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Nun ja, so un-heimlich war das in dem Fall wohl nicht, eher Vorspiegelung falscher TatsachenMoralapostel schrieb:aber wirkt sich das auch auf die UN-heimlich installierten Dialer aus?
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undDementsprechend stehe der Vergütungsforderung der Klägerin ein Schadensersatzanspruch der Beklagten entgegen, aufgrund dessen sie so gestellt werden müsse, als ob sich der Dialer nicht eingeschlichen hätte.
Verstehe ich das richtig? Nutzung durch einen Dritten, d.h. den Dialerdruecker? :respekt: Das finde ich eine passende und kreative Gesetzesauslegung zur Wahrung dessen, was man als Laie als Gerechtigkeit versteht.Der Vertrag der Parteien enthielt keine ausdrückliche Bestimmung, die einen Fall wie den vorliegenden regelte. Der Senat hat jedoch im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung eine Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin und den Rechtsgedanken des § 16 Abs. 3 Satz 3 TKV herangezogen, wonach den Kunden keine Vergütungspflicht für die Nutzung seines Anschlusses durch Dritte trifft, sofern er diese nicht zu vertreten hat. Da die Klägerin ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Inanspruchnahme der Mehrwertdienste habe - sie muß nur einen Teil des erhöhten Entgelts an andere Netz- und Plattformbetreiber abführen - , sei es angemessen, sie das Risiko eines solchen Mißbrauchs der 0190-Nummern tragen zu lassen, den ihre Kunden nicht zu vertreten haben.
Moralapostel schrieb:Klingt ja gut, aber wirkt sich das auch auf die UN-heimlich installierten Dialer aus?
Für welche Fälle kann dieses Urteil analog angewendet werden?
Das Urteil beendet faktisch die Abzocke mit Dialer-Software im Internet, denn kaum jemand entscheidet sich willentlich zur Installation eines Dialers.
Schlechte Zeiten für die Dialer-Mafia: Erst schränkte ein Gesetz die Minutenpreise für "Mehrwertdienste" ein, dann kam die Registrierungspflicht für Dialer und nun noch das - ein Urteil, das die große Abzocke künftig verhindern könnte.
Wer heute im Web etwa nach Hausaufgaben-Hilfen, Kochrezepten oder Witzsammlungen sucht, kommt kaum am Dialer vorbei: Das Web ist regelrecht verseucht.
Mach Dir mal um die Telekomiker keine Sorgen, Millionenschaden? Ich zitiere mal derenMoralapostel schrieb:Aber was bedeutet das für Tante T? Hat man bereits eine Wochenendausgangssperre verhängt? Wurde der Urlaub gestrichen? Sitzen die rosa Kollegen jetzt vor ihren Rechnern um einen Millionenschaden abzuwenden, der entstehen könnte, weil Tante T zwischen den Stühlen sitzt?
5.3 Der Kunde mit PRS 0190 0-Rufnummern wird von der T-Com nach § 43a Abs. 1 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) als Anbieter der Dienstleistung gegenüber der RegTP genannt. Hieraus ergibt sich die Pflicht des Kunden, Be- schwerden, Anfragen u.ä. von Endverbrauchern eigenver- antwortlich zu bearbeiten. Der bloße Verweis auf eine eventuelle Weitergabe der Rufnummern ist unzulässig. Sollte die RegTP gegenüber der T-Com Geldbußen nach § 96 Abs. 2 TKG verhängen, weil der Kunde den nach § 43a Abs. 1 TKG bezeichneten Pflichten nicht nachgekommen ist, ist dieser Betrag der T-Com vom Kunden zuzüglich einer Aufwandspauschale von 500 Euro inkl. USt zu erstatten.
8.3 Die Höhe der Anbietervergütung mindert sich bei Forde- rungsausfällen auf der Anruferseite wie folgt:
(...)
Übersteigt der festgestellte prozentuale Forderungsausfall eine Ausfallquote von 3,5 %, so mindert sich nachträglich die bereits ausgezahlte Anbietervergütung anteilig um die Differenz zwischen dem tatsächlichen prozentualen Forde- rungsausfall und der Ausfallquote von 3,5 %.
(...)
Welches Risiko tragen die noch? Wenn z.B. mein Einspruch gegen Telekom -> IN-Telegence -> Inet-Cash Erfolg hat, holen sie das Geld beim Anbieter In-Telegence. Risiko ist null. Gewinn garantiert und Bilanz gerettet, da freut sich der deutsche Telekomkleinaktionaer.8.4 Die T-Com ist berechtigt, bei nachgewiesenen kriminellen, gesetzwidrigen Handlungen oder Vertragsverstößen des Kunden den Anrufer von der Zahlung der Rechnung zu be- freien. Die Anbietervergütungen, die dem Kunden bereits vorab ausgezahlt wurden, werden in diesen Fällen pauschal spätestens fünf Monate nach der Abrechnung zurückgefor- dert.
Der Spiegel schrieb:Das ist jetzt vorbei: Der 3. Zivilsenat des BGH sprach hier deutlich Recht.
Der Kunde sei auch nicht verpflichtet, vorsorglich Abwehrmaßnahmen gegen Dialer zu treffen.
Mach Dir mal um die Telekomiker keine Sorgen, Millionenschaden?
Moralapostel schrieb:Hinter jedem Dialer steckt ein...
Kennet schrieb:ich habe noch 2 blöde Fragen, aber dann bin auch wirklich beruhigt..
hat das Urteil auch rückwirkend die Auswirkung?. z.B auf meine 1,5-jährige Geschichte mit TeleTeamWork (habe kürzlich die Nachricht vom Gerichtshof Hünfeld bekommen, dass nun das Gericht Duisburg sich mit dem Streit ausseinander setzt. Es geht jetzt um einen Betrag von ca. 400 Euro)
und dann noch.. inzwischen befinde ich mich im Rechstreit mit der INTRIUM Justitia bla,bla.. also nicht direkt Teleteamwork oder Freenet..
oder ist einfach die Tatsache, dass es um einen unangemeldeten Dialer geht ausreichend???
Danke Leute..