probier´s einfach mal mit diesem Thread, da erfährst Du so allerlei:

http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=6036

Zu Intexus dürfte die Suchfunktion auch eine ganze Menge ausspucken. Es kann zwar sein, dass die Nummern nicht übereinstimmen, aber die Probleme sind dieselben. Mit Intexus würde Deine Schwester im Normalfall nicht in Berührung kommen, da die Telekom diese "Services" in eigenem Namen berechnet und einfordert.
 
haudraufundschluss schrieb:
Probier´s einfach mal mit diesem Thread, da erfährst Du so allerlei:

http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=6036

Zu Intexus dürfte die Suchfunktion auch eine ganze Menge ausspucken. Es kann zwar sein, dass die Nummern nicht übereinstimmen, aber die Probleme sind dieselben. Mit Intexus würde Deine Schwester im Normalfall nicht in Berührung kommen, da die Telekom diese "Services" in eigenem Namen berechnet und einfordert.

ja ich habe nun auch schon zwei abende hier und in anderen foren gelesen. nur leider habe ich noch keinen (für nichtjuristen geeigneten) leitfaden gefunden wie ich vorgehen soll.
hat sich schon jamd erfolgreich gewehrt? verklagen die meine schwester wegen 60€?
 
1. wie sollen wir das erkennen können, anhand von null Informationen von dir, was es für ein Dialer war und wie deine Schwester am PC vorgegangen ist. Hellsehen kann hier leider keiner.

2. Hast du alle Tips bekommen, die wir dir geben dürfen.

3. Einzelfallberatung ist verboten (Rechtsberatungsgesetz)

4. Wenn du alle Tips befolgt hast ( Datensicherung ) kannst du einen Rechtsanwalt deines Vertrauens aufsuchen und ihm auch die Tips hier zeigen.
ER kann und darf dir dann deine Chancen erläutern. WIR nicht.

5. Wenn du alle Tips (erste Hilfe usw.) befolgt hast und dazu dann noch Spezielle Fragen hast, dann können wir dir evtl. weiterhelfen. Aber so globale Aussagen wie du sie hier haben möchtest, helfen dir nicht wirklich, da keiner deine Situation ausreichend kennt und dir wohlmöglich falsche Vorhersagen macht weil er nicht weis, das z.B. deine Schwester alles gelesen hat und sich klar war, das der Zugang was kostet.
Erfolgreich waren viele aber ebenso viele nicht. Es wurden Leute wegen weniger verklagt aber auch viele wegen viel mehr Geld nicht.

6. mein Tip aus dem was du bisher geschrieben hast, wende dich erst einmal freundlich an dein TK-Unternehmen, schilder die Situation und sagen denen das 2-3 Sek doch keine 30 Euro Wert sein können (du schriebst paar und das sind für mich so wenige Sekunden) vielleicht sagen die das auch und erlassen dir das Geld aus Kulanz. Auch das ist schon vorgekommen....
 
Also ein Bißchen mehr zu dem Fall. Datensicherung konnt ich bis jetzt nochnicht machen, weil meine Schwester mit ihrem Notebook nicht hier in der Stadt studiert und ich deshalb den Rechner nicht bei mir habe. Wird aber ganz sicher gemacht, wenn Sie mal wieder da ist. Der Dailer scheint auch noch drauf zu sein, denn sie berichtete mir von erneuten Verbindungsversuchen die aber diesmal erfolgreich vom SmartSurfer, den sie immer zur einwahl benutzt, abgeblockt wurden.

An die Seite auf der sie sich das Biest eingefangen hat kann sie sich nicht mehr erinnern, nur das sie auf google nach gedichten gesucht hat. Also kommen hunterte in Frage, denn wenn man gedichte bei google eingibt rekrutieren sich fast alle suchergebnisse auf den ersten Trefferseiten aus "Dailerfallen".
Sie hat dann wohl bei einer dieser Seiten "OK" eingetipp, ohne das zu diesem Zeitpunkt die Folgen (Kosten) ersichtlich waren. Die nachfolgenden PopUps hat sie wohl alle verneint. Trotzdem hat dieser Dailer versucht eine Verbindung aufzubauen, meine Schwester hat schnell das Kabel gezogen ... Verbindungszeit laut Rechnung: 4 sek.
Danach hat sich beim nächsten Mal als meine Schwester in Netz wollte der Dailer wieder (ungefragt) eine Verbindung aufgebaut. Leider hat sie dies erst nach 1min 53 sek (laut Rechnung) bemerkt und getrennt.

Weiter hat sie sich wohl auch keine Gedanken gemacht, bis zur neuerlichen Telekomrechnung. Nun soll sie für diese zwei Verbindungen zur 09009001243, die sie nicht wollte und auch nicht wissentlich aufgebaut hat insgesamt 60€ zahlen.

Sie hat mich um Rat gebeten und um den zu erbringen und mir das weitere Vorgehen zu überlegen informiere ich mich jetzt.

Wie seht ihr das, ist ein Wiederspruch bei dieser Sachlage sinnvoll? Was entstehen bei Niederlage für kosten und wie hoch sind die?
 
Auf jeden Fall würde ich erstmal das TK-Unternehmen ansprechen und das so schildern. Vielleicht hilft das ja schon. bei den 4 Sek. stehen die Chancen nicht schlecht. Auch vor Gericht. Dann den Dialer sichern und begutachten, ob er sich weiterhin so verhält und das z.B. Filmen. Das dann auch dem TK-Unternehmen mitteilen, das er sich automatisch versucht einzuwählen. Dann sind auch die Chancen für die 1,53 Min. Verbindung nicht unübel, um daraus von einer Zahlung befreit zu werden. Stellt sich das TK-Unternehmen jedoch Quer, dann eben entscheiden, ob Zahlen oder RA aufsuchen.

Der erste Einspruch der Rechnung ( schriftlicher Einspruch ist wichtig als Nachweis) kostet jedenfalls nicht mehr als die normale Rechnung. Erst wenn dann nicht gezahlt wird, könnten Mahngebühren anfallen.
 
Vielen Dank für Eure Hinweise,
ich habe anhand des Musterschreibens jetzt folgenden Brief verfaßt:


Sehr geehrte Damen und Herren,
die von Ihnen mit Rechnung vom 11.01.05 geforderten Verbindungsentgelte, entstanden am 17.12.04, in Höhe von insgesamt 51,63€ zzgl. 16% Umsatzsteuer, wurden allein von einem sog. Internet-Dialer verursacht und gehen nicht auf ein bewusstes und gewolltes Anwählen der Verbindung zurück.

Im Einzelnen geschah folgendes:
Meine Mitbewohnerin geriet auf der Suche nah Geburtstagsgedichten auf eine Internetseite, die ihr das kostenlose Herunterladen von Gedichten versprach. Sie kam daraufhin der Forderung nach, in dem dafür vorgesehenen Kästchen „OK“ einzugeben, zu keiner Zeit wurde auf die dadurch entstehenden Kosten hingewiesen. Die folgenden Fenster verneinte sie. Trotzdem baute der Dialer ohne Zustimmung eine Verbindung auf. Als meine Mitbewohnerin dies bemerkte, trennte sie unverzüglich die Verbindung. Es gelang ihr jedoch erst nach vier Sekunden (lt. Rechnung).
Bei der nächsten Einwahl zu der sie immer das Hilfsprogramm Smart-Surfer auch zum Schutz vor Internet-Dialern, verwendet, wurde die Verbindung ohne Rückmeldung, Warnung oder Kostenhinweis, nicht zu dem sonst verwendeten Anbieter, sondern durch den Internet-Dialer aufgebaut. Diese „heimliche“ Einwahl des Dailer-Programms wurde erst nach einer Minute und 53 Sekunden (lt. Rechnung) bemerkt und sofort getrennt.
Weiterhin wurde beobachtet, daß sich das Dailerprogramm immer wieder versucht selbständig und ohne Zutun einzuwählen, was (hoffentlich immer) vom „Smart-Surfer“ geblockt wurde.
Die Anwahl geschah weder bewusst noch gewollt. Ich bin daher nicht bereit, den geforderten Betrag zu bezahlen.
Ich bezweifle stark, daß in einer Verbindungszeit von 4 bzw. 113 Sekunden eine Leistung erbracht werden kann, die die Kosten von jeweils 30 Euro rechtfertigen würde.

Hilfsweise fechte ich die geschlossenen Verträge wegen arglistiger Täuschung an. Daneben widerrufe ich die geschlossenen Verträge nach den maßgeblichen Vorschriften über Fernabsatzverträge. Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.

Ich fordere Sie auf, mir unverzüglich die vollständigen Namen und die Anschriften der Betreiber der Rufnummer 090090001243 zukommen zu lassen.

Die vorgebrachten Einwendungen sind begründete im Sinne des § 19 Abs. 4 TKV, zu einer Sperre sind Sie daher nicht berechtigt. Sollten Sie dennoch eine Sperre durchführen, bleiben Schadensersatzansprüche vorbehalten.

Mit freundlichen Grüßen

Was sagt Ihr dazu? So ok oder ein paar unglückliche formulierungen drin?

Vielen Dank :)
 
einzelverbindungsnachweis hat sie sowieso schon, soll sie ihn trotzdem nochmal fordern? Also ändere ich den Satz wie folgt:

Ich fordere Sie auf, mir unverzüglich die vollständigen Namen und die Anschriften der Betreiber der Rufnummer 090090001243 zukommen zu lassen. Weiterhin verlange ich eine technische Überprüfung nach § 16 TKV.

Ausreichend?
 
Lieber Gast,

ein bisschen eigenes Risiko musst du schon tragen. Du wirst hier keine komplette Vorgabe erhalten, mit welchen Formulierungen du wie da stehst - bei weiteren Unsicherheiten wirst du den Anwalt deines Vertrauens bemühen müssen.
 
... so sie hat das nun so verschickt ... mal sehn wie sich die sache weiter entwickelt. vielleicht haben wir ja auch glück und die 090090001243 ist bei der nächsten verbotsrunde mit dabei.

ich dank euch jedenfalls :)
 
antwort der t-com

Meine Schwester hat nun das Schreiben an die T-Com geschickt und die Rechnung um den strittigen Betrag gekürzt. Darauf erfolgte eine Mahnung der T-Com und nun noch folgende Stellungnahme:

Sehr geehrte Frau ...,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 17. 01. 2005

Ihrem Wunsch, die in Ihrer Rechnung aufgeführten Verbindungen zum Service PRS (Premium Rate Service) zu überprüfen, sind wir gerne nachgekommen.

Es konnte jedoch kein Fehler festgestellt werden, der auf eine fehlerhafte Erfassung oder Berechnung der Tarifeinheiten schließen lässt.

Gestatten Sie uns an dieser Stelle eine kurze Ausführung zu Ihren Verbindungen zum Service PRS.

Die in Ihrer Rechnung aufgeführten Verbindungen zum Service PRS sind durch ein sogenanntes "Dialer-Programm" verursacht worden. Dieses Programm trennt die aktuell bestehende Browserverbindung und baut eine wesentlich teurere Verbindung über eine 0900-Rufnummer auf.

Sinn und Zweck dieser Dialer-Programme ist es, in den Zeiten des ständigen Wachstums des Internets und "e-commerce" eine kurzfristige und sinnvolle Begleichung von Serviceleistungen zu ermöglichen. Der Nutzungsbereich hierzu ist sehr vielseitig. So werden Dienstleistungen wie z.B. das Versenden von Grußkarten, Nutzung von Klingeltönen oder Handylogos bis hin zur Inanspruchnahme von Erotik- und Datingservices in dieser Form abgerechnet.

Um einen Dialer nutzen zu können, muss dieser vom Nutzer zunächst auf den eigenen PC geladen werden (z.B. per Download aus dem Internet). Anschließend folgt dle einmalige Installation bzw. Konfiguration des Dialers. Erst jetzt ist der Dialer funktionsbereit.

Bei jedem Aufruf stellt dieser die Verbindung über die vom Dialer-Anbieter vorgegebene Mehrwertrufnummer zum Internet
her, so dass der Kunde die hier angebotenen Mehrwertdienste nutzen kann.

Entsprechend den Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) muss ein Dialer vor allem folgende Kriterien erfüllen:


- Kostenhinweis vor Verbindungs aufbau

- Verbindungsaufbau nur durch explizite Bestätigung durch den Nutzer

- Kein Eintrag als "Standardverbindung" im DFÜ-Netzwerk (DFÜ = Datenfernübertragung; Netzwerkverbindung für den Internetzugang)


Bei der Aktivierung des Dialers öffnet sich bei fast allen bisher bekannten Dialern zunächst ein sogenanntes Anwahlfenster, das auf den Tarif hinweist. Auch hier muss der Nutzer vor dem Verbindungsaufbau abermals mittels Mausklick bestätigen. Erst dann wird eine Verbindung zu der voreingestellten Mehrwertrufnummer hergestellt.

Weiterhin wurde unseres Wissens festgestellt, dass inzwischen keiner der bekannten Dialer eine sogenannte "Standardverbindung" einrichtet, solange nicht der Nutzer des PC selbst Änderungen an den DFÜ-Einstellungen vornimmt. Solche Änderungen können dazu führen, das.s Sie die meist preisgünstigeren Voreinstellungen Ihres Internetanbieters löschen oder unterdrücken und statt dessen eine meist teurere Mehrwertrufnummer als Standardeinstellung definieren.

Ein unbemerktes Zustandekommen von Verbindungen zu Mehrwertrufnummern ist somit in der Regel auszuschließen und die Entscheidung, welches Programm der Nutzer aus dem Internet lädt, auf seinem PC installiert und ausführt, liegt allein beim Nutzer und ist nicht T-Com zurechenbar.

Sofern Sie jedoch vermuten, dass sich bei Ihnen evtl. ein Dialer entweder automatisch installiert hat bzw. nicht bereits vor dem Verbindungsaufbau auf die anfallenden Kosten hingewiesen hat, weisen wir Sie vorsorglich darauf hin, dass der Kunde hierfür nach den bisher von der Rechtssprechung entwickelten Grundsätzen in der Beweispflicht ist.

Sie sollten daher den Dialer nicht vorschnell löschen, sondern vorher auf Diskette sichern.

Gleichfalls ist es sinnvoll, Bildschirmausdrucke anzufertigen und - wenn irgend möglich - die Internetadresse (URL) zu notieren, auf denen der Dialer angeboten wurde. Sofern erforderlich, empfehlen wir Ihnen hierzu die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe.

Darüber hinaus gibt es inzwischen~spezielle DialerSchutzprogramme, die sämtliche Verbindungen überwachen, welche über Ihren PC aufgebaut werden und Sie z.B. bei Anwahl einer Mehrwertrufnummer warnen oder eine zusätzliche Bestätigung verlangen.

Gern möchten wir Ihnen auch den Anbieter der von Ihnen reklamierten Verbindung nennen.

Rufnummer
0900/90001243


Anbieter

Intexus GmbH
Scharnweberstr. 69
12587 Berlin


Weitere Informationen erhalten Sie bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) im Internet unter http://www.regtp.de.

Damit Sie die Nutzung von Mehrwertrufnummern gezielt steuern können, bieten wir Ihnen u.a. individuelle Sperrmöglichkeiten an. Unsere Mitarbeiter beraten Sie gern über die für Sie optimale Lösung. Rufen Sie uns an! Sie erreichen uns unter der kostenlosen Hotline 0800 33 01000.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir einer Zurücknahme der Entgeltforderung nicht zustimmen können. Wir bitten Sie deshalb, soweit zwischenzeitlich nicht erfolgt, das Buchungskonto kurzfristig auszugleichen.

Mit freundlichen Grüßen


Wie sollte man sich jetzt weiter verhalten? Einspruch gegen die Mahnung einlegen? Oder besser unter Vorbehalt zahlen?

.:atomphil:.
 
Von mir - da du ja weiterhin keine zusätzlichen Infos geben willst - hiermit zum letzten Mal:

Zum Anwalt gehen!

Eine Erstberatung kostet dich weniger als den Rechnungsbetrag - so viel kann man in die geliebte Schwester doch mal investieren, wenn man sonst keine Lust zur Tätigkeit entfalten möchte, oder?!
 
Nur so ne Idee: (Vielleicht erzähl ich auch Blödsinn)
Wenn dieser Rechner tatsächlich noch die Angewohnheit hat, sich ungewollt einwählen zu wollen, dann ab damit zur Polizei und denen das "live" vorführen.
 
Re: antwort der t-com

atomphil schrieb:
T-Com schrieb:
Sofern Sie jedoch vermuten, dass sich bei Ihnen evtl. ein Dialer entweder automatisch installiert hat bzw. nicht bereits vor dem Verbindungsaufbau auf die anfallenden Kosten hingewiesen hat, weisen wir Sie vorsorglich darauf hin, dass der Kunde hierfür nach den bisher von der Rechtssprechung entwickelten Grundsätzen in der Beweispflicht ist.
Das ist schlicht und ergreifend falsch.

Siehe:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=4163

und unzählige Urteile bei
http://www.dialerundrecht.de/urteile.htm

Aber Du mußt es schon selbst entscheiden, ob Du das durchziehen willst oder nicht. Um keine unnötigen Kosten einzugehen, kannst Du ja erst mal abwarten, ob die Telekom wirklich ernst machen will (-> Mahnbescheid).
 
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