Es geht mir darum zu zeigen, womit das gerichtliche Mahnverfahren eingeläutet wird. Einige hier sind aufgrund der Schreiben von Anwaltskanzleien oder Inkassobüros etwas verunsichert,
aber ein Mahnbescheid wird nur auf Antrag von einem Mahngericht versandt.
Man beachte auch die Belehrung am Ende des Dokuments:
"Das Gericht hat nicht geprüft, ob dem Antragsteller der Anspruch zusteht."
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/verfahrensrecht/gerichtliche_mahnung/
Für den Widerspruch ist natürlich ein passendes Formblatt beigefügt und weil das Gericht den Anspruch nicht geprüft hat, muss auch der Widerspruch auch nicht begründet werden, sondern es genügt sein Kreuzchen an der richtigen Stelle zu setzen.
PS: Für die Erbsenzähler aus gewissen Foren, es muß natürlich unterschrieben werden
Als ob das bei amtlichen Formularen nicht selbstverständlich wäre
aber ein Mahnbescheid wird nur auf Antrag von einem Mahngericht versandt.
Man beachte auch die Belehrung am Ende des Dokuments:
"Das Gericht hat nicht geprüft, ob dem Antragsteller der Anspruch zusteht."
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/verfahrensrecht/gerichtliche_mahnung/
Für den Widerspruch ist natürlich ein passendes Formblatt beigefügt und weil das Gericht den Anspruch nicht geprüft hat, muss auch der Widerspruch auch nicht begründet werden, sondern es genügt sein Kreuzchen an der richtigen Stelle zu setzen.
PS: Für die Erbsenzähler aus gewissen Foren, es muß natürlich unterschrieben werden
Als ob das bei amtlichen Formularen nicht selbstverständlich wäre