Bundesregierung reagiert auf Beschwerden über Nutzlosbranche

K

krennz

Hi Alle

Hier ein Link für Interessierte zum Thema Nutzlosbranche

www.bmj.de/enid/pressestelle/Pressemitteilungen_58?htmlpmc_id=5810

Das Gesetz steht auf der Tagesordnung des Rechtsausschuss des Bundesrates und wird vorraussichtlich auf der Bundesratssitzung Mitte Mai "durchgewunken", sodass es vorraussichtlich Anfang bis Mitte Juni in Kraft treten kann.

Das wäre ein Schlag gegen die Richtigen.

Grüsse

Klaus
 
AW: Bundesregierung reagiert auf Beschwerden über Nutzlosbranche

Das wird mindestens so nutzlos sein wie die Branche ...
 
AW: Bundesregierung reagiert auf Beschwerden über Nutzlosbranche

Ich glaube schon, denn nunmehr steht allen Verbrauchern ein Widerrufsrecht bei untergeschobenen Aboverträgen bis zur vollständigen Bezahlung zu.

Zitat:

Wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht nicht in Textform (E-Mail, Telefax, Brief) belehrt wurde kann er Verträge über Dienstleistungen, die er am Telefon oder im Internet abgeschlossen hat künftig widerrufen (DAs war bisher gemäss § 312 d Absatz 4 BGB nicht möglich. Der Gesetztespassus wird gekippt) Zitat ende

Zitat2

Widerruft der Verbraucher einen solchen Vertrag, muss er die bis dahin vom Unternehmer erbrachte Leistung nur dann bezahlen, wenn er vor Vertragsabschluss auf diese Pflicht hingewiesen worden ist und er dennoch zugestimmt hat, dass die Leistung vor Ende der Widerrufsfrist erbracht wird. Zitat Ende

Grüsse

Klaus

Übrigens der Link ist defekt.

Hier der richtige: BMJ | Pressemitteilungen | Weniger Werbeanrufe und mehr Verbraucherschutz - Bundestag beschließt Gesetz in 2. und 3. Lesung
 
AW: Bundesregierung reagiert auf Beschwerden über Nutzlosbranche

Ich glaube schon, denn nunmehr steht allen Verbrauchern ein Widerrufsrecht bei untergeschobenen Aboverträgen bis zur vollständigen Bezahlung zu.
Das typische ( gewollte) Mißverständnis der Politik und des Normalverbrauchers.
Daher werden diese Placebogesetze als Beruhigung ( wir haben alles zum Schutz der
Verbraucher getan) in die Welt gesetzt
Die Nutzlosabzocke ist doch kein rechtliches Problem. Dazu bedarf es keinerlei
Änderungen oder Zusätze. Die gesamte Nutzlosabzocke basiert auf keinerlei rechtlichem
Fundament, wie die fünf Urteile in den vergangenen vier Jahren bereits deutlichst gezeigt haben.

Die Methodik beruht auf Einschüchterung/ Drohungen und Unkenntnis der Verbraucher und das wird
sich auch durch diese Palacebogesetze nicht ändern. Wie will denn diese Regierung das in Dubai
oder auf den Virgin Islands durchsetzen?
Der Geldfluss müßte überwacht und kontrolliert werden, das Inkassounwesen reglementiert werden
und Abzockanwälte an die Kandare genommen werden, aber dazu wird sich diese und die nächste
Regierung nicht durchringen.
 
AW: Bundesregierung reagiert auf Beschwerden über Nutzlosbranche

Zitat:

Wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht nicht in Textform (E-Mail, Telefax, Brief) belehrt wurde kann er Verträge über Dienstleistungen, die er am Telefon oder im Internet abgeschlossen hat künftig widerrufen (DAs war bisher gemäss § 312 d Absatz 4 BGB nicht möglich.

Doch, das war auch nach bisheriger Rechtsprechung schon so möglich, wenn eine gültige Widerrufsbelehrung nicht erfolgt ist. Der neue Gesetzentwurf konkretisiert eigentlich nur das, was die Gerichte bisher schon gesagt haben, und wie es inzwischen auch Palandt (einer der wichtigsten Kommentatoren) so sieht.

(Urteilsbeispiele: AG Wuppertal v. 01.12.2008 - 32 C 152/08, AG Charlottenburg v. 22.4.2008 - 226 C 158/07, AG Hannover v. 26.2.2008 - 519 C 9119/07)
 
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Außerdem sind Haarspaltereien bez. des Widerrufsrechts ohnehin bei diesen Geschäftsmodellen eher ein Randthema.

Der zentrale Punkt ist die Preisversteckerei und deswegen kann man schon einmal davon ausgehen, dass es nicht einmal einen Vertrag gibt.

Und wenn kein Vertrag existiert, dann braucht man auch nicht mehr lange zu diskutieren.
 
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Solange Richter und Staatsanwälte keinen Betrug in der Geschäftspolitik der Nutzlosanbieter sehen, wird sich überhaupt nichts ändern. Konkrete rechtliche zivilrechtliche Auseinandersetzungen sprich Prozesse, in denen die tollen neuen Gesetze zum Tragen kommen könnten, sind so selten wie der Jackpot im Lotto und diese wenigen wurden auch mit den bisherigen Gesetzen bewältigt.
Die Verfasser der Gesetze haben nicht mal im Ansatz kapiert, wie der Hase läuft.
Es geht einzig und allein darum durch völlig haltlose Mahndrohungen Verbraucher so einzuschüchtern, dass die gewünschte Marge von 10-30% erreicht wird, die "freiwillig" bezahlen.
An diesem Geschäftsmodell wird sich durch kosmetische Veränderung der Gesetze nichts aber auch gar nichts ändern.

Wären die Gesetze ein Schulaufsatz, stünde drunter: Thema verfehlt ungenügend
 
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Außerdem sind Haarspaltereien bez. des Widerrufsrechts ohnehin bei diesen Geschäftsmodellen eher ein Randthema.
Sie sind nichts als ein weitere Rassel aus dem Drohkasperletheater.
Wenn es ein rechtliches Problem wäre. könnten Verbraucherzentralen nicht der Rat geben,
einfach überhaupt nicht zu reagieren.

ZDF.de - Teuer angeklickt: Abo-Abzocken 2009
In WISO:
Markus Saller/VZ Bayern schrieb:
Aufgrund der Fruchtlosigkeit der Erwiderungsschreiben rät Markus Saller von der Verbraucherzentrale Bayern inzwischen nicht mehr dazu, Widerspruchsschreiben an die angegeben Adressen zu richten. Ist man sich sicher, dass der Anbieter nach oben genannter Masche vorgeht, sollte man alle Schreiben ignorieren.

Noch nie ist ein Verbraucher zur Zahlung gezwungen worden, der den Mahndrohmüll einfach
in die Tonne getreten hat.
Das Pseudoschrecksgespenst gerichtlicher Mahnbescheid ist trotz Ankündigung
bisher nicht wahrnehmbar in Erscheinung getreten und selbst wenn der unwahrscheinliche
Fall eintritt, kann er mit Kreuzchen in den Orkus geschickt werden.
 
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Allein betrachtet könnte man von einer kosmetischen Operation ausgehen. Aber es ist ja nicht nur der § 312 d BGB der verändert wurde, auch das UWG § 3 wurde verschärft. Hier werden Geschäftspraktiken genannt, die nicht zulässig sind. U.A. auch die Geschäftsmodelle der Nutzlosbranche. Ausserdem war es bisher üblich, dass die Nutzlosbranche den Verbraucher auf sein Widerrufsrecht verzichten liess, was nunmehr nicht mehr möglich ist. Der Verbraucher hat jetzt auch dann noch ein Widerrufsrecht, wenn der Unternehmer mit der Dienstleistung begonnen hat, ob mit oder ohne Zustimmung des Verbrauchers ist unerheblich.

Bei PC-Praxis wird ein Thread über Top200 Gewinnspiele geführt. Ein Widerruf der Gewinnspielteilnahme war bisher nicht möglich, mit dem neuen Gesetz jetzt doch. Es wirkt sich für viele schwarze Schafe "geschaftsschädigend" aus.

Es liegt an uns das neue Gesetz nach inkrafttreten auch bekannt zu machen.

Wie wäre es jedem Gemeindeblatt einen kleinen Aufsatz über das neue Gesetz zu erstellen. Das lesen dann auch die Älteren und sind informiert. Denn Information ist die stärkste Waffe gegen die Nutzlosbranche.

Grüsse

Klaus
 
AW: Bundesregierung reagiert auf Beschwerden über Nutzlosbranche

Die heute aktiven Banden tarnen sich über Briefkastenanschriften in Dubai, auf den BVI oder sonstwo. Komplizen mit Anwaltstitel treiben als Inkassostalker die Beute zusammen und geben die Namen der Paten nicht preis. Da hilft kein UWG.
 
AW: Bundesregierung reagiert auf Beschwerden über Nutzlosbranche

Denn Information ist die stärkste Waffe gegen die Nutzlosbranche.
Dein Wort in Gottes Gehörgang. Seit vier Jahren wird in allen Medien darüber berichtet. Der Prozentsatz der Verbraucher, der nicht erreicht wird, reicht allemal aus um Ferraris zu finanzieren.

Besonders ärgerlich ist dabei, dass Google dabei ein sehr unrühmliche Rolle dabei spielt und dies
de facto von fast allen Medien totgeschwiegen wird, opendownload und auch andere Nutzlosseiten "Kunden" rauschen zu 99% über Google in die Falle. Entweder macht man sich keine Gedanken
darüber und nimmt es als gottgewollt hin oder man zittert wie ein Kaninchen vor dem Riesenwolf Google.

http://forum.computerbetrug.de/nach...ogle-so-locken-abo-gangster-in-die-falle.html
http://www.computerbetrug.de/news/n...ocken-abo-gangster-opfer-in-die-falle-090301/
Zehntausende Menschen fallen jeden Monat auf Abofallen im Internet herein. Aber warum landen eigentlich so viele Verbraucher in der Falle? Die Antwort ist so einfach wie erschreckend: Google. Und der Suchmaschinen-Gigant verdient an den üblen Tricks kräftig mit.
 
AW: Bundesregierung reagiert auf Beschwerden über Nutzlosbranche

Der Verbraucher hat jetzt auch dann noch ein Widerrufsrecht, wenn der Unternehmer mit der Dienstleistung begonnen hat, ob mit oder ohne Zustimmung des Verbrauchers ist unerheblich.
Du hast das Geschäftsmodell anscheinend noch immer nicht verstanden. Der Branche waren
und sind Gesetze völlig schnuppe. Sie setzt auf Unerfahrenheit und Angst. Konkrete rechtliche
Auseinandersetzungen sprich Prozesse in denen solche Fragen zur Debatte standen/stünden sind
seltener als Jackpots im Lotto. Solange die Randbedingungen nicht grundlegend geändert werden,
dass z.B Inkassostalking mit harten Strafen belegt wird wie in USA, wird das ganze ungebremst weitergehen.
 
AW: Bundesregierung reagiert auf Beschwerden über Nutzlosbranche

@ krennz

Wie stellst du dir denn vor, wie die Schönheitspflästerchen an den Gesetzen diese
Erpressermethoden verhindern?
http://forum.computerbetrug.de/allg...irls-de-schwimmbadspiel-de-14.html#post277580

Damit wird abgezockt, nicht mit fehlenden Widerspruchsrechten.

Deine Zuversicht erinnert mich an Christian Morgenstern
Zu einem geflügelten Wort wurde der Schluss von
Die unmögliche Tatsache (aus Palmström):

Und er kommt zu dem Ergebnis:
«Nur ein Traum war das Erlebnis.
Weil», so schließt er messerscharf,
«nicht sein kann, was nicht sein darf.»
 
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