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Am Mittwoch hat das Bundeskabinett den Entwurf für das "Gesetz zum besseren Schutz von Verbrauchern vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr" beschlossen. Vorrangig geht es um die Bekämpfung von Abo- und sonstigen Kostenfallen im Internet. Unter anderem müssen die Anbieter bei kostenpflichtigen Angeboten künfitg Preis (und Lieferkosten), Mindestlaufzeiten von Verträgen sowie wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung vor der Bestellung klar und verständlich anzeigen. Normalerweise sollte man das als Grundvoraussetzung eines seriösen Geschäfts ansehen. Warum man dazu ein eigenes Gesetz braucht ist nicht ganz klar...
Interessant ist auch, dass die Beweislast künftig die Unternehmer treffen soll, da ja nur dieser Einfluss auf die Gestaltung seines Angebots nehmen kann.
Die Vertreter der Onlinehändler - unter anderem der Deutsche Industrie- und Handelskammertag kritisieren die Lösung als "Überregulierung".
Nun denn, warten wir mal ab, was letztendlich rauskommt...
Interessant ist auch, dass die Beweislast künftig die Unternehmer treffen soll, da ja nur dieser Einfluss auf die Gestaltung seines Angebots nehmen kann.
Die Vertreter der Onlinehändler - unter anderem der Deutsche Industrie- und Handelskammertag kritisieren die Lösung als "Überregulierung".
Nun denn, warten wir mal ab, was letztendlich rauskommt...