Deutsche Verschärfung bei EU-Überwachungsvorgabe

B

Black Jack

Durch juristisch schleichende Verfahrenserweiterungen und der beachtlichen Relativierung formaler Anwendungsgrundlagen könnte mit diesem Referentenentwurf als Ermächtigungsgesetz der Einstieg in den Überwachungsstaat verbunden sein:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/80733
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/RefE-2006-11-27.pdf

Zu den rechtlichen Konsequenzen ist das meiste bereits gesagt und auch für Nichtjuristen halbwegs verständlich formuliert:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/stellungnahme_vorratsdatenspeicherung.pdf

Viel schlimmer ist entweder die Unwissenheit, Ignoranz oder der zu unterstellende Vorsatz, zwar staatlich halbwegs verständliche Ziele zu verfolgen, aber durch oberflächliche Abgrenzungen im IP-Zeitalter den Überwachungsstaat billigend in Kauf zu nehmen.
Leider wird in fast allen Abhandlungen auf der technisch-funktionalen Ebene noch nicht einmal ansatzweise deutlich, wozu es führt, wenn in die verfolgte Vorratsdatenspeicherung auf IP-Ebene eingestiegen wird. Hier will man sich nicht mit Volumenangaben "Welcher Router mit Wem" zufrieden geben; sondern über MAC-Adresse bis zur Port-Angabe (=TK-Service) alles ganz genau zwischen nutzerspezifischen IP-Endgeräten "mitzählen". Je genauer man aber auf den verschiedenen Protokollebenen hinschaut und aufzeichnet, desto näher ist man an den reinen Nutzdaten. Um technisch aufgezeichnete IP-Transportinfos mit Personen in Verbindung bringen zu können (=Logs, etc.), muss die VDS möglichst nah an der Endgerätefunktionalität angesiedelt werden.
Wenn schon eine Aufzeichnung von Suchmaschineneingaben oder URL-Aufrufe (=unzweifelhaft Nachrichteninhalte) juristisch nicht eindeutig untersagt wird, d.h. auch als Beweisgrundlage nicht verwertet werden darf, ist die Totalüberwachung der gesamten IP-Übertragung und damit der kompletten Telekommunikation nicht mehr weit.
 
AW: Deutsche Verschärfung bei EU-Überwachungsvorgabe

Guter Beitrag, Black Jack!

So langsam aber sicher haben doch einige Deutsche die Nase voll von Schaeubles notorischen Versuchen, das Grundgesetz auszuhoehlen. Sein neuester Vorschlag, die Unschuldsvermutung aufzuheben, zeigt auf, dass der Mann nicht die geringste Achtung fuer das Grundgesetz aufbringt, auf welches er den Amtseid abgelegt hat.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/88408

Die Aktion

www.grundgesetzkonform.de

hat deswegen einen offenen Brief an Bundeskanzlerin Merkel zur Mitunterzeichnung aufgelegt. Bitte mitmachen.

peter / opensky.cc
 
Orwell in Deutschland bald wesentlich übertroffen

Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um etwas Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit !

Was muss eigentlich in Deutschland noch passieren, damit ein gravierender Abbau von elementaren Grundrechten überhaupt noch jemand inhaltlich interessiert und zu nachhaltigen Aktivitäten veranlasst?
Da die beabsichtigten VDS-Vorschriften, die von interessierter regierungsamtlicher Stelle über die EU am Bundestag vorbei forciert wurden, relativ einfach im Vorfeld krimineller Absichten von planenden Personen unterlaufen werden können, wird die VDS gerade im IP-Umfeld (auch NGI / NGN, IP-TV, etc.) nur für die Überwachung und Bespitzelung der Bevölkerung erfolgreich sein. Wehe demjenigen, der im Raster hängen bleibt und jetzt nachweisen muss, das er objektiv mit ermittelten Verdachtsmomenten bzw. die dann mittels VDS "bewiesenen" Anscheinsvermutung nichts zu tun hat. Der Bundesregierung, besonders dem neurotischen Rollstuhlfahrer, kann es beim Thema VDS-Einführung nicht schnell genug gehen !
http://www.lawblog.de/index.php/arc...atsdatenspeicherung-bereits-15-monate-fruher/

Endlich äußern sich hierzu einmal Abgeordnete des deutschen Volkes konkret unter eigenem Namen, wenn derzeit nur als Polit-Rentner:
http://www.hr-online.de/website/radio/hr-info/index.jsp?rubrik=7732&key=standard_document_30441342
http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/774/108666/?page=2

Wir sind in vielen Dingen einfach zu satt, selbstgerecht, obrigkeitsgläubig und dementsprechend bequem geworden.

”Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.”

Jean-Claude Juncker, ehemaliger EU-Ratspräsident und Premierminister von Luxemburg in einem Spiegel-Interview
 
AW: Deutsche Verschärfung bei EU-Überwachungsvorgabe

Was für Urteile? Ich dachte immer, dafür gibt es Gesetze.
Urteile legen die Gesetze aus. Über Gesetze kann man noch streiten, über Urteile auch macht aber kein Sinn, da etwa das Bundesverfassungsgericht in vergleichbaren Fällen vergleichbar entscheidet.
Merksatz. Roma locuta, causa finita. Modern: Karlsruhe hat gesprochen, die Sache ist erledigt.
 
Weitere deutsche Verschärfung beiÜberwachungsvorgabe

Urteile legen die Gesetze aus. Über Gesetze kann man noch streiten, über Urteile auch macht aber kein Sinn, da etwa das Bundesverfassungsgericht in vergleichbaren Fällen vergleichbar entscheidet.
Merksatz. Roma locuta, causa finita. Modern: Karlsruhe hat gesprochen, die Sache ist erledigt.

Wenn der Heise-Artikel stimmen sollte, werden wohl in einem rechtsstaatlichen Verfahren die betreffenden Gesetze nochmals verschärft (jetzt mindestens ein Jahr Vorratsdatenaufzeichnung), wobei gleichzeitig "wesentliche" Wirtschaftsinteressen besonders bedient werden. Da wird man den Eindruck nicht los, nicht die Terroristengefahr ist hier entscheidend, sondern diejenige Lobby die am besten im Dunkeln munkelt.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/90560
 
AW: Deutsche Verschärfung bei EU-Überwachungsvorgabe

heise.de schrieb:
Zudem ist neben einer Ausweitung der Zugriffsmöglichkeiten für die Strafverfolger auf die Datenhalden vorgesehen, dass auch die Musik- und Filmindustrie das Internet-Nutzungsverhalten durchleuchten darf.
Aha.
 
AW: Orwell in Deutschland bald wesentlich übertroffen

Was muss eigentlich in Deutschland noch passieren, damit ein gravierender Abbau von elementaren Grundrechten überhaupt noch jemand inhaltlich interessiert und zu nachhaltigen Aktivitäten veranlasst?

”Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.”

Jean-Claude Juncker, ehemaliger EU-Ratspräsident und Premierminister von Luxemburg in einem Spiegel-Interview

In dieser Angelegenheit geht es munter weiter mit dem Abbau von Bürgerrechten und demokratischem Augenmaß. Erst mit einer nochmaligen Anwendungsauswertung durch den Kabinettsbeschluss der Bundesregierung; worauf der Bundesrat nochmals einen draufsetzt.
http://www.bmj.bund.de/files/-/2047/RegE%20TK%DC.pdf
http://www.bitkom.de/files/document...rung_-_Separierung__Entschaedigung_070405.pdf

http://www.bundesrat.de/cln_050/Sha...d=raw,property=publicationFile.pdf/275-07.pdf
http://www.vatm.de/content/stellungnahmen/inhalt/15-06-2007.pdf
 
AW: Orwell in Deutschland ab dem 01.01.2008 übertroffen

Erst mit einer nochmaligen Anwendungsauswertung durch den Kabinettsbeschluss der Bundesregierung; worauf der Bundesrat nochmals einen draufsetzt.
[/url]
http://dip.bundestag.de/btd/16/058/1605846.pdf

Die TKÜ- und VDS-Initiative ist damit über eine erste Lesung in den Bundestag eingebracht worden und soll bis Herbst geltendes Gesetz werden. Hier nur auf das Bundesverfassungsgericht hoffen, wird am Schluss nicht den Einstieg in den Orwell-Staat bzw. Stasi 2.0 verhindern. Die nochmals deutsche Verschärfung der EU-Richtlinie 2006/24/EG, dort in Artikel 5, ergibt sich im o.g. Regierungsentwurf beispielsweise unter § 113a TKG-E, in Verbindung mit drastischen Erweiterungen bei den Datenverwendungsgrundlagen. Von wegen ausdrückliche Ausrichtung auf eine präventive Ermittlungsunterstützung beim Schutz gegen Terrorrismus, organisierte Kriminalität und ähnliche Kaliber! Zivilrechtlich angezeigte Urheberrechtsverletzungen bis hin zur einfachen eMail-Beleidigung (weil TK-gestützt ausgelöst) reichen, um die dann ausführlich erfassten Vorratsdaten (z.B. nach Rufumleitungen, eMail-Nutzung, VoIP-Traffic, WEB-Access) formal beim Provider einfordern zu können.
Den TK-Providern geht es doch nur um die Erstattung ihrer vorfinanzierten TKÜ- und VDS-Betriebsauflagen. Für die Bevölkerung geht es um die Abkehr von der Unschuldsvermutung und den Einstieg in den allmächtigen Schnüffelstaat. Mit einer zusätzlichen Online-Durchsuchung von PC´s hätte die Gestapo oder Stasi jegliche Regimekritik restlos ausrotten können!
 
EU-Staat England bezüglich IP-Vorratsdatenspeicherung zögerlich ?

”Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.”

Jean-Claude Juncker, ehemaliger EU-Ratspräsident und Premierminister von Luxemburg in einem Spiegel-Interview

Sollte hier tatsächlich ein EU-Staat aus der technisch völlig sinnlosen Vorratsdatenspeicherung für WEB, eMail, VoIP, etc. aussteigen, oder zumindest in Ruhe nochmal nachdenken ?
(Meldung von eco)
http://www.eco.de/servlet/PB/menu/1960001/index.html

Werden jetzt auch immer mehr Verantwortliche und Entscheidungsträger in Deutschland wach; denen es nicht nur um die Sicherstellung einer Refinanzierung der beachtlichen Vorlaufkosten in mehrstelliger Millionenhöhe gehen ?
 
Orwell in Deutschland am 01.01.2009 endgültig erreicht

http://dip.bundestag.de/btd/16/058/1605846.pdf

Den TK-Providern geht es doch nur um die Erstattung ihrer vorfinanzierten TKÜ- und VDS-Betriebsauflagen. Für die Bevölkerung geht es um die Abkehr von der Unschuldsvermutung und den Einstieg in den allmächtigen Schnüffelstaat. Mit einer zusätzlichen Online-Durchsuchung von PC´s hätte die Gestapo oder Stasi jegliche Regimekritik restlos ausrotten können!

Der Trick von forcierenden Rechts- und Innenpolitikern funktioniert immer wieder. Nachdem Bundestag und Bundesrat die Vorratsdatenspeicherung beschlossen haben
http://www.heise.de/newsticker/such...q=Vorratsdaten;url=/newsticker/meldung/99802/
wird jetzt die Online-Durchsuchung (RFS) bzw. Bundestrojaner als rechtsgültige und unverzichtbare Ermittlungsmaßnahme angestrebt. Über das Argument der Terroristenbekämpfung werden Rechtsgrundlagen angestrebt, die über schlampig formulierte Paragrafen den derzeit etablierten Rechtsstaat zerstören werden. TK-Überwachung im IP-Zeitalter ist etwas anderes, als das "Umleiten" von leitungsvermittelnden Verbindungen. Wieviele Unbescholtene werden über den IP-Stream gleich mit abgehört? Ob die verfolgten Maßnahmen überhaupt bei Kapitalverbrechen zielführend und ermittlungsentscheidend einsetzbar sind, wird gar nicht diskutiert. Im Zweifel für die Freiheit? Verhältnismäßigkeit?
Ist präventive Sicherheit überhaupt erzwingbar? Solcher Aktionismus lenkt prima von der politischen Unfähigkeit ab, sehr viel mehr Geld und Planstellen in klassische Ermittlungsvorbereitungen zu investieren. Allerdings kommt man über VDS-Auflagen der Urheberindustrie entgegen, unsere Kinder bei "nicht akzeptablen" MP3-Downloads zu kriminalisieren oder die Eltern über gezielte Unterlassungserklärungen von Rechtsanwälten sowie deren "Kostenerstattung" zu ruinieren. Sieht so die neue Gewaltenteilung mit Wirtschaftsinteressen aus? Wie lange glaubt das BKA eine erfolgreiche RFS-Attacke (Wer kann denn sowas ohne Propaganda objektiv feststellen) vor sehr interessierten Wirtschaftsspionen geheim halten zu können? Dazu reicht ein Verkauf des observierten PC, die Software war und ist ja noch weiter "verwendbar".
http://www.heise.de/newsticker/meldung/100657

Als begrenzenden Faktor hauptsächlich auf das Verfassungsgericht zu setzen; zumal bei einer EU-Vorgabe, könnte sich noch als höchst riskant herausstellen.

Auch unbescholtene Bürger sollten ihre Daten verbergen. Nur haben sie die entscheidenden Zusammenhänge überhaupt verstanden? Immer mehr Medien beugen sich entweder der Komplexität von Sachzusammenhängen oder der wirtschaftliche Zwang zu vereinfachten Schlagworten. Andernfalls streift der zahlende Adressat weitergehendere redaktionelle Bemühungen durch zunehmende Mißachtung oder direkte Ablehnung. Wie weit sind wir schon in Boulevard Deutschland gesunken?
Höchst erschreckend ist die dabei erkennbare Konsequenz, das immer weniger interessierte Bürger in Deutschland über einen ungefähren Gesamtüberblick (rechtlich, betriebswirtschaftlich, gesellschaftlich, etc.) verfügen, oder sich einen solchen verschaffen könnten.
Bei solchen Aussichten spielt es auch keine Rolle mehr, was zuerst wahrscheinlich wird. Entweder den Rechtsstaat über VDS-Auflagen zum Nachteil der Mitbürger faktisch auf den Kopf zu stellen; die deutschen Provider und Netzbetreiber sowie die damit verbundenen Arbeitsplätze durch staatliche VDS-Zwangsinvestitionen (zum Vorteil ausländischer IT-Firmen) gegen die Wand zu fahren, oder durch unwissende/verdrängende Behäbigkeit (z.B. bei spezifischen ITK-Know-How) nur noch als verlängerte Werkbank von nordamerikanischen oder asiatischen Vermarktungskonzepten verwendbar zu sein.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/100649

Ein WEB-Access über TOR-Server kann doch nur die Ultima-Ration sein und ist als Handlungsalternative für Millionen von Usern kaum als Notwehrmaßnahme geeignet. Spätestens bei der noch legalen Verschlüsselung sehen sich deren Nutzer, wie die TOR-Aktivisten, einer verstärkten "Beobachtung" ausgesetzt. Wer nichts zu verbergen hat, braucht doch solche "Verschleierungstricks" nicht, oder?
 
AW: Orwell in Deutschland jetzt rechtsgültig

Von wegen ausdrückliche Ausrichtung auf eine präventive Ermittlungsunterstützung beim Schutz gegen Terrorrismus, organisierte Kriminalität und ähnliche Kaliber!
Für die Bevölkerung geht es um die Abkehr von der Unschuldsvermutung und den Einstieg in den allmächtigen Schnüffelstaat. Mit einer zusätzlichen Online-Durchsuchung von PC´s hätte die Gestapo oder Stasi jegliche Regimekritik restlos ausrotten können!

Es ist vollbracht. Das Schnüffelgesetz (Rechtsgrundlagen für erheblich erweiterte TKÜ-Optionen ohne Transparenz, sowie umfassende VDS-Vorschriften nicht nur für Telefonnetzbetreiber, sondern auch für IP-Aktivitäten; eMail, WEB-Access, VoIP, Chat, Download, etc.) wurde nach Unterzeichnung des Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s3198.pdf
Vgl. z.B. die Auflagen bzw. Umsetzungsverpflichteten im neuen TKG § 113a alleine über eine technisch sehr weit reichende Tätigkeitsbeschreibung!

Wenn jetzt noch das Bundesverfassungsgericht umfällt, oder die gesetzlich verabschiedeten Vorgaben nur marginal begrenzt, bzw. listig den schwarzen Peter der eigentlichen Zuständigkeit nach Brüssel schiebt, ist der Überwachungsstaat "rechtskonform" erreicht. Wehe den bisher unbescholtenen Mitbürgern, die sich allein durch ihr "ungewöhnliches" TK-Verhalten (vorwiegendes Aufsuchen von Internet-Cafes, TOR-Zwischenschaltung, IP-Übertragungsverschlüsselung, PGP, Verwendung von Nick-Names auf schwarzen Listen, Festplattenverschlüsselung, Steanographie, usw.) irgendwie verdächtig machen.
Die letzten noch denkbaren "Überwachungslücken" werden demnächst über den rechtlich legitimierten Bundestrojaner "abgesichert".

Wer nichts zu verbergen hat, muss das demnächst jederzeit für alle seine Telefon-, Handy- und vor allen Dingen Internet-Aktivitäten eindeutig gegenüber dem Staat beweisen können !
Hier reicht schon die Aufnahme der eigenen eMail in einem ungebetener Verteilerliste oder ein Klick auf eine einzige URL, die unter Beobachtung steht!
Siehe unter http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/12/28/sandra-model2mpeg/
wie mit "Beschuldigten" verfahren wird, die später aus dem Kreis der "Verdächtigten" herausfielen bzw. sich nach der "Überprüfen" nichts vorzuwerfen hatten.

Willkommen bei Stasi 2.0 !
 
AW: Deutsche Verschärfung bei EU-Überwachungsvorgabe

Ob das den Rollstuhlfahrer und die Merkelwähler beindruckt?
Würde sagen eher contraproduktiv.
 
AW: Orwell in Deutschland ab dem 01.01.2008 übertroffen

Von wegen ausdrückliche Ausrichtung auf eine präventive Ermittlungsunterstützung beim Schutz gegen Terrorrismus, organisierte Kriminalität und ähnliche Kaliber! Zivilrechtlich angezeigte Urheberrechtsverletzungen bis hin zur einfachen eMail-Beleidigung (weil TK-gestützt ausgelöst) reichen, um die dann ausführlich erfassten Vorratsdaten (z.B. nach Rufumleitungen, eMail-Nutzung, VoIP-Traffic, WEB-Access) formal beim Provider einfordern zu können.

Nachdem die deutsche VDS-Taktik des damaligen Bundesinnenministers "Otto der Große" über die EU-Bande schon einmal geklappt hat, wurde ein neuer "EU-Richtlinienvorstoß" (=Verpflichtung zur nationalen Umsetzung) zur Eindämmung von Radikalismus jeglicher Art und Ki-Po-Verfolgung bekannt. Nunmehr sollen über diesbezügliche EU-Aktivitäten alle Provider dazu verpflichtet werden, sämtliche selbst übertragenen IP-Inhalte auf eben diese Inhalte (z.B. Schlüsselworte u.ä.) hin untersuchen und bei Anschlagen zielorientierter Filter die Nachrichtenzustellung unterbinden.
So sehr diese Zielrichtung zu begrüssen ist, mit einer solchen gesetzlichen Grundlage wäre es bis zur Zensur bzw. Verhaltenskontrolle im Internet nicht mehr weit.
Aus nachvollziehbaren Gründen ist es nicht verwunderlich, das hier im Hintergrund diesmal die Urheber- und Musikindustrie massiv an den (Lobby-) Strippen zieht.
 
Zurück
Oben