Bundesnetzagentur schrieb:Bundesnetzagentur veröffentlicht erstmalig Nummerierungskonzept
Kurth: "Erhöhte Planungssicherheit und Stärkung des Verbraucherschutzes"
Die Bundesnetzagentur hat heute erstmalig ein Nummerierungskonzept veröffentlicht. Das Konzept analysiert die Entwicklungen im Bereich der Telekommunikation und zeigt auf, welche Veränderungen im Bereich der Nummerierung vorgesehen sind. Dabei werden sämtliche Nummernarten betrachtet und alle Entwicklungen in einen Gesamtzusammenhang gestellt. Der Aufbau des Konzepts orientiert sich an Vorgaben der Telekommunikations-Nummerierungsverordnung. ...
Hier finden Sie die gesamte Pressemitteilung:
Bundesnetzagentur | Pressemitteilungen
Wann bekam die BNetzA gleich wieder den Auftrag, ein solches Konzept zu erstellen?
und was sehen meine staunenden Augen denn hier:
Bei einer Reihe von Nummernarten ist eine Veränderung der regulatorischen Vorgaben beabsichtigt. So ist z. B. bei Mehrwertdiensterufnummern vorgesehen, bereits vor der Nummernzuteilung seitens der Bundesnetzagentur verstärkt zu prüfen, ob eine rechtswidrige Nummernnutzung zu erwarten ist.
Na aber, aber,... wie soll das denn gehen, wenn man es doch einfach nicht vorher weiß?
Ein Inkassoverbot rückwirkend ab Zuteilung der Nummer zu verfügen, sei dagegen nicht möglich. „Es kann ja sein, dass die Nummern zuvor für Zwecke eingesetzt wurden, die rechtens waren.“