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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat Facebook aufgefordert,
die über die Gesichtserkennung gespeicherten biometrischen Daten der Nutzer zu löschen. Die Gesichtserkennung selbst ist nach seiner Ansicht an das geltende deutsche und europäische Datenschutzrecht anzupassen oder zu deaktivieren.
Für besonders bedenklich hält der Datenschützer die Anzahl der automatisch verarbeiteten Fotos und die irreführende Opt-out-Funktion zur Teilnahme an der Gesichtserkennung. Nach Ansicht des Datenschützers ist für eine solche Verarbeitung von biometrischen Daten eine vorherige ausdrückliche Einverständniserklärung zwingend erforderlich, was über eine Opt-out-Funktion (= immer aktiv, kann vom User ausgeschaltet werden) nicht realisiert werden kann.
Zur Presseerklärung des Datenschutzbeauftragten
die über die Gesichtserkennung gespeicherten biometrischen Daten der Nutzer zu löschen. Die Gesichtserkennung selbst ist nach seiner Ansicht an das geltende deutsche und europäische Datenschutzrecht anzupassen oder zu deaktivieren.
Für besonders bedenklich hält der Datenschützer die Anzahl der automatisch verarbeiteten Fotos und die irreführende Opt-out-Funktion zur Teilnahme an der Gesichtserkennung. Nach Ansicht des Datenschützers ist für eine solche Verarbeitung von biometrischen Daten eine vorherige ausdrückliche Einverständniserklärung zwingend erforderlich, was über eine Opt-out-Funktion (= immer aktiv, kann vom User ausgeschaltet werden) nicht realisiert werden kann.
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