Computerbetrug per Online-Banking / Phishing

Prosecutor

Frisch registriert
Sind die folgenden Thesen für den Regelfall konsensfähig?

1. Die Initiatoren der Straftat sitzen im Ausland. Sie sind derzeit praktisch nicht zu ermitteln, da sie über ausländische Server agieren.
2. Bei den Geschädigten werden PIN und TAN per SPAM-Mails mit der Legende einer Bankanfrage abgefragt.
3. Der Zugriff auf die Geschädigtenkonten erfolgt über unbedarfte PC-Besitzer, denen die Täter einen Trojaner untergejubelt haben, wodurch sie per "Fernwartungsprogramm" deren PCs steuern können.
4. Die Überweisungsempfänger sitzen entweder in Deutschland oder im europäischen Ausland. Sie wurde unter der Legende einer seriösen "Finanzagententätigkeit" angeworben, heben die eingegangenen Geldbeträge weisungsgemäß ab und leiten sie nach Abzug einer Provsision von 5 - 10 % per Western Union o.ä. an Empfänger in Osteuropa weiter. In der Regel wissen sie nichts vom vorausgegangenen Computerbetrug, machen sich aber wegen Geldwäsche gem. § 261 Abs. 1 iVm Abs. 5 StGB strafbar.
 
AW: Computerbetrug per Online-Banking / Phishing

Prosecutor schrieb:
Sind die folgenden Thesen für den Regelfall konsensfähig?

1. Die Initiatoren der Straftat sitzen im Ausland. Sie sind derzeit praktisch nicht zu ermitteln, da sie über ausländische Server agieren.
2. Bei den Geschädigten werden PIN und TAN per SPAM-Mails mit der Legende einer Bankanfrage abgefragt.
3. Der Zugriff auf die Geschädigtenkonten erfolgt über unbedarfte PC-Besitzer, denen die Täter einen Trojaner untergejubelt haben, wodurch sie per "Fernwartungsprogramm" deren PCs steuern können.
4. Die Überweisungsempfänger sitzen entweder in Deutschland oder im europäischen Ausland. Sie wurde unter der Legende einer seriösen "Finanzagententätigkeit" angeworben, heben die eingegangenen Geldbeträge weisungsgemäß ab und leiten sie nach Abzug einer Provsision von 5 - 10 % per Western Union o.ä. an Empfänger in Osteuropa weiter. In der Regel wissen sie nichts vom vorausgegangenen Computerbetrug, machen sich aber wegen Geldwäsche gem. § 261 Abs. 1 iVm Abs. 5 StGB strafbar.
Passt für eine Vielzahl der Fälle.
 
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Prosecutor schrieb:
Sind die folgenden Thesen für den Regelfall konsensfähig?
Im Prinzip ja.
5. Die Empfänger der Western-Union-Transferzahlungen sitzen in Ländern des ehemaligen Ostblocks. Engagierte Staatsanwälte können sie dingfest machen.
 
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...wenn das so einfach wäre. Hast du schon mal erlebt, wie Western-Union-Überweisungen funktionieren? Ein gefälschter Ausweis oder ein gutgläubiger "Abholer" reichen um die Spur vom Schalter weg verschwinden zu lassen.
 
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Hat denn jemand Ideen, an welchen Punkten man mit erfolgversprechenden Ermittlungen ansetzen könnte?
 
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Ideen gibt es einige und die werden sicher auch bereits umgesetzt. Die russischen und ukrainischen Behörden sind längst nicht so zimperlich, wie die hiesigen. Doch allein schon das Netz der vielen hundert Schalterstellen (mehr sind Filialen oft nicht) in den Millionenmetropolen von z. B. Moskau, Petersburg und Kiew dürfte nur schwer zu überwachen sein. [Utopie]Man könnte das Gesamtkonzept der weltweit agierenden Western Union über den Haufen schmeißen, doch dann gäbe es sicher bald ein Konkurenzunternehmen oder eine neue Bank, die dieses Loch stopft. [/Utopie]
 
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Ab und zu fängt man ja welche:
http://www.inside-it.ch/frontend/insideit?&site=ii&_d=_article&news.id=5184
Immerhin hat das deutsche Bundeskriminalamt in Zusammenarbeit mit der Polizei Estlands nun einen Fahndungserfolg melden können, der zur Verhaftung von mehreren estnischen Staatsbürgern führte. Wie das deutsche BKA erklärte, waren die verdächtigen bereits im Juli festgenommen worden. Um die weitere ermittlung nicht zu gefährden, wurde dies aber biosher verschwiegen.
Das schlimme daran ist doch, dass die inzwischen mehr Zugangsdaten haben,
als dass sie Mulis haben.
Desshalb wohl derzeitig wieder vermehrte "Jobangebote".
 
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Wenn man dagegen etwas unternehmen könnte, dann eventuell mit Undercoveragenten, die auf die Geschäftchen eingehen und auch international im Gleichtakt agieren. Aber das Undercoversystem müsste dazu nach Aussen vollkommen "dicht" sein damit es nicht unterwandert wird. Eventuell schnappt man dann ein paar Geldempfänger im Ostblock. Die Hintermänner und Drahtzieher werden glaub ich nie zu schnappen sein.... oder vielleicht doch ?
 
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Unregistriert schrieb:
Wenn man dagegen etwas unternehmen könnte, dann eventuell mit Undercoveragenten, die auf die Geschäftchen eingehen und auch international im Gleichtakt agieren. Aber das Undercoversystem müsste dazu nach Aussen vollkommen "dicht" sein damit es nicht unterwandert wird. Eventuell schnappt man dann ein paar Geldempfänger im Ostblock. Die Hintermänner und Drahtzieher werden glaub ich nie zu schnappen sein.... oder vielleicht doch ?
Du liest zuviel Agentenromane....
 
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