darf ein Web-archiv - alles tun ?

semmi

Frisch registriert
Ich frage euch mal an, ob es Erlaubt ist, wenn ein Autor auf einem Gedichteserver war und nun seiner gedichten, wo anderst copiert , als web-archiv gespeichert werden, trotz seiner Löschung auf dem Aktiv-Server.
Auch festgestellt dass einige anderen Autoren, und noch aktiv sind, stehen solche Gedichten auch noch dort.
 
AW: darf ein Web-archiv - alles tun ?

Es gab eine Webseite, die mal aktiv war.
Diese wurde ganz anderst, wieder ins Netz gestellt.
Dazu hatte man eine Copie, der Alten Webseite ins Netz gestellt.
Zudem wurden auch für jeden Monat,die Aktivitäten, hinein Copyiert,zum Teil mit Gedichten der Autoren, die heute wahrscheinlich, nichts wissen.

Also z.b.
11.2006 <-- jeder Autor gemeldet und seine Gedichte, zum teil
bis zum 12.2007

Man bezeichnet dieses nun als, Webarchiv.


Deutlich genug?
 
AW: darf ein Web-archiv - alles tun ?

So, wie ich die Frage verstehe (und vielleicht bin ich einfach noch zu nüchtern dazu), ist klar, dass Urheberrechtsverstöße Urheberrechtsverstöße auch dann sind, wenn man sie unter dem echten oder fiktiven Label "Web-Archiv" laufen lässt.

Evtl. kann eine echte Presseberichterstattung anders zu qualifizieren sein, aber mal eben so wird das nicht gehen.

Mehr, wenn ich mehr verstehe. :roll:
 
AW: darf ein Web-archiv - alles tun ?

Moment, aber immerhin steht dann nicht mehr der originale Verfasser dafür gerade sondern das Webarchiv, oder?

Ich hatte damals bei einer Abmahngeschichte (Stadtplanausschnitt) extra eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellt, wo ich mich ausdrücklich von Caches oder Archiven distanziere, da diese nicht von mir kontrolliert werden können.

LG
wahlhesse
 
AW: darf ein Web-archiv - alles tun ?

Natürlich haftet das Webarchiv - ich hatte aber das Posting so verstanden, :wink: , dass die von Hand kopiert und den Kopiebereich "Webarchiv" genannt hatten. Damit wären es die gleichen Handelnden.

Du beziehst duch auf Google-Cache und so, da hast du natürlich recht.

Man haftet (fast immer) nur für eigenes vorwerfbares Handeln. Vorwerfbar bedeutet auch, dass die Möglichkeit eines ordnungsgemäßen Alternativverhaltens bestehen muss.
"Kann man nichts dagegen, kann man auch nichts dafür!" (Faustformel)

Gilt zum Glück ja auch in Foren - und das haben jetzt endlich auch Gerichte so geurteilt.
 
Zurück
Oben