Bundesnetzagentur

Taktik der Bundesnetzagentur

im Jahre 2006 erreichten uns über 32.000 Beschwerden wegen der missbräuchlichen Nutzung von Rufnummern

Das dürfte nur die allerhöchste Spitze eines Eisberges sein, weil:

ja aus anderen Bereichen bekannt ist, dass nur die ganz Hartnäckigen an der eigenen Beschwerde dran bleiben, und hier von der BNetzA höchstens eine Antwort mit Aktenzeichen bekommen, worin meistens steht das man leider nicht zuständig ist oder nichts machen kann, aber die Eingabe gezählt wird
und
erst einmal verstanden werden muss, wie die zuständige BNetzA-Adresse zu finden ist und der jeweilige Sachverhalt formal im richtigen Zusammenhang darzustellen wäre.

Dieses Zählbarometer wurde in öffentlichen Diskussionen, u.a. mit Beteiligung des Wirtschaftsministerium (als Redakteur des TKG), in der Tat schon mehrfach als (unberechtigter; der Verfasser) Gradmesser des aktuellen Missbrauchs herangezogen; weil z.B. doch die Summe der Beschwerden nach Überarbeitung des TKG 2003 (Dialer) und 2004 (z.B. Ansagepflicht) doch weitaus niedriger ausfiel als in den jeweiligen Vorjahren.
Inzwischen neu aufgetretene Abzockstrategien werden dabei als bedauerliche Fehlentwicklungen bezeichnet. Man will und kann ja nicht alles reglementieren.

Wenn dann doch einmal von der BNetzA z.B. der Betrieb von ein, zwei Faxrufnummern untersagt wurde, wird dies geschickt über einen beachtlichen Presserummel verbreitet, womit der gewollte Eindruck entsteht, das sich die BNetzA zeitnah und präventiv für die Belange aller TK-Kunden einsetzt.
Diesbezüglich darf man hier durchaus von einem politischen Marketing im Sinne des BNetzA-Präsidium sprechen, weil in Relation zur Gesamtthematik (auch bisherige amtliche Verfügungen!) bzw. Summe der bereits erkannten "Fehlentwicklungen" eine solche Nachhaltigkeit noch nie wirklich objektivierbar belegt wurde. Der jährlichen Tätigkeitsberichte der BNetzA müssen gerade hier bezüglich substantiierbarer Inhalte inzwischen als "Flyer" eingestuft werden.
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/1d67ca92d5b4860876ae5ef56103693e,0/2xp.html
 
AW: Taktik der Bundesnetzagentur

Inzwischen neu aufgetretene Abzockstrategien werden dabei als bedauerliche Fehlentwicklungen bezeichnet. Man will und kann ja nicht alles reglementieren.
Bei allem Verständnis mit der Unzufriedenheit mit der BNetzA, die bei weitem nicht schnell, energisch und konsequent genug vorgeht:
Welche Fehlentwicklungen sind gemeint? Wenn es um Abo/Einmalabzocke geht, die das wohl
brennendste Thema als Nachfolger der Dialerabzocke ist, sehe ich nicht wie die BNetzA dort tätig
werden könnte. Bekämpfung von illegal operierenden CCs könnte sicherlich verbessert werden.
Die zur Verfügung stehenden Bußgelder als Ahndung sind lächerlich gering.
 
Fehrentwicklungen der Bundesnetzagentur

Welche Fehlentwicklungen sind gemeint?

Wer hat denn z.B. die Anwendung des OFFLINE-Biling über die Vfg. 37/2004 unmittelbar nach Inkrafttreten des TKG 2004 für zulässig erklärt und gleichzeitig den Anwendungsbereich weit über die reine Abrechnung von TK-gestützten Diensteleistungen (TKG §3 Nr. 25) erweitert?
Das OFFLINE-Billing wäre bei Abzockerstrategien ggf. nicht so problematisch geworden, wenn die BNetzA gleichzeitig die Kontrolle und Zertifizierung für die diesbezügliche Entgeltermittlung auch für Einzelfälle tranparenter bzw. für jeden betroffenen Teilnehmer nachvollziebarer gestaltet hätte. Die Abrechnung eines nur angesagten Tarifes einige Wochen nach solchen Vorgängen, erst recht bei gewollter Nutzung, aber ggf. fehlerhafter Tarifierung ist doch eine faire Lösung und "jederzeit" bei immer wieder vorkommenden Beanstandungen unmittelbar beweisbar.
 
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