liusiulong
Frisch registriert
Ich bin vor zwei Jahren das Opfer einer solchen Dialergeschichte geworden bin. Ein Dialer bzw. mehrere Dialer haben sich bei mir eingewählt ohne mein wissen. Am Ende des Monats bekam ich eine fette Rechnung von der Deutschen Telekom AG in Höhe von 583,- Euro.
Es waren mehrere 0190 Anbieter die mir seither Mahnungen zukommen ließen. Aber aufgrund schlechter Argumente so muß ich die Situation sehen die Flinte ins Korn warfen und aufgaben. Nun stand ich vor wenigen Tagen vor Gericht, weil genau ein Unternehmen und zwar die 01058 Telecom GmbH wegen eines Streitwertes von 76,00 € nicht bereit ist die Flinte ins Korn zu werfen.
Nun meine Frage auf der Einzelverbindungsübersicht der DTAG ist die 0190-er Nummer nicht drauf. D.h. es erscheinen mehrere 0190-iger Nummern nur nicht die der von der 01058 Telecom GmbH benannte.
Welche mir vor längeren auf meine Anfrage ebenso einen Einzelverbindungsnachweis zukommen ließ. Damit meinte ich vergleichen zu können, welche Telefonummer der Dialer gewählt haben könnte.
Der Anwalt der 01058 Telecom GmbH erklärte vor Gericht das alleinig der Einzelverbindungsnachweis des Fremdanbieters zählen würde? Der Richter weis nicht so recht was er glauben soll. Von der DTAG ist keine schriftliche Erklärung zu bekommen. Wobei die EVÜ der 01058 Telecom GmbH nichts weiter ist als ein leicht selbst zu erstellendes Word Dokument. Ist es mir bis dato nicht möglich dieses zu entkräften.
Wer kann mir helfen?
Es waren mehrere 0190 Anbieter die mir seither Mahnungen zukommen ließen. Aber aufgrund schlechter Argumente so muß ich die Situation sehen die Flinte ins Korn warfen und aufgaben. Nun stand ich vor wenigen Tagen vor Gericht, weil genau ein Unternehmen und zwar die 01058 Telecom GmbH wegen eines Streitwertes von 76,00 € nicht bereit ist die Flinte ins Korn zu werfen.
Nun meine Frage auf der Einzelverbindungsübersicht der DTAG ist die 0190-er Nummer nicht drauf. D.h. es erscheinen mehrere 0190-iger Nummern nur nicht die der von der 01058 Telecom GmbH benannte.
Welche mir vor längeren auf meine Anfrage ebenso einen Einzelverbindungsnachweis zukommen ließ. Damit meinte ich vergleichen zu können, welche Telefonummer der Dialer gewählt haben könnte.
Der Anwalt der 01058 Telecom GmbH erklärte vor Gericht das alleinig der Einzelverbindungsnachweis des Fremdanbieters zählen würde? Der Richter weis nicht so recht was er glauben soll. Von der DTAG ist keine schriftliche Erklärung zu bekommen. Wobei die EVÜ der 01058 Telecom GmbH nichts weiter ist als ein leicht selbst zu erstellendes Word Dokument. Ist es mir bis dato nicht möglich dieses zu entkräften.
Wer kann mir helfen?