Plattenputzer
Mitglied
Hallo zusammen.
Es ist jetzt doch tatsächlich schon ein paar Jahre her, seit ich hier in diesem Forum was gepostet habe.
Als mein Sohn mich nun aber angerufen hat, weil er Ärger mit der GEZ hat, habe ich spontan gedacht, dass ihr vielleicht ne Idee zu der etwas verfahrenen Geschichte habt. Ich habe dieses Forum als ein Hort geballter Kompetenz in Erinnerung.
Und die Geschichte ist echt verfahren:
Gleich vorweg bemerkt - mein Kleiner ist selbst schuld. Er hat sich tapfer seit Jahren geweigert, Briefe von der GEZ überhaupt nur auf zu machen. Er hat einfach nicht mitbekommen, dass seiteiniger Zeit nicht mehr entscheidend ist, ob man Empfangsgeräte "bereithält", da die Rundfunkgebühr ja inzwischen eine Haushaltszwangsabgabe ist, die pro Haushalt entrichtet werden muss, selbst wenn kein Radio oder Fernseher vorhanden ist.
Mein Sohn hat also tapfer alle Schreiben der GEZ ignoriert bis ihm ein Gerichtsvollzieher jetzt mitgeteilt hat, dass die GEZ einen vollstreckbaren Titel gegen ihn erwirkt hat.
Da hat er dann schon dumm aus der Wäsche geschaut, als ich ihm erklärt habe, dass "vollstreckbarer Titel" bedeutet, dass er gepfändet werden kann und dass jeder Einspruch und jedes Gejammer jetzt zu spät kommen.
Nachdem er sich per Google davon überzeugt hatte, dass die Rundfunkgebühr seit einiger Zeit tatsächlich per Haushalt zu zahlen ist, hat er zwar geschupfen wie ein Rohrspatz, war aber eigentlich schon bereit, sich in sein Schicksal zu fügen und eine Raten-Abstotterei mit dem Gerichtsvollzieher auszuhandeln.
Jetzt aber kommt der Punkt, wo's kompliziert wird (und ich hoffe, jemand von euch hat ne Idee):
Der Haushalt meines Sohnes ist eine Zweier-WG. Jannis bittet also seinen Mitbewohner, die Hälfte der Rundfunkgebühren, die sich angehäuft haben (insgesamt über 500 Euro) zu übernehmen. Der sagt: Äh sorry, was wollen die? Die können doch nicht zwei mal kassieren? Ich überweise das doch brav seit wir hier zusammen die WG gegründet haben, jedes Viertel Jahr die Kohle an die GEZ.
Als ich das gehört habe, war ich erst mal ratlos über soviel - äh- Doofheit. Erstmal so doof sein und Salven von Briefen ungeöffnet in den Papiermüll geben... gut, kann ja mal passieren. Aber mit dem Mitbewohner und besten Kumpel nie, nicht mal ansatzweise über Haushaltsunkosten und deren gerechte Verteilung zu reden... Die beiden sind mehr als planlos!
Aber egal, was ich euch fragen wollte, ist folgendes:
Ich geh mal davon aus, dass das Gericht, bei dem die GEZ ihren Titel gegen meinen Sohn erwirkt hat, nur nach Vortrag der GEZ, ohne weitere Prüfung der Sachlage entschieden hat, weil mein Sohn vermutlich auch ein eventuelles Schreiben vom Gericht verpennt hat. Er jedenfalls kann sich an keinen gelben Umschlag erinnern...
Da die GEZ aber nicht für einen Haushalt zwei mal kassieren darf, gehe ich jetzt mal für den Moment davon aus, dass die GEZ den Titel auf eine Forderung erwirkt hat, die sie zu unrecht stellt.
Könnte Jannis (so heist der "Kleine") jetzt noch was gegen den Titel unternehmen oder muss er erstmal zahlen?
Ich denke, dass er erstmal zahlen muß.
ABER: Könnte er Klage gegen die GEZ erheben und das Geld zurückfordern, welches ja meiner (und seiner) Meinung nach zu unrecht kassiert wird, da für den WG-Haushalt immer brav die Abgabe gezahlt wurde?
Oder ist mit Erwirkung eines Titels die Forderung automatisch "rechtens" geworden?
Keine Ahnung, ob ich mich verständlich genug ausgedrückt habe, aber wie gesagt: die beiden Jungs sind etwas planlos.
Jetzt hoffe ich, der eine oder andere hat ne Idee zu dem Thema und wünsche euch schon mal frohes Fest
Gruß
Dani
Es ist jetzt doch tatsächlich schon ein paar Jahre her, seit ich hier in diesem Forum was gepostet habe.
Als mein Sohn mich nun aber angerufen hat, weil er Ärger mit der GEZ hat, habe ich spontan gedacht, dass ihr vielleicht ne Idee zu der etwas verfahrenen Geschichte habt. Ich habe dieses Forum als ein Hort geballter Kompetenz in Erinnerung.
Und die Geschichte ist echt verfahren:
Gleich vorweg bemerkt - mein Kleiner ist selbst schuld. Er hat sich tapfer seit Jahren geweigert, Briefe von der GEZ überhaupt nur auf zu machen. Er hat einfach nicht mitbekommen, dass seiteiniger Zeit nicht mehr entscheidend ist, ob man Empfangsgeräte "bereithält", da die Rundfunkgebühr ja inzwischen eine Haushaltszwangsabgabe ist, die pro Haushalt entrichtet werden muss, selbst wenn kein Radio oder Fernseher vorhanden ist.
Mein Sohn hat also tapfer alle Schreiben der GEZ ignoriert bis ihm ein Gerichtsvollzieher jetzt mitgeteilt hat, dass die GEZ einen vollstreckbaren Titel gegen ihn erwirkt hat.
Da hat er dann schon dumm aus der Wäsche geschaut, als ich ihm erklärt habe, dass "vollstreckbarer Titel" bedeutet, dass er gepfändet werden kann und dass jeder Einspruch und jedes Gejammer jetzt zu spät kommen.
Nachdem er sich per Google davon überzeugt hatte, dass die Rundfunkgebühr seit einiger Zeit tatsächlich per Haushalt zu zahlen ist, hat er zwar geschupfen wie ein Rohrspatz, war aber eigentlich schon bereit, sich in sein Schicksal zu fügen und eine Raten-Abstotterei mit dem Gerichtsvollzieher auszuhandeln.
Jetzt aber kommt der Punkt, wo's kompliziert wird (und ich hoffe, jemand von euch hat ne Idee):
Der Haushalt meines Sohnes ist eine Zweier-WG. Jannis bittet also seinen Mitbewohner, die Hälfte der Rundfunkgebühren, die sich angehäuft haben (insgesamt über 500 Euro) zu übernehmen. Der sagt: Äh sorry, was wollen die? Die können doch nicht zwei mal kassieren? Ich überweise das doch brav seit wir hier zusammen die WG gegründet haben, jedes Viertel Jahr die Kohle an die GEZ.
Als ich das gehört habe, war ich erst mal ratlos über soviel - äh- Doofheit. Erstmal so doof sein und Salven von Briefen ungeöffnet in den Papiermüll geben... gut, kann ja mal passieren. Aber mit dem Mitbewohner und besten Kumpel nie, nicht mal ansatzweise über Haushaltsunkosten und deren gerechte Verteilung zu reden... Die beiden sind mehr als planlos!
Aber egal, was ich euch fragen wollte, ist folgendes:
Ich geh mal davon aus, dass das Gericht, bei dem die GEZ ihren Titel gegen meinen Sohn erwirkt hat, nur nach Vortrag der GEZ, ohne weitere Prüfung der Sachlage entschieden hat, weil mein Sohn vermutlich auch ein eventuelles Schreiben vom Gericht verpennt hat. Er jedenfalls kann sich an keinen gelben Umschlag erinnern...
Da die GEZ aber nicht für einen Haushalt zwei mal kassieren darf, gehe ich jetzt mal für den Moment davon aus, dass die GEZ den Titel auf eine Forderung erwirkt hat, die sie zu unrecht stellt.
Könnte Jannis (so heist der "Kleine") jetzt noch was gegen den Titel unternehmen oder muss er erstmal zahlen?
Ich denke, dass er erstmal zahlen muß.
ABER: Könnte er Klage gegen die GEZ erheben und das Geld zurückfordern, welches ja meiner (und seiner) Meinung nach zu unrecht kassiert wird, da für den WG-Haushalt immer brav die Abgabe gezahlt wurde?
Oder ist mit Erwirkung eines Titels die Forderung automatisch "rechtens" geworden?
Keine Ahnung, ob ich mich verständlich genug ausgedrückt habe, aber wie gesagt: die beiden Jungs sind etwas planlos.
Jetzt hoffe ich, der eine oder andere hat ne Idee zu dem Thema und wünsche euch schon mal frohes Fest
Gruß
Dani