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Der wurde geschlossen um die Form der Gegendarstellung zu wahren. Bei Gegendarstellungen ist lediglich eine begrenzte Reaktion zulässig.Mit dem " darf man das?" meinte ich, ob ich das hier im Forum überhaupt veröffentlichen darf, bei der bekannten Allergie gegen diesen Herren.:roll:
Der letzte Thread wurde ja auch geschlossen.
Als Urheber des fraglichen Threads muss ich zugeben, dass ich zunächst nicht geglaubt habe, der Post würde hier länger als ein paar Stunden im Web stehen. Andererseits haben weder Axel John noch ich den Namen des Betreffenden genannt, und das aus gutem Grund. [.........] Warum es den RA so in die Öffentlichkeit drängte, dass er sich zu der [.........] Gegendarstellung hinreissen lies, verschließt sich mir völlig. Die Betreiber des Forums sind diesem Begehren nach einem 'comming out' sicher nicht ohne Schmunzeln nachgekommen. Von daher, also wegen des Informationsgehalts der Publikationsforderung, geht die simultane Threadsperre m. E. völlig in OrdnungMit dem " darf man das?" meinte ich, ob ich das hier im Forum überhaupt veröffentlichen darf, bei der bekannten Allergie gegen diesen Herren.:roll:
Der letzte Thread wurde ja auch geschlossen.
Man darf rätseln ...Warum es den RA so in die Öffentlichkeit drängte, dass er sich zu der [.........] Gegendarstellung hinreissen lies, verschließt sich mir völlig. Die Betreiber des Forums sind diesem Begehren nach einem 'comming out' sicher nicht ohne Schmunzeln nachgekommen.
Und was bitte ist an der Feststellung, dass das Gegendarstellungsverlangen der Grundlage entbehrt, sicherheitshalber zu entfernen, wenn ich bemerke, dass die Forderung des RA falsch und nicht begründet ist, weil er den objektiv prüfbaren Tatsachen nach in weder im Thread noch in dem beanstandeten Post überhaupt erwähnt wurde? Die Forenbetreiber hätten die Forderung m. E. ebensogut zurückweisen können, weil eine Erkennbarkeit nicht gegeben war. Es war aber sogar ziemlich pfiffig, sich diesem Eigentor nicht in den Weg zu stellen. Denn besser hätte hier ja keiner einen erkennbaren Hinweis auf die betreffende Person bringen können.Geändert von Brest. Grund: Passagen sicherheitshalber aus den bekannten Gründen entfernt.
Naja - über die Grundlage kann man diskutieren. Wir sehen sie nach Rücksprache mit unserem Anwalt eher als gegeben an.Und was bitte ist an der Feststellung, dass das Gegendarstellungsverlangen der Grundlage entbehrt, sicherheitshalber zu entfernen, wenn ich bemerke, dass die Forderung des RA falsch und nicht begründet ist, weil er den objektiv prüfbaren Tatsachen nach in weder im Thread noch in dem beanstandeten Post überhaupt erwähnt wurde? Die Forenbetreiber hätten die Forderung m. E. ebensogut zurückweisen können, weil eine Erkennbarkeit nicht gegeben war. Es war aber sogar ziemlich pfiffig, sich diesem Eigentor nicht in den Weg zu stellen. Denn besser hätte hier ja keiner einen erkennbaren Hinweis auf die betreffende Person bringen können.
M. Boettcher
IMO macht es keinen Sinn, ohne Not auf Prinzipien herumzureiten.drboe schrieb:Die Forenbetreiber hätten die Forderung m. E. ebensogut zurückweisen können, weil eine Erkennbarkeit nicht gegeben war.
Eben!drboe schrieb:Es war aber sogar ziemlich pfiffig, sich diesem Eigentor nicht in den Weg zu stellen. Denn besser hätte hier ja keiner einen erkennbaren Hinweis auf die betreffende Person bringen können.
Lieber Axel,Ich warte auch noch auf ein Dankschreiben für einen meiner Artikel. :devil2:
Viele Nutzer des Internets, alte Bekannte des Anwaltes, Gegner wie reine Beobachter freuen sich, dass Du weder Zeit noch Sitzfleisch gescheut hast, Dir den Prozess in der entscheidenden Phase reinzuziehen und darüber informativ und durchaus unterhaltsam zu berichten. Es war mir ein Festbraten! Kurz vor Jahresende so etwas zu hören erzeugt eine besondere Stimmung, die, wie ich hoffe, nochmal erreicht werden kann, wenn man in einer anderen Angelegenheit endlich einmal zur Sache käme.r-archiv.de schrieb:Ich wette, diese Gerichtsreportage wird im Internet alle (Zugriffs-) Rekorde brechen – für die einen ist sie eine Genugtuung, für die anderen reine Schadensfreude.
Der wurde jäh aus seiner relativ beschaulichen Ruhe gerissen und schießt seit gestern durch die Decke.drboe schrieb:was sagt denn aktuell der Traffic-Counter?
Ja, bei mir auch. Ich überlege gerade, ob man einem (nicht schuldlos) Gestrauchelten mit einer Wolldecke wenigstens zum Fest eine kleine Freude bereiten könnte. Ich nehme an, daß es im Winter unter den Isarbrücken recht zugig ist.drboe schrieb:Kurz vor Jahresende so etwas zu hören erzeugt eine besondere Stimmung,
Man soll nicht unbescheiden sein. Die eigentümlichen-, vermutlich nur von den Gerichten als Ärgernis empfundenen Schriftsätze, haben immerhin einen gewissen Unterhaltungswert.drboe schrieb:die, wie ich hoffe, nochmal erreicht werden kann, wenn man in einer anderen Angelegenheit endlich einmal zur Sache käme.
Jetz übertreibst Du aber. Duch bist doch sonst nich so eitel, sagen wir wie ein Rechtsanwalt aus ..... nein ich schreib es besser nicht. :scherzkeks:....
Ich warte auch noch auf ein Dankschreiben für einen meiner Artikel. :devil2:
Gruß A. John
Ich hätte mich in diesem Fall unter Umständen auch geweigert meineD
Er behauptet, sein Mandant habe sich geweigert, seine Bankverbinding mitzuteilen. :vlol:
Gruß A. John