Die Bundesnetzagentur stellt eine Abfrage von 0900-Nummern zur Verfügung.
Das ist allerdings nicht nur eine gute Tat der Behörde, sondern deren gesetzliche Verpflichtung. Denn im TKG steht:
Insofern ist es erstaunlich, dass die Behörde auf ihrer Webseite schon seit Wochen ganz lapidar verkündet...
Der Link zur Abfrage steht da aber noch:
http://bo2005.regtp.de/prg/srvcno/srvcno900.asp
Der Link ist schon etwas älter...
Wenn man sein gesetzlich verankertes Recht auf Information ausüben will, erfährt man:
Nun ja, wir sind das ja gewohnt: Mal geht's, mal geht's nicht - und nicht immer sind die Daten der Datenbank auf dem neuesten Stand, mitunter gibt es auch schlicht falsche Abfrageergebnisse ("Muß ein Serverproblem sein", heißt es dann). Faktisch erfüllt die Bundesnetzagentur ihre gesetzliche Pflicht also bestenfalls teilweise.
Zusammenfassung: Bei der Bundesnetzagentur scheint es keine besondere Priorität zu sein, die gesetzlich bestimmten Aufgaben zu erfüllen. So eine Datenbank ist ja wohl kein Hexenwerk, oder? Interessant für eine Behörde. Hmm. Wenn man nun mal den gesetzlichen Aspekt beiseite lässt und sich darauf beschränkt, dass die Bundesnetzagentur diesen Service "im Dienste des Verbraucherschutzes" anbietet, könnte man daraus Rückschlüsse ziehen, wie priorisiert dieser für die Behörde ist. Falls da noch jemand Rückschlüsse ziehen müsste...
QuelleMit dieser Suchmaschine haben sie direkt den Zuteilungsnehmer zu der jeweiligen (0)900er Rufnummer und der Anschrift des Anbieters. Die Bereitstellung der Suchmaschine dient dem Verbraucherschutz.
Das ist allerdings nicht nur eine gute Tat der Behörde, sondern deren gesetzliche Verpflichtung. Denn im TKG steht:
(siehe dazu auch die Bundesnetzagentur selbst)TKG §66h schrieb:(2) Alle zugeteilten (0)900er Rufnummern werden in einer Datenbank bei der Bundesnetzagentur erfasst. Diese Datenbank ist mit Angabe des Namens und der ladungsfähigen Anschrift des Diensteanbieters im Internet zu veröffentlichen.
Insofern ist es erstaunlich, dass die Behörde auf ihrer Webseite schon seit Wochen ganz lapidar verkündet...
QuelleAus technischen Gründen kann zur Zeit leider nicht auf die Suchmaschine zugegriffen werden. Wir sind bemüht, den Service schnellstmöglich wieder zur Verfügung zu stellen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Der Link zur Abfrage steht da aber noch:
http://bo2005.regtp.de/prg/srvcno/srvcno900.asp
Der Link ist schon etwas älter...
Code:
[B][COLOR="Blue"]<title>Reg TP - Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post </title>[/COLOR][/B]
(...)(c) Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post 2003
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Wenn man sein gesetzlich verankertes Recht auf Information ausüben will, erfährt man:
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Nun ja, wir sind das ja gewohnt: Mal geht's, mal geht's nicht - und nicht immer sind die Daten der Datenbank auf dem neuesten Stand, mitunter gibt es auch schlicht falsche Abfrageergebnisse ("Muß ein Serverproblem sein", heißt es dann). Faktisch erfüllt die Bundesnetzagentur ihre gesetzliche Pflicht also bestenfalls teilweise.
Zusammenfassung: Bei der Bundesnetzagentur scheint es keine besondere Priorität zu sein, die gesetzlich bestimmten Aufgaben zu erfüllen. So eine Datenbank ist ja wohl kein Hexenwerk, oder? Interessant für eine Behörde. Hmm. Wenn man nun mal den gesetzlichen Aspekt beiseite lässt und sich darauf beschränkt, dass die Bundesnetzagentur diesen Service "im Dienste des Verbraucherschutzes" anbietet, könnte man daraus Rückschlüsse ziehen, wie priorisiert dieser für die Behörde ist. Falls da noch jemand Rückschlüsse ziehen müsste...