Dialer 0190 Anbieter EVÜ stimmt nicht mit EVÜ der DTAG

liusiulong

Frisch registriert
Ich bin vor zwei Jahren das Opfer einer solchen Dialergeschichte geworden bin. Ein Dialer bzw. mehrere Dialer haben sich bei mir eingewählt ohne mein wissen. Am Ende des Monats bekam ich eine fette Rechnung von der Deutschen Telekom AG in Höhe von 583,- Euro.

Es waren mehrere 0190 Anbieter die mir seither Mahnungen zukommen ließen. Aber aufgrund schlechter Argumente so muß ich die Situation sehen die Flinte ins Korn warfen und aufgaben. Nun stand ich vor wenigen Tagen vor Gericht, weil genau ein Unternehmen und zwar die 01058 Telecom GmbH wegen eines Streitwertes von 76,00 € nicht bereit ist die Flinte ins Korn zu werfen.

Nun meine Frage auf der Einzelverbindungsübersicht der DTAG ist die 0190-er Nummer nicht drauf. D.h. es erscheinen mehrere 0190-iger Nummern nur nicht die der von der 01058 Telecom GmbH benannte.
Welche mir vor längeren auf meine Anfrage ebenso einen Einzelverbindungsnachweis zukommen ließ. Damit meinte ich vergleichen zu können, welche Telefonummer der Dialer gewählt haben könnte.

Der Anwalt der 01058 Telecom GmbH erklärte vor Gericht das alleinig der Einzelverbindungsnachweis des Fremdanbieters zählen würde? Der Richter weis nicht so recht was er glauben soll. Von der DTAG ist keine schriftliche Erklärung zu bekommen. Wobei die EVÜ der 01058 Telecom GmbH nichts weiter ist als ein leicht selbst zu erstellendes Word Dokument. Ist es mir bis dato nicht möglich dieses zu entkräften.
Wer kann mir helfen?
 
liusiulong schrieb:
Wer kann mir helfen?
In erster Linie mal ein Anwalt!

Ansonsten, hast Du noch alle Einzelverbindungsnachweise und kannst belegen, dass die Nummer nicht drauf ist? Verbindungen "anderer Anbieter" wurden vor zwei Jahren noch teilweise bis zu einem halben Jahr verspätet abgerechnet.

liusiulong schrieb:
Der Richter weis nicht so recht was er glauben soll. Von der DTAG ist keine schriftliche Erklärung zu bekommen.
Eine derartige Zeugenerklärung muss das Gericht erheben nicht der Beklagte! Außerdem ist es Verpflichtung des Klägers, die Forderung lückenlos nachzuweisen. Selbst ein EVN, auf dem die angewählte Nummer gelistet ist, reicht dazu bei heutiger Rechtssprechung nicht aus!

Gucke doch auch mal > HIER < oder > HIER < zum Beispiel rein (blaue Schrift anklicken!).
 
Du solltest zum Anwalt gehen.

Dieser sollte dann argumentieren, dass die Telekom als Dein Provider der erste in der Linie ist und auch als erster die Anrufe aufzeichnet. Aufgrund der Aufzeichnungen der Telekom erhalten die übrigen Anbeiter ihre Informationen.

Für den Richter solltes Du mal das http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=6443 kopieren und selbst lesen, da steht etwas zu einem EVN drin, der keiner war.
 
Hast Du mal die strittige Rufnummer da ? Ging es zufällig um Dialer des Dienstanbieters T***C*** aus D********* ?

Im übrigen: Ab zum Anwalt, Du spart zugunsten der Gegenseite. Wenn Du gewinnst muss die Gegenseite die Kosten Deines Anwaltes übernehmen, wenn Du unterliegst kommt es auf die etwa 90,- Euro Mehrkosten doch auch nicht mehr an.
 
Danksagung für Hilfe Dialer

Nochmal herzlichen dank für die Antworten ich werde kämpfen wie ein Löwe ich werd schreiben wie´s ausgeht!

MFG liusiulong
 
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