handelsüblicher Konsument
Frisch registriert
Hallo,
leider habe zu meiner Hauptfrage im Netz nichts konkretes Gefunden, bzw. gibt der Gesetzestext für mein Laienverständnis diesbezüglich auch nichts her.
-Darf ein qualifiziertes Prüfprotokoll nach § 45i TKG dem Endkonsumenten etwas kosten?
- und für mich wichtig: Wo steht das geschrieben?
Aber zuerst mal mein Fall:
Ca. mitte August war ich mit meinem Smartfone (Provider O2) über einen Link bei einem Video. Ich habe auf Play gedrückt und später, weil ich aus der Seite nicht mehr rausfand, auch den "Weiter"Button. Allerdings war definitiv kein gültiger Button à la "kostenpflichtig Bestellen" vorhanden. Irgendwelche Preisangaben hab ich übrigens auch nicht gesehen und auf die Idee, daß O2 meine Daten so billig weitergibt, wär ich auch nie gekommen.
Jedenfalls kamen sogleich die SMS über ein ERO247 Abo von net mobil; obwohl von Abo steht hier eigentlich gar nichts, nur von "max. 7,49Euro/7 Tage"
Nach erhalt der Rechnung (2x Abogebühr) habe ich am 19.09. als Einspruch den Musterbrief vom AntiSpam e. V. Wiki verschickt. (SMS Bestätigung über Erhalt von O2 am 20.09.)
Die ganze Bearbeitung dauerte dann einen Monat.
Die Drittanbietersperre wurde dann tatsächlich mitte Oktober eingerichtet.
Der Entzug der Bankeinzugsermächtigung wurde allerdings ignoriert. (dabei hab das im Brief sogar extra fettiert...)
Bis dahin war schon wieder die nächste Rechnung fällig und diese wurde natürlich auch am 20.10. eingezogen. (werde ich zurückbuchen lassen und nur das unstrittige bezahlen)
Außerdem erhielt ich am 15.10. ein Schreiben von O2 und hier schließt sich auch, nach langen Text, der Kreis zu meiner Eingangsfrage
Im Brief steht, er (der Sachbearbeiter) hab die Rechnung überprüft und die Rechnungspositionen wurden von meinem Anschluß bestellt und somit korrekt.
vor allem steht da aber: "Für den Bericht wird- sofern dieser dann ergibt, dass eine korrekte Abrechnung seitens O2 erfolgte und keine Störungen vorlagen- eine Kostenpauschale in der Höhe von 50 € berechnet. Ansonsten ist er natürlich kostenfrei."
Hierfür will O2 ein schriftliches Einverständnis.
Jetzt frage ich mich natürlich:
Sind Gebühr und schriftliches Einverständnis überhaupt rechtens bzw. nötig oder nur ein billiger Einschüchterungsversuch?
Berührt das irgendwie die 8 Wochenfrist für das Prüfprotokoll?
Ich gehe davon aus, daß ich für die 2.Rechnung einen neuen Einspruch einlegen muß. Soll/muß ich hier ein neues Protokoll beantragen, weil das Abo bezieht sich ja sowieso auf die ursprüngliche, strittige Bestellung?
Oder soll ich einfach noch 2 Wochen warten bis die Frist für Protokoll 1 abgelaufen ist und erst dann den Einspruch für Rechnung 2 stellen?
Sorry für den elendlangen Text und vielen Dank schon mal an alle, die sich das tatsächlich ganz durchgelesen haben.
leider habe zu meiner Hauptfrage im Netz nichts konkretes Gefunden, bzw. gibt der Gesetzestext für mein Laienverständnis diesbezüglich auch nichts her.
-Darf ein qualifiziertes Prüfprotokoll nach § 45i TKG dem Endkonsumenten etwas kosten?
- und für mich wichtig: Wo steht das geschrieben?
Aber zuerst mal mein Fall:
Ca. mitte August war ich mit meinem Smartfone (Provider O2) über einen Link bei einem Video. Ich habe auf Play gedrückt und später, weil ich aus der Seite nicht mehr rausfand, auch den "Weiter"Button. Allerdings war definitiv kein gültiger Button à la "kostenpflichtig Bestellen" vorhanden. Irgendwelche Preisangaben hab ich übrigens auch nicht gesehen und auf die Idee, daß O2 meine Daten so billig weitergibt, wär ich auch nie gekommen.
Jedenfalls kamen sogleich die SMS über ein ERO247 Abo von net mobil; obwohl von Abo steht hier eigentlich gar nichts, nur von "max. 7,49Euro/7 Tage"
Nach erhalt der Rechnung (2x Abogebühr) habe ich am 19.09. als Einspruch den Musterbrief vom AntiSpam e. V. Wiki verschickt. (SMS Bestätigung über Erhalt von O2 am 20.09.)
Die ganze Bearbeitung dauerte dann einen Monat.
Die Drittanbietersperre wurde dann tatsächlich mitte Oktober eingerichtet.
Der Entzug der Bankeinzugsermächtigung wurde allerdings ignoriert. (dabei hab das im Brief sogar extra fettiert...)
Bis dahin war schon wieder die nächste Rechnung fällig und diese wurde natürlich auch am 20.10. eingezogen. (werde ich zurückbuchen lassen und nur das unstrittige bezahlen)
Außerdem erhielt ich am 15.10. ein Schreiben von O2 und hier schließt sich auch, nach langen Text, der Kreis zu meiner Eingangsfrage
Im Brief steht, er (der Sachbearbeiter) hab die Rechnung überprüft und die Rechnungspositionen wurden von meinem Anschluß bestellt und somit korrekt.
vor allem steht da aber: "Für den Bericht wird- sofern dieser dann ergibt, dass eine korrekte Abrechnung seitens O2 erfolgte und keine Störungen vorlagen- eine Kostenpauschale in der Höhe von 50 € berechnet. Ansonsten ist er natürlich kostenfrei."
Hierfür will O2 ein schriftliches Einverständnis.
Jetzt frage ich mich natürlich:
Sind Gebühr und schriftliches Einverständnis überhaupt rechtens bzw. nötig oder nur ein billiger Einschüchterungsversuch?
Berührt das irgendwie die 8 Wochenfrist für das Prüfprotokoll?
Ich gehe davon aus, daß ich für die 2.Rechnung einen neuen Einspruch einlegen muß. Soll/muß ich hier ein neues Protokoll beantragen, weil das Abo bezieht sich ja sowieso auf die ursprüngliche, strittige Bestellung?
Oder soll ich einfach noch 2 Wochen warten bis die Frist für Protokoll 1 abgelaufen ist und erst dann den Einspruch für Rechnung 2 stellen?
Sorry für den elendlangen Text und vielen Dank schon mal an alle, die sich das tatsächlich ganz durchgelesen haben.