darf die telekom mir 0190er nummern eigenmächtig sperren?

A

Anonymous

Hi,

kurze einleitung .... vor ca. 2 monaten enthielt meine telefonrechnung ein 0190er posten. gegen diesen habe ich ordnungsgemäss einspruch eingelegt und den strittigen betrag einbehalten. der einspruch ist laut einer mitarbeiterin der telekom (hotline) auch eingegangen. seitdem totenstille ....

vor ein paar tagen mussten wir feststellen das es uns nicht mehr möglich ist 0190/0900 nummern zu wählen. Als wir gestern unsere rechnung erhielten, mussten wir festellten das uns die telekom ihre eigenmächtige sperrung zu mehrwertnummern auch noch mit 7,67 euro + 16% in rechnung stellte.

nun meine frage:
darf die telekom mir ohne eine mitteilung eigenmächtig den zugang, aufgrund meines einspruches und die einbehaltung des strittigen betrages, zu mehrwertnummern sperren, bzw. mir diese nicht geforderte sperrung in rechnung stellen?

vielen dank für euro hilfe ...

HB
 
TKV § 19 schrieb:
(1) Anbieter allgemeiner Zugänge zu festen öffentlichen Telekommunikationsnetzen und Anbieter von Sprachtelefondienst sind berechtigt, die Inanspruchnahme dieser Leistungen ganz oder teilweise zu unterbinden (Sperre), wenn der Kunde
1. mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens fünfundsiebzig Euro in Verzug ist und eine geleistete Sicherheit verbraucht ist oder
2. ein Grund zur Sperre nach Absatz 2 besteht.

(2) Sperren dürfen frühestens zwei Wochen nach schriftlicher Androhung und unter Hinweis auf die Möglichkeit des Kunden, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, durchgeführt werden. Die Androhung der Sperre kann mit der Mahnung verbunden werden. Eine Sperre ohne Ankündigung und Einhaltung einer Wartefrist ist nur zulässig, wenn
1. der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben hat oder
2. eine Gefährdung der Einrichtungen des Anbieters, insbesondere des Netzes, durch Rückwirkungen von Endeinrichtungen oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht oder
3. das Entgeltaufkommen in sehr hohem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der Kunde bei einer späteren Durchführung der Sperre Entgelte für in der Zwischenzeit erbrachte Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet und geleistete Sicherheiten verbraucht sind und die Sperre nicht unverhältnismäßig ist.

(3) Sperren sind im Rahmen der technischen Möglichkeiten auf den betroffenen Dienst zu beschränken und unverzüglich aufzuheben, sobald die Gründe für ihre Durchführung entfallen sind. Eine Vollsperrung des allgemeinen Netzzugangs darf erst nach Durchführung einer mindestens einwöchigen Abgangssperre erfolgen.

(4) Die Sperre nach Absatz 1 Nr. 1 unterbleibt, wenn gegen die Rechnung begründete Einwendungen erhoben wurden und der Durchschnittsbetrag nach § 17 bezahlt oder eine Stundungsvereinbarung getroffen ist.

Abs. 3 gilt zunächst hier unmittelbar. Aber zu beachten ist auch Abs. 2, wonach die Sperre anzukündigen ist, wenn nicht einer der drei Gründe vorliegt. Hier könnte z.B. Grund Nr. 3 einschlägig sein.

Gib mal ein wenig Stoff zum Fall, bitte.
 
Berechtigung zur (eigenmächtigen) Sperre und Zahlungsverpflichtung des Kunden sind wohl getrennt zu betrachten.

Z.B. erfolgt automatisch eine Sperre von 0190/0900, sobald die Verbindungskosten über € 250 (o. Umsatzst.) steigen. So geschah es bei mir, und ich erhielt auch gleich einen Brief, wodurch ich überhaupt erst auf das 0190-Vorkommnis aufmerksam gemacht wurde. Anschließend wurden mir auch die € 7,67 in Rechnung gestellt (übrigens, @blasehase, fällt darauf keine Umsatzsteuer an; sollten sie das so berechnet haben, wäre das ein Fehler mehr).

Daraufhin schrieb ich:
... in der angegebenen Rechnung wurden mir Kosten von € 7,67 für eine Anschluß-Sperre in Rechnung gestellt, offenbar in Verbindung mit den ungewöhnlich hohen Verbindungskosten zu den 0190-Diensten (Schreiben von Ihrem Mitarbeiter Herrn x vom x. x. 2003).

Diese Sperre wurde ohne mein Wissen vorgenommen. Ich habe sie zwar hinterher (telefonisch mit Herrn x) gebilligt. Doch bin ich auch dabei nicht auf die dadurch entstehenden Kosten aufmerksam gemacht worden. Eine Leistung, die ich ohne Wissen, ohne ausdrückliche Zustimmung und ohne Kenntnis der entstehenden Kosten in Anspruch genommen habe, kann nicht berechnet werden.
Daher habe ich den Rechnungsbetrag um den angegebene Posten gekürzt.

Nach ein wenig hin und her haben sie das dann anerkannt. Die 0190-Sperre haben sie dann bald wieder rückgängig gemacht, obwohl ich ja eigentlich nichts dagegen hatte :wink:
 
@ Qoppa

naja dann werde ich mich mal hinsetzen und ein neuen einspruch aufsetzen :-) es ist aber einfach nur nervig ohne ende und am schlimmsten finde ich immer das diese herrschaften es nicht für nötig halten auf etwas zu antworten. stattdessen sperren sie mir ohne es für nötig zu halten mich zu informieren die mehrwertnummern :-(

achso, du hast recht, ich hatte übersehen das die 7,67 euro mwst frei sind ... naja ist ja auch kein mehrwert wenn mir die freie rufnummernwahl genommen wird :-)

gruss tino
 
technofreak schrieb:
Anonymous schrieb:
was meinst mit "stoff"
Na zum Beispiel, wie hoch die Forderung ist .
es ging um knapp 110 euro ... also eine 0190 8 er verbindung die genau nach 59,50 min getrennt wurde. also um eine sogenannte zwangstrennung. da ein evn vorlag rief ich diese nummer natürlich an um zu sehen um welchen art von dienst es sich bei dieser nummer handelt. es stellte sich dann heraus das es sich um eine internetverbindung handelt dessen dialer nicht bei der regulierungsbehörde registriert war. naja und da ich diesen dienst nicht bzw. nicht bewusst in anspruch genommen habe halt der einspruch ...

gruss tino
 
@Tino-Gast,

zwei Möglichkeiten, "Stoff" zu liefern:

Poste die ganze Nummer und den Tag der (abgerechneten) Einwahl hier, gerne auch den Namen des Dialers etc.

Oder (wenn du hier nicht so öffentlich posten möchtest) melde dich an und schicke z.B. mir eine PN - ich gebe dann den anderen die insofern unverbindlichen Angaben weiter unter Achtung deiner Anonymität.

Mit den bisherigen Infos bleiben wir alle TrübFischer ...
 
@ katzenhai

also die rufnummer lautet: 0190 833 305 06
einwahl: 14.11.2003 beginn: 21.53h

mehr infos habe ich nicht ...

gruss tino
 
Anonymous schrieb:
also die rufnummer lautet: 0190 833 305 06

Als Dialereinwahl ist diese Nummer nicht bei der RegTP in der datenbank erfaßt

Betreiber der Nummer ist :
Code:
190	190833	Deutsche Telekom AG
Adresse:
Deutsche Telekom AG
Zentrale
Friedrich-Ebert-Allee 140
53113 Bonn

tf
 
das der betreiber die deutsche telekom ist, ist mir schon klar .... wurde ja auch unter "verbindungen deutsche telekom" auf der rechnung gelistet.

aber was heisst das nun?

gruss tino
 
siehe : http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=40300#40300

anna schrieb:
Den letztverantwortlichen lt. RegTP müsstes Du anschreiben und um Bekanntgabe der Bestandsdaten ihres Kunden gem. § 89 / VI TKG (gilt nur für Behörden) auffordern.
Seit neuestem lasse ich mir immer
......

Inhaber der Nummer hier ist die DTAG - dort gibt es eine kostenlose Servicenummer, unter der man die 0190er Nummer durch Tastendruck abfragen kann - Tel.-Nummer könnte ich Dir morgen mitteilen oder Du erfragst sie unter 08003301000.
Das Problem ist, den letztverantwortlichen der Nummer herauszubekommen.

tf
 
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