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News vom 28. Februar 2006
Bundesnetzagentur sperrt weitere 66.000 Dialer – Intexus kuendigt Rechtsmittel an
Die Bundesnetzagentur hat einmal mehr zum großen Schlag gegen Dialer ausgeholt. Die Behörde ordnete die Abschaltung von insgesamt 47 09009-Nummern an und entzog den damit verbundenen Dialern die Registrierung. Damit erklärte sie auf einen Schlag rund 66.000 Dialer der Berliner Firma Intexus für illegal. Gleichzeitig verbot sie rückwirkend zum 15. August 2003 Inkasso und Abrechnung für Verbindungen über diese Einwahlprogramme. Verbraucher müssen die entstanden Kosten theoretisch also nicht bezahlen. Intexus-Chef Andreas Richter kündigte Rechtsmittel gegen die Entscheidung an.
Es war das vierte Mal in zweieinhalb Jahren, dass die Bundesnetzagentur eine Massensperrung von Dialern vornahm. Und nicht zum ersten Mal war davon die Berliner Firma Intexus betroffen, der Marktführer für 0900-Dialer in Deutschland. Pikant dabei: Unter den Dialern, die von der Bundesnetzagentur für illegal erklärt wurden, war auch einer, der in einer Werbekampagne des Berliner Unternehmens als Vorbild für rechtskonforme Einwählprogramme vorgestellt worden war. Unter der Domain www.rechtskonform.de hatten Rechtsanwälte anhand des Dialers mit der jetzt abgeschalteten Einwahlnummer 090090001243 erklärt, wie ein legales Einwählprogramm zu funktionieren habe.
Die Regulierungsbehörde erklärte nun genau das Gegenteil: "Die Rücknahme der Registrierung der Intexus-Dialer hatte als maßgeblichen Grund das Fehlen einer so genannten Wegsurfsperre", so Manfred Küster von der Behörde heute gegenüber Dialerschutz.de. "Dadurch werden die Verbindungen zur extratarifierten Mehrwertdienste-Nummer des Dialers weiter aufrechterhalten, selbst wenn anschließend kostenfreie oder niedriger bepreiste Internetseiten besucht werden." Dies sei, so Küster weiter, nach den von der Bundesnetzagentur festgelegten Mindestanforderungen für Dialer aus Verbraucherschutzgründen nicht erlaubt.
Intexus-Chef: "Sehr irritierend"
Intexus-Geschäftsführer Andreas Richter reagierte auf die Entscheidung der Regulierer verwundert – und „reichlich sauer“, wie er gegenüber Dialerschutz.de erklärte. „Sehr irritierend finde ich, dass einige der angesprochenen Dialer nie Einwahlen hatten und teilweise nie online waren. Wie dort "Verbraucherbeschwerden" oder "eigene Ermittlungen" stattgefunden haben sollen, ist mir nicht ganz klar.“ Es sei zwar normal, dass Juristen verschiedener Ansichten seien, so Richter weiter. Und das gelte auch für Dialer: „Unsere Juristen sind allerdings schon vor Gründung der Regulierungsbehörde auf dem Gebiet des Computerrechts tätig gewesen. Leider kann man Verwaltungsgerichten und auch den Juristen der BNA manche technische und vor allem neue Themen nicht verständlich vermitteln.“ Da fehle es offensichtlich, so Richter wörtlich, „am technischen Verständnis.“ Der Intexus-Chef kündigte an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Netzagentur einzulegen, „zumal uns vor dem Verwaltungsakt keine Möglichkeit der Anhörung eingeräumt wurde.“
Die jetzt de-registrierten Dialer waren hauptsächlich bis Mitte vergangenen Jahres im Einsatz, damals aber fast überall, wo mit 09009-Einwahlen Geld gemacht werden konnte. Die betroffenen Nummern lauten 090090001241, 090090001243 durchgehend bis 090090001261, 090090001613 durchgehend bis 090090001629, 090090001631, 090090001679, 090090001713, 090090001715 durchgehend bis 090090001721, sowie die 090090001724.
Auch die Tarifspanne war dabei breit gefächert. Die Anbieter verlangten zwischen zwei Euro pro Minute und 30 Euro pro Einwahl – Geld, das die betroffenen Kunden zumindest theoretisch nicht zahlen mussten. Denn nach Lesart der Bundesnetzagentur besteht für nicht registrierte Dialer keine Zahlungspflicht. Außerdem wurden Rechnungslegung und Inkasso untersagt. Realistisch gesehen dürften diese Anordnungen freilich ins Leere gehen und nur denjenigen Betroffenen helfen, die bis heute die Zahlung verweigert haben. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass kaum ein Verbraucher nachträglich noch versucht, sein bereits bezahltes Geld zurückzufordern.
Intexus-Chef Andreas Richter tröstete sich ohnehin mit dem Blick in die Zukunft: „Zum Glück bleibt die Entwicklung nicht stehen und es gibt inzwischen diverse Zahlungsmittel, die dem Dialer bereits den Rang abgelaufen haben.“
Inkl. Update 22 Uhr: Stellungnahme der Bundesnetzagentur
http://www.dialerschutz.de/aktuelles.php?action=output&id=335
Bundesnetzagentur sperrt weitere 66.000 Dialer – Intexus kuendigt Rechtsmittel an
Die Bundesnetzagentur hat einmal mehr zum großen Schlag gegen Dialer ausgeholt. Die Behörde ordnete die Abschaltung von insgesamt 47 09009-Nummern an und entzog den damit verbundenen Dialern die Registrierung. Damit erklärte sie auf einen Schlag rund 66.000 Dialer der Berliner Firma Intexus für illegal. Gleichzeitig verbot sie rückwirkend zum 15. August 2003 Inkasso und Abrechnung für Verbindungen über diese Einwahlprogramme. Verbraucher müssen die entstanden Kosten theoretisch also nicht bezahlen. Intexus-Chef Andreas Richter kündigte Rechtsmittel gegen die Entscheidung an.
Es war das vierte Mal in zweieinhalb Jahren, dass die Bundesnetzagentur eine Massensperrung von Dialern vornahm. Und nicht zum ersten Mal war davon die Berliner Firma Intexus betroffen, der Marktführer für 0900-Dialer in Deutschland. Pikant dabei: Unter den Dialern, die von der Bundesnetzagentur für illegal erklärt wurden, war auch einer, der in einer Werbekampagne des Berliner Unternehmens als Vorbild für rechtskonforme Einwählprogramme vorgestellt worden war. Unter der Domain www.rechtskonform.de hatten Rechtsanwälte anhand des Dialers mit der jetzt abgeschalteten Einwahlnummer 090090001243 erklärt, wie ein legales Einwählprogramm zu funktionieren habe.
Die Regulierungsbehörde erklärte nun genau das Gegenteil: "Die Rücknahme der Registrierung der Intexus-Dialer hatte als maßgeblichen Grund das Fehlen einer so genannten Wegsurfsperre", so Manfred Küster von der Behörde heute gegenüber Dialerschutz.de. "Dadurch werden die Verbindungen zur extratarifierten Mehrwertdienste-Nummer des Dialers weiter aufrechterhalten, selbst wenn anschließend kostenfreie oder niedriger bepreiste Internetseiten besucht werden." Dies sei, so Küster weiter, nach den von der Bundesnetzagentur festgelegten Mindestanforderungen für Dialer aus Verbraucherschutzgründen nicht erlaubt.
Intexus-Chef: "Sehr irritierend"
Intexus-Geschäftsführer Andreas Richter reagierte auf die Entscheidung der Regulierer verwundert – und „reichlich sauer“, wie er gegenüber Dialerschutz.de erklärte. „Sehr irritierend finde ich, dass einige der angesprochenen Dialer nie Einwahlen hatten und teilweise nie online waren. Wie dort "Verbraucherbeschwerden" oder "eigene Ermittlungen" stattgefunden haben sollen, ist mir nicht ganz klar.“ Es sei zwar normal, dass Juristen verschiedener Ansichten seien, so Richter weiter. Und das gelte auch für Dialer: „Unsere Juristen sind allerdings schon vor Gründung der Regulierungsbehörde auf dem Gebiet des Computerrechts tätig gewesen. Leider kann man Verwaltungsgerichten und auch den Juristen der BNA manche technische und vor allem neue Themen nicht verständlich vermitteln.“ Da fehle es offensichtlich, so Richter wörtlich, „am technischen Verständnis.“ Der Intexus-Chef kündigte an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Netzagentur einzulegen, „zumal uns vor dem Verwaltungsakt keine Möglichkeit der Anhörung eingeräumt wurde.“
Die jetzt de-registrierten Dialer waren hauptsächlich bis Mitte vergangenen Jahres im Einsatz, damals aber fast überall, wo mit 09009-Einwahlen Geld gemacht werden konnte. Die betroffenen Nummern lauten 090090001241, 090090001243 durchgehend bis 090090001261, 090090001613 durchgehend bis 090090001629, 090090001631, 090090001679, 090090001713, 090090001715 durchgehend bis 090090001721, sowie die 090090001724.
Auch die Tarifspanne war dabei breit gefächert. Die Anbieter verlangten zwischen zwei Euro pro Minute und 30 Euro pro Einwahl – Geld, das die betroffenen Kunden zumindest theoretisch nicht zahlen mussten. Denn nach Lesart der Bundesnetzagentur besteht für nicht registrierte Dialer keine Zahlungspflicht. Außerdem wurden Rechnungslegung und Inkasso untersagt. Realistisch gesehen dürften diese Anordnungen freilich ins Leere gehen und nur denjenigen Betroffenen helfen, die bis heute die Zahlung verweigert haben. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass kaum ein Verbraucher nachträglich noch versucht, sein bereits bezahltes Geld zurückzufordern.
Intexus-Chef Andreas Richter tröstete sich ohnehin mit dem Blick in die Zukunft: „Zum Glück bleibt die Entwicklung nicht stehen und es gibt inzwischen diverse Zahlungsmittel, die dem Dialer bereits den Rang abgelaufen haben.“
Inkl. Update 22 Uhr: Stellungnahme der Bundesnetzagentur
http://www.dialerschutz.de/aktuelles.php?action=output&id=335