Chancen bei Beweisvernichtung aus Unwissenheit

down

Frisch registriert
Habe erst vor zwei Tagen erfahren, dass es mich erwischt hat. Ich dachte, als DLS-Nutzer wäre eine Einwahl über 0190 technisch gar nicht möglich, wusste bis vorgestern nicht, dass die ISDN-Karte dies ermöglicht.

Habe inzwischen viel darüber gelesen, vor allem hier (schön, dass es so ein Forum gibt) und unter einigen der angegebenen Links. Ich denke, es sieht nicht so gut aus mit meinen Chancen, möchte trotzdem ein Paar zusätzliche Meinungen hören, da sich hier einige sehr kundige Leute melden.

Dass ich mir ungewollt einen Dialer geholt hatte und dass er selbständigt versucht hat, eine neue Verbindung aufzubauen, merkte ich erst, als die T-Online-Verbindung getrennt wurde, nicht mehr herzustellen war, und ich den Rechner neu starten musste. Was da alles genau passiert ist, weiß ich nicht mehr, da ich ziemlich in Panik geraten bin, dass etwas 'nicht stimmt'.

Einen oder zwei Dialers habe ich nach dem Neustart des Rechners gefunden, den DSL-T-Online-Aufruf musste ich wohl wieder als Standard definieren. Da mir zu dem Zeitpunkt nicht klar war, dass der Rechner vielleicht doch mit was anderem verbunden war, und keine Ahnung hatte, was auf mich zukommen würde, habe ich gleich alles gelöscht, was ich zu diesen Dialers finden konnte. Ich denke. einer wurde bei Booten automatisch gestartet, aber auf jeden Fall beim Löschversuch mit der rechten Maustaste. Ob es dabei zu Verbindungen gekommen ist, weiß ich leider nicht (s. bitte weiter unten).

Nun zu der Abrechnung (von der dtms ag): 31,48 Euro für 59 Sekunden bei einer 019006-Nummer. Ich weiß nicht, wieso soviel Zeit. Von der vermeintlichen Leistung habe ich nichts mitbekommen und habe den Rechner wohl sofort ausgeschaltet oder neu gestartet, als es mit der Wiedereinwahl über T-Online nicht klappte.

Bei der Telekom reagierten die Mitarbeiter eher unterstützend, in einem Fall, würde ich sagen, sogar ratend, die Betragskürzung auf jeden Fall durchzuziehen, da zu teuer und die Reklamationen wegen nexnet sehr häufig. (Die nexnet habe ich schon ein Paar Mal (sehr freundlich) angemailt, aber da kommt wohl nichts zurück.)

Nur, ich habe keine Beweise mehr (vielleicht lassen sich die Dateien wiederherstellen, aber wahrscheinlich aufwändig), auch keinen Rechtsschutz (eine Anwältin wäre in Sicht, aber sie hatte ich wegen einer bevorstehenden Trennung kontaktiert, also wahrscheinlich nicht die Richtige für den Fall), und und und. Also lieber brav zahlen, statt größeren Schadens zu riskieren, und das Ganze als 'Lehrgeld' betrachten (zumal ich nicht möchte, dass 'jemand anders' die Mahnungen bekommt, wenn ich umziehe)?

Wenn es dabei bleiben würde, würde ich es noch verkraften. Aber auf der Suche nach Spuren des Dialers, bin ich auf das letzte Modem-Protokoll gestoßen. Und da sieht man, dass es nach besagter Verbindung tatsächlich zu einem weiteren Anruf gekommen ist. Die Frage ist, wurde die Verbindung hergestellt? Zu lesen ist: Dialing. Send: ... Recv: <no response>. WARNING: Unrecognized response. Retrying... (und erst ca. eine Stunde später) Hanging up the modem.

Bei der Telekom waren sie sich nicht einig, ob in der nächsten Rechnung ein weiterer Posten zum unheilvollen Tag (Anfang April) vorkommen könnte, und diesmal womöglich dann sehr heftig (1 Stunde). Das wäre eine ziemliche Katastrophe für mich, nicht nur finanziell.

Sorry, dass der Text so lange geworden ist, aber die Angelegenheit hat mich ziemlich mitgenommen. Ich danke schon Mal für die Geduld und für jegliche Unterstützung.
 
Hallo,
So schnell lassen sich Dialereinträge nicht löschen, deiner Beschreibung nach sind Sie in der Reg.datei noch enthalten.
Hast Du über Suchfunktion mal nach auto.exe, coder, *.exe gesucht?
DFü Datei untersucht?Im Computerbetrug.de Forum gibt es Beschreibungen, wie man Dialereinträge finden kann.

grundsätzlich ist bei einer kurzfristigen Belegung eines MWD-Anbieter durch Dialer die Chance groß, keine Rechtsverfahren an den Hals zu bekommen, wenn richtig und rechtzeitig (fristgerecht)eingewendet wird.
Die Telefonrechnung weist neuerdings den ungewollten Verbindungspartner mit Anschrift aus.
Da Du schon mit Telekom dich auseinandergesetzt hast, und den strittigen Betrag aus der Re. genommen hast, mußt Du auch dem rechnungssteller des strittigen Teilbetrages der TK re. eine Einwendung in Form von Mail, Fax, Brief oder bei hohen Werten Einschreiben zusenden.

Inhaltlich muß die Einwendung enthalten, dass keine Willenserklärung für einen Verbindungsauftrag (Vertrag)bestand. Der Dialer hat sich automatisch eingewählt.
Nexnet soll die Nummer die Anwahlnummer des Dialers angeben, sowie die Anschrift des Contentanbieters.
Bei einer Belegungsdauer von 59 sec ist die ungewollte "Dienstleistung"nicht vollzogen, und ist somit nicht bezahlbar. Die Forderung ist rechtlich ungültig, bei weiterer Forderung besteht der Tatbestand des Wuchers.
Die Veränderungen meiner Software und Einspielen eines Dialers
entspricht einer unerlaubten Änderung von Software
und ist dem Computerbetrug nützlich.
Weiter wäre die fehlende Informationspflicht über Art der Einwahl, Zeitpunkt und Kosten der Verbindung zu beklagen.
Ich bitte um Rücknahme der Forderung. Ich weise darauf hin, dass
Alle Mahnungen nicht beantwortet werden, es sei denn, Sie veranlassen einen gerichtlichen Mahnbescheid, gegen den ich bereits entsprechende Vorbereitungen veranlasst habe.
Der verbindungserzeugende Dialer und die log - Datei wurden zur Beweisaufnahme gefunden und gesichert.
MfG xxxx

So könnte der erste und letzte Einwand bei diesem Forderungswert lauten.

Grundsätzlich wird man, wenn man sich nicht richtig wehrt und einwendet, von einer Mahnkette überzogen. Ein Thread von mir "Funktion der Mahnkette, Einschüchterung" beschreibt dies.
Man sollte sofort bei der ersten Rechnung des Contentanbieters auf die Unrechtsmäßigkeit und Betrug hinweisen und jede weitere Mahnung ablehnen. Ein gerichtl. Verfahren strengen sie nicht an, weil sie die justiziale Recherche und Kosten meiden.
Nexnet hat in letzter Zeit einige Verfahren, bei denen es um größere Beträge ging , verloren. Siehe www.Dialerundrecht.de.
In www.teltarif.de unter dem Forum Meinung/Talkline wurde in den letzten tagen ein Thread eingestellt, editiert von Lampe "Jetzt gehts los"
Er hat nur unter 1. , 2., 3., usw die Tatbestände plus dem §§ zitiert
mit dem Hinweis , daß die Forderung ungültig ist wegen den aufgeführten Tatbeständen, jede weitere Mahnung bleibt unbeantwortet.
Das entzieht meiner Meinung nach den Grund für jede weitere Forderung.

Viel Glück, lass Dich beider ersten Mahnung nicht einschüchtern
Gunnar

Ps: Dein Schutz vor Dialer als Dsl-Inh.! Stöpsle die ISDN-Ltg. an der Fritzkarte aus
 
Hallo Gunnar,

vielen Dank für die wertvollen Hinweise. Sehr ermutigend.

Die eindeutigen Dateien und Einträge habe ich wohl alle entsorgt. Verdächtigt sind auf jeden Fall zwei ActiveX-Elemente, wobei ich nicht feststellen kann, ob sie es waren.

Die Kürzung habe ich aus den genannten Gründen noch nicht veranlasst, obwohl ich jedesmal das Gefühl hatte, den Mitarbeitern der Telekom wäre es mehr als recht so. Was mir zusätzlich angeboten wurde, war eine Verlängerung der Abbuchung um zehn Tage. Das fand ich richtig nett, so habe ich mehr Zeit, das mit dem Rechtsbeistand zu klären.

Gruß
down
 
Ps: Dein Schutz vor Dialer als Dsl-Inh.! Stöpsle die ISDN-Ltg. an der Fritzkarte aus[/quote]


Wenn ich nur wüsste, welche Ltg (Kabel???) das ist (Sorry, Laie)
 
Gast schrieb:
Ps: Dein Schutz vor Dialer als Dsl-Inh.! Stöpsle die ISDN-Ltg. an der Fritzkarte aus.


Wenn ich nur wüsste, welche Ltg (Kabel???) das ist (Sorry, Laie)



Auf der Rückseite des Rechners steht am Eingang meist ISDN oder nimm das Kabel, das zur direkt zur Telefonanlage führt nicht das das zum Splitter geht. Splitter ist das kleine Kästchen, das meist lose irgendwo rumliegt und zwischen die Hausanlage und dem Übergabepunkt eingehängt ist.
 
Ich hätte da noch einige Fragen:

1a. Meine größte Sorge ist die nächste (oder übernächste) Rechnung (die ich möglicherweise nicht mal sehen werde). Weiß jemand hier, bis wann man um einen Posten zum 06.04 noch bangen müsste?

1b. (die technische Variante) Ich habe eine PN bekommen, nach der es laut Skript wahrscheinlich zwar zu keiner Datenverbindung, aber immerhin zu einer Verbindung gekommen war. Aber wenn ich mich nicht täusche, hatte ich damals in den Daten aus der Telefonanlage keine zweite solche Verbindung gesehen (auch die Aufzeichnung habe ich nichts ahnend gleich gelöscht...). Kann es folgendermaßen passiert sein? Beim Neustart des Rechners wurde die Verbindung zur Telefonanlage nicht aufgebaut (ist oft der Fall). Das fiese Biest hat automatisch die Nummer angewählt, kam aber nicht durch. Macht es Sinn? (Was ich dabei nicht verstehe ist, weshalb das Modem nicht früher aufgegeben hat. Die Standard-Einstellung war eine andere. Also dann doch?)

2. Gehören zu solchen Dialers immer ActiveX-Elemente? Und bleiben diese im Rechner auch nach einer Deinstallation über die Systemsteuerung?

3. Wenn ja (s. 2), dann hätte ich die URL und den 'Anbieter'. Aber was mache ich jetzt damit? Wäre es nur für die Kripo oder für einen Prozeß relevant?

4. Hat jemand vielleicht den Überblick, ob und wie viele Geschädigten im Forum vor Gericht geladen wurden? Und bei wie vielen die Geldtreiber aufgegeben haben? Oder ist es noch zu früh, um was zu sagen, weil sich das Ganze erst entwickelt?

5. (die [vorläufige] Letzte!) Laut eines Telekom-Mitarbeiters sind dem Fremdanbieter Anschlussdaten inkl. Adresse bereits bekannt, und mein 'Gegenstück' könnte belangt werden, wenn ich alleine Einspruch einlege (der Anschluss läuft auf zwei Namen). Wenn dem so ist, dann würde es leider nichts bringen, der nexnet meine neue Adresse mitzuteilen. Denn diese eine dann unvermeidliche persönliche Auseinandersetzung fürchte ich mehr als alles andere. Und das wäre mein besonderes Pech in der Geschichte. Oder gibt es vielleicht doch einen Ausweg aus der Situation?

Vielen Dank!
 
@dawn
Wenn du der Nexnet etwas auf die Füße treten möchtest dann beachte bitte, dass diese Firma keine Erlaubnis hat um Inkasso einzutreiben.
Siehe
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=1207&postdays=0&postorder=asc&start=375
Beachte auch die Seiten davor/danach.
Umso mehr beim Amtsgericht Tiergarten höflich nachfragen, ob die Nexnet eine Inkassogenehmigung hat umso größer wird das Bußgeld, schätze ich mal.
Auf Seite 19 wird dort außerdem über die Nichtigkeit von Forderungen diskutiert, wenn keine Inkassogenehmigung vorliegt.

Gruß Horst
 
Hallo,
hier mal ein paar Antworten.

1a.
normalerweise auf der nächsten Rechnung, es soll aber auch Fälle gegeben haben wo der Betrag erst später Aufgetaucht ist.

1b.
Die Verbindung reicht aus damit der Anruf berechnet wird, Daten müssen nicht ausgetauscht werden!

Wenn die Verbindung zur Telefonanlage nicht vorhanden ist kann der Dialer nicht wählen. Vermute eher das Du einen Autoloader erwischt hast welcher Dialer unbemerkt herunterlädt und startet, dafür spricht auch das Du mehrere Dialer auf dem Rechner hattest.

2.
Nicht unbedingt jeder Dialer nutzt eigen ActiveX-Komponenten, einige verwenden Standardkomponenten von Windows um sich selbst zu starten.
Damit findet man auch nichts von dem Dialer.

Wenn der Dialer deinstalliert wird sind die mitgebrachten ActiveX-Komponenten meistens noch auf dem Rechner.
Somit dauert es meistens nicht lange bis der nächste Dialer auf dem Rechner ist.

3.
Müsste eigentlich was bringen, da der Vermieter der Dialer ja mit seinen Webmastern abrechnet. Folglich müssen die Daten der Einwahlen protokolliert werden. Damit müsste man herausbekommen auf welcher Seite der Dialer eingesetzt wurde und von wem.

4. Naja so wie es aussieht lassen die sich Zeit, die ersten Mahnbescheide sind wohl aufgetaucht, aber trotz Widerspruch keine neuen Infos.

5. Kläre das Problem lieber sofort, auch wenn es unangenehm ist. Die Inkassodienste senden teilweise Mahnungen an beide Anschlussinhaber raus.
 
@Torian @Der Jurist (PN vom 09.05)

Darf ich die nextnet auf die fehlende Inkassoerlaubnis hinweisen, bevor
ich selbst an das AG Tiergarten geschrieben und eine Antwort erhalten habe?

@Smigel

Zu 1b:
Die Verbindung reicht aus damit der Anruf berechnet wird
Ich komme auf das Protokoll des zweiten Verbindungsaufbaus zurück:
Code:
Dialing. Send: ATDT###########<cr> Recv: <no response> WARNING: Unrecognized response.  Retrying... Hanging up the modem.
Bei einer erfolgreichen Verbindung müsste hier nicht ein
Code:
Connection established at xxxbps
erscheinen?

(Ich habe eine sicherlich interessante Seite voller Kommentare zu einem ähnlichen Protokoll gefunden. Leider auf Polnisch.)

Zu 2:
Wenn der Dialer deinstalliert wird sind die mitgebrachten ActiveX-Komponenten meistens noch auf dem Rechner.
Somit dauert es meistens nicht lange bis der nächste Dialer auf dem Rechner ist.
Wie geschiet das?

Danke
down
 
@ down

Wann Du nexnet auf die fehlende Inkasso-Erlaubnis ansprichst, ist für das weitere Verfahren unschädlich. Die Anfrage beim AG Tiergarten soll Dir eine Antwort auf eine Frage geben, die Du schon kennst ,und - das ist der wichtigste Effekt - eine Abgabe an die StA bewirken, die ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die nexnet einleiten kann.
 
@down
Ich komme auf das Protokoll des zweiten Verbindungsaufbaus zurück:
Code:
Dialing. Send: ATDT###########<cr> Recv: <no response> WARNING: Unrecognized response.  Retrying... Hanging up the modem.

Bei einer erfolgreichen Verbindung müsste hier nicht ein
Code:
Connection established at xxxbps
erscheinen?
Hierzu schrieb ich Dir doch bereits etwas per PN.

Das Modem wählt... Telefonverbindung wird aufgebaut... Datenverbindung wird nicht aufgebaut...
 
Hallöle,

also bei der Verbindung musst Du unterscheiden zwischen der Telefonverbindung und der Datenverbindung über die Telefonverbindung.

In deinem Fall war eine Telefonverbindung aufgebaut aber es kam eine unbekannte Antwort (könnte z.B. ein Fax gewesen sein), daher kam keine Datenverbindung zustande.

Bei den Active-X Komponenten ist das abhängig davon was genutzt wird.
z.B. Crosskirk/Vloading.dll

Diese Active-X Dll ist im Grunde nichts anderes als ein kleines Programm welches von einer Webseite gestartet werden kann. Die Funktion ist einen Dialer herunterzuladen und gegebenenfalls zu starten. Dabei wird kein Downloadfenster oder irgendeine Warnung angezeigt.

Das einzige was Angezeigt wird ist ein Zertifikat welches vor der Installation der dll angezeigt wird. Leider sagt dieses Zerifikat nichts darüber aus das man sich nach der Installtion einen Dialer herunterlädt.

Wenn man nun den Dialer installiert wird dieser nur aus dem Autostart herausgenommen, bleibt aber noch vollkommen Funktionstüchtig auf dem Rechner. Die ActiveX Dll kann man nur manuell vom Rechner löschen, einige Dialerhersteller bieten dazu extra Deinstallationprogramme an.
 
@virenscanner @Smigel

Telefonverbindung wird aufgebaut...

In deinem Fall war eine Telefonverbindung aufgebaut
Ok, habe ich inzwischen kapiert.

Da die Zeitangaben (Uhrzeit/Dauer) im Log nicht mit denen in der aktuellen Telefonrechnung übereinstimmen, kann ich dann wohl davon ausgehen, dass auf der nächsten Rechnung wieder ein unliebsamer Posten zu finden sein wird.

Da ich inzwischen EVN beantragt habe, müsste die Nummer auch ungekürzt erscheinen. Oder gilt es nur für Verbindungen, die erst nach Auftragserteilung zustandegekommen sind?

aber es kam eine unbekannte Antwort (könnte z.B. ein Fax gewesen sein)
Also auch unter diesem Aspekt eine betrügerische Verbindung/Abrechnung?

Die Funktion ist einen Dialer herunterzuladen und gegebenenfalls zu starten. Dabei wird kein Downloadfenster oder irgendeine Warnung angezeigt.
So langsam aber sicher tauchen Beweise auf. Eine der DLLs hat das 'richtige' Datum, die andere hat keins (oder ist es in irgendwelcher Form rauszufinden?).

Das einzige was Angezeigt wird ist ein Zertifikat welches vor der Installation der dll angezeigt wird.
Da bin ich mir sicher, keiner DLL-Installation zugestimmt zu haben.

Gruß
down
 
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