computerbetrug

kille

Frisch registriert
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hallo

ich hab eine frage und zwar es geht um meinen freund er ist 13 jahre alt ,er hat sich bei einem browsergame spiel angemeldet dort hat er viele wochen gespielt ,er kam auf die idee tipps un tricks... für das browsergame zu suchen un fand auch eine seite mit einem konotgenerator auf dieser seite stand das er auf generieren klicken solle und dann die angegebenen daten in das browsergame eintippen soll damit er die premium punkte bekommt .das hatte er auch gemacht un es klappte auh nach einigen sekunden hatte er die zahlungspflichtigen premium punkte für das spiel bekommen.er wusste nicht das dieser kontogenerator illegal ist weil auf dieser seite stand das es völlig kostenlos sei und man mit jedem browsergame es machen kann

..doch nach c.a.2jahren bekam er einen brief von der polizei wo drin steht das er eine anzeige hat wegen ausspähen von daten mein freund und sein vater gingen zu polizei er machte eine aussage und erzählte der polizei alles er selber wusste ja nicht das es illegal war und veboten ist da ja auf der seite nicht stand das dieser trick illegal ist ...wie gesagt er machte die aussage doch zum glück wurde das verfahren gegen ihn eingestellt ,wegen minderjährigkeit er war ja noch nicht strafmündig deswegen wurde das verfahren wieder eingestellt damals war er nämlich 13 als er es gemacht hat

soo..als er 14 war hat mein freund wieder sich bei dem spiel angemeldet und das gleiche gemacht ...kontoangegeben etc. (ein muss ich sagen der brief von der polizei kam erst später als er 15 war also alles was passiert ist wusste er nichts davon erst als er 15 war hat er den brief von der polizei bekommen)

bei einem verfahren als er 13 war wude das verfahren eingestellt und musste nur eine geldstrafe zahlen jetzt meine frage was musst er jetzt machen er hat es ja auch mit 14 gemacht was droht ihn ??geldstrafe sozialstunden oder sogr gefängnis?? (nicht vergessen das ganze hat er mit 13 und 14jahren gemacht er ist nun 15 und hat auch erst mit 15 den brief von der polizei bekommen) das eine verfahren wurde eingestellt was ist jetzt ,it dem anderen??als er schon 14 war??


mfg
 
AW: computerbetrug

As er 13 war, wurde das Verfahren wg. Schuldunfähigkeit eingestellt - eine Geldstrafe gab es infolge dessen mit Sicherheit nicht. Das Problem des dann 14jährigen klärt allein ein Staatsanwalt. Mit Gefängnis- oder Geldstrafe wird nicht zu rechnen sein und auch Sozialarbeit halte ich persönlich nicht für angebracht, wenn man die Legende ab im Zusammenhang bewertet. Für eine Strafat braucht es einen Vorsatz und den hatte auch der 14jährige anscheinend nicht gehabt. Seine Fahrlässigkeit dürft ihm wohl kaum zur Last gelegt werden können - aber wie gesagt, das entscheidet erstmal der Staatsanwalt.
 
AW: computerbetrug

As er 13 war, wurde das Verfahren wg. Schuldunfähigkeit eingestellt - eine Geldstrafe gab es infolge dessen mit Sicherheit nicht. Das Problem des dann 14jährigen klärt allein ein Staatsanwalt. Mit Gefängnis- oder Geldstrafe wird nicht zu rechnen sein und auch Sozialarbeit halte ich persönlich nicht für angebracht, wenn man die Legende ab im Zusammenhang bewertet. Für eine Strafat braucht es einen Vorsatz und den hatte auch der 14jährige anscheinend nicht gehabt. Seine Fahrlässigkeit dürft ihm wohl kaum zur Last gelegt werden können - aber wie gesagt, das entscheidet erstmal der Staatsanwalt.
hallo

danke für deine hilfe ja tut mir leid ich habe mich falsch ausgedrückt es war keine geldstrafe nur die kosten vom anwalt etc..


ma ne frage was meinst du
Vorsatz und den hatte auch der 14jährige anscheinend nicht gehabt.

meinst du das mein kumpel nicht schuld daran ist?? bzw das er ausgetricks wurde ?? immer hin hat er doch die kontodaten benutzt un die kontodaten waren von anderen leuten doch das wusste er ja nicht weil erdacte das es ein "chheat" wäre

und noch was bekommt er einen eintarag in die akte... oder sowas tut mir leid kenn mich nicht soo aus

mfg bitte um schnelle antwort
 
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doch eins muss ich erwähnen hab es vergessen zu sagen ,mein kumpel kann es nicht beweisen das er den kontogeneratoe im i net benutzt hat weil er die seite nicht mehr gefunden hat
 
AW: computerbetrug

Für die Argumentaionskette deines Kumpels wäre es nicht schlecht, wenn er die Seite finden würde. Solche Seiten sind allerdings genauso schnell wieder weg, wie sie erschienen sind. Demnach ist es es Essig mit den Rechtfertigungsgründen.

....meinst du das mein kumpel nicht schuld daran ist?
Was heißt hier Schuld? Wer im Internet falsche Daten verwendet, um einen Anbieter übers Ohr zu haun, der hat ist sicher nicht frei von Schuld. Die Frage für den Strafverfolger ist nur die, handelt der "Täter" fahlässig oder bewusst schuldhaft? Danach richtet sich dann das Verfahren gegen den Beschuldigten aus. Es gibt durchaus auch die Gutgläubigkeit als Rechtfertigungsgrund. Man unterstellt i. d. R. nicht jedem Internetnutzer gleich die Bösgläubigkeit = vorsätzliche strafbare Handlungsweise.
 
AW: computerbetrug

hmm misst heisst es jezt für ihn gefängnis bzw geldstrafe.....??
ich weiss du bist kein statsanwalt aber was glubst du was ihn jetzt drohen??
und noch eine frage kommt diese anzeige oder das verfahren (oder wie das heisst) in so eine akte??

mfg

und noch was wird er probleme haben wegen dem anderen verfahren?? das eingestellt wurde??

mfg
 
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hmm misst heisst es jezt für ihn gefängnis bzw geldstrafe.....?
Wegen so was sind solche Strafen bei 15jährigen eher unwahrscheinlich, wenn es überhaupt zu einem Strafbefehl kommt.

...kommt diese anzeige oder das verfahren (oder wie das heisst) in so eine akte?
Natürlich, es hat aber keine Auswirkungen auf ein Führungszeugnis, das man z. B. bei Bewerbungen brauchen könnte.

... und noch was wird er probleme haben wegen dem anderen verfahren, das eingestellt wurde?
Nein, das ist mit entsprechender Verfügung eingestellt. Aber es lässt sich durchaus nachvollziehen, dass eine gewisse Beharrlichkeit vorliegt. Dazu kommt aber, dass zwischen der Sache als 13jähriger und dann beim selben 14jährigen niemand ihn auf sein fehlerhaftes Verhalten hingewiesen hat - somit ist das dem Anschein nach nur als eine einzige Sache zu bewerten.
 
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ahso eins habe ih vergessen zu frage falls s zu einer anzeige kommt...und er ein brief vo der polizei bekommt ....und eine vorladung.....

kann er den termin verschieben?? weil er nämlich in den urlaub fliegt kanne r dann danach alles regeln oder st es nicht möglich ??

mfg
 
AW: computerbetrug

Natürlich, als Beschuldigter muss man auch gar nicht zum Termin erscheinen, steht sich damit aber womöglich selbst im Weg.
 
AW: computerbetrug

Natürlich, als Beschuldigter muss man auch gar nicht zum Termin erscheinen, steht sich damit aber womöglich selbst im Weg.
wie steht sich aber womöglich selber im weg??
meinst du das er nicht zu polizei muss oder zur polizeii muss??schadet das was??wenn er den termin verschiebt also hat er dann ncoh mehr probleme??
 
AW: computerbetrug

Woher weiß dein Kumpel eigentlich, dass gegen ihn erneut ermittelt wird? Wie kommt er darauf, dass er zu einer Aussage vorgeladen wird?

Wenn er einer Straftat verdächtigt wird, dann gibt es drei Möglichkeiten den Sachverhalt zu klären: der StA entscheidet das Verfahren nach Aktenlage, es gibt eine Wohnungsdurchsuchung mit Sicherstellung der Computerperipherien und Vernehmung des Beschuldigten oder es kommt nur zur Einvernahme des Beschuldigten. Ein Beschuldigter in einem Strafverfahren braucht keine Angaben zur Sache zu machen und demnach dient seine Vernehmung bei der Polizei seiner Rechtfertigung (von seinem Standpunkt aus). Der StA tut sich leichter mit seiner Entscheidung über das Verfahren, wenn sich der Beschuldigte zur Sache geäußert hat, was womöglich zu Gunsten des Beschuldigten ausgelegt wird.

Einen Termin zur Vernehmung kann man immer verschieben, ein Anruf beim Sachbearbeiter reicht!
 
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