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heise online - Bundesgerichtshof stärkt Rückgaberechte der Verbraucher im Online-Handel
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut die Rechte von Verbrauchern bei Käufen im Internet gestärkt und Anbieter auf Plattformen wie eBay in Zugzwang gebracht. Denn laut einem Urteil (PDF-Datei) vom heutige Mittwoch reicht der Mausklick nicht aus, um bei einem Vertragsabschluss die Kosten für eine spätere Verschlechterung der Ware – etwa durch bestimmungsgemäßen Gebrauch vor Rückgabe – auf den Kunden abzuwälzen (Az. VIII ZR 219/08 ).