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http://www.heise.de/newsticker/data/psz-05.07.03-000/
Heise schrieb:Bundesgerichtshof: Auch 118XX-Anbieter müssen Preise angeben
Laut Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom gestrigen Freitag müssen nicht nur die Anbieter von sogenannten Mehrwertdiensten mit 0190er-Rufnummern, sondern auch die Betreiber sogenannter Auskunftsdienste in ihrer Werbung angeben, was die Nutzung der jeweils angepriesenen Angebote kostet.
Der unter anderem für Wettbewerbsrecht zuständige 1. Zivilsenat des BGH in Karlsruhe hat damit einen Unterlassungsanspruch des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegenüber der Telegate AG und der Deutschen Telekom bestätigt. Die Unternehmen hatten für ihre Inlandsauskunftsdienste unter Angabe der Telefonnummer ("11880" bzw. "11833") geworben, ohne die im Zeittakt bei der Nutzung anfallenden Gebühren und Entgelte zu nennen. Die Vorinstanzen hatten die Frage, ob das Weglassen der Preisangaben in diesem Fall wettbewerbsrechtlich zulässig ist oder nicht, kontrovers beurteilt.]
tf