Mal sehen ob sich dieses Urteil auf andere Gebiete auch übertragen lassen kann.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/71774Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Werbung für teure Handy-Klingeltöne in Kinder- und Jugendzeitschriften wie "Bravo Girl" wettbewerbswidrig und damit verboten ist. Der BGH begründet seine heute bekannt gegebene Entscheidung damit, dass ein Anbieter von Klingeltönen die Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen ausnutzt, wenn er in solchen Anzeigen lediglich darauf hinweist, dass der Download über eine 0190-Rufnummer 1,86 Euro pro Minute kostet. Gegen diese Anzeigen hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geklagt, mit der Begründung, dass ein fehlender Hinweis auf die durchschnittliche Dauer des Herunterladens und die dadurch entstehenden Kosten die Unerfahrenheit der Jugendlichen in unlauterer Weise ausnutzt.