B
Black Jack
Durch juristisch schleichende Verfahrenserweiterungen und der beachtlichen Relativierung formaler Anwendungsgrundlagen könnte mit diesem Referentenentwurf als Ermächtigungsgesetz der Einstieg in den Überwachungsstaat verbunden sein:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/80733
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/RefE-2006-11-27.pdf
Zu den rechtlichen Konsequenzen ist das meiste bereits gesagt und auch für Nichtjuristen halbwegs verständlich formuliert:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/stellungnahme_vorratsdatenspeicherung.pdf
Viel schlimmer ist entweder die Unwissenheit, Ignoranz oder der zu unterstellende Vorsatz, zwar staatlich halbwegs verständliche Ziele zu verfolgen, aber durch oberflächliche Abgrenzungen im IP-Zeitalter den Überwachungsstaat billigend in Kauf zu nehmen.
Leider wird in fast allen Abhandlungen auf der technisch-funktionalen Ebene noch nicht einmal ansatzweise deutlich, wozu es führt, wenn in die verfolgte Vorratsdatenspeicherung auf IP-Ebene eingestiegen wird. Hier will man sich nicht mit Volumenangaben "Welcher Router mit Wem" zufrieden geben; sondern über MAC-Adresse bis zur Port-Angabe (=TK-Service) alles ganz genau zwischen nutzerspezifischen IP-Endgeräten "mitzählen". Je genauer man aber auf den verschiedenen Protokollebenen hinschaut und aufzeichnet, desto näher ist man an den reinen Nutzdaten. Um technisch aufgezeichnete IP-Transportinfos mit Personen in Verbindung bringen zu können (=Logs, etc.), muss die VDS möglichst nah an der Endgerätefunktionalität angesiedelt werden.
Wenn schon eine Aufzeichnung von Suchmaschineneingaben oder URL-Aufrufe (=unzweifelhaft Nachrichteninhalte) juristisch nicht eindeutig untersagt wird, d.h. auch als Beweisgrundlage nicht verwertet werden darf, ist die Totalüberwachung der gesamten IP-Übertragung und damit der kompletten Telekommunikation nicht mehr weit.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/80733
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/RefE-2006-11-27.pdf
Zu den rechtlichen Konsequenzen ist das meiste bereits gesagt und auch für Nichtjuristen halbwegs verständlich formuliert:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/stellungnahme_vorratsdatenspeicherung.pdf
Viel schlimmer ist entweder die Unwissenheit, Ignoranz oder der zu unterstellende Vorsatz, zwar staatlich halbwegs verständliche Ziele zu verfolgen, aber durch oberflächliche Abgrenzungen im IP-Zeitalter den Überwachungsstaat billigend in Kauf zu nehmen.
Leider wird in fast allen Abhandlungen auf der technisch-funktionalen Ebene noch nicht einmal ansatzweise deutlich, wozu es führt, wenn in die verfolgte Vorratsdatenspeicherung auf IP-Ebene eingestiegen wird. Hier will man sich nicht mit Volumenangaben "Welcher Router mit Wem" zufrieden geben; sondern über MAC-Adresse bis zur Port-Angabe (=TK-Service) alles ganz genau zwischen nutzerspezifischen IP-Endgeräten "mitzählen". Je genauer man aber auf den verschiedenen Protokollebenen hinschaut und aufzeichnet, desto näher ist man an den reinen Nutzdaten. Um technisch aufgezeichnete IP-Transportinfos mit Personen in Verbindung bringen zu können (=Logs, etc.), muss die VDS möglichst nah an der Endgerätefunktionalität angesiedelt werden.
Wenn schon eine Aufzeichnung von Suchmaschineneingaben oder URL-Aufrufe (=unzweifelhaft Nachrichteninhalte) juristisch nicht eindeutig untersagt wird, d.h. auch als Beweisgrundlage nicht verwertet werden darf, ist die Totalüberwachung der gesamten IP-Übertragung und damit der kompletten Telekommunikation nicht mehr weit.