Bundesgerichtshof: Auch 118XX-Anbieter müssen Preise angeben

technofreak

Forenveteran
http://www.heise.de/newsticker/data/psz-05.07.03-000/
Heise schrieb:
Bundesgerichtshof: Auch 118XX-Anbieter müssen Preise angeben

Laut Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom gestrigen Freitag müssen nicht nur die Anbieter von sogenannten Mehrwertdiensten mit 0190er-Rufnummern, sondern auch die Betreiber sogenannter Auskunftsdienste in ihrer Werbung angeben, was die Nutzung der jeweils angepriesenen Angebote kostet.

Der unter anderem für Wettbewerbsrecht zuständige 1. Zivilsenat des BGH in Karlsruhe hat damit einen Unterlassungsanspruch des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegenüber der Telegate AG und der Deutschen Telekom bestätigt. Die Unternehmen hatten für ihre Inlandsauskunftsdienste unter Angabe der Telefonnummer ("11880" bzw. "11833") geworben, ohne die im Zeittakt bei der Nutzung anfallenden Gebühren und Entgelte zu nennen. Die Vorinstanzen hatten die Frage, ob das Weglassen der Preisangaben in diesem Fall wettbewerbsrechtlich zulässig ist oder nicht, kontrovers beurteilt.]
tf
 
Ein gutes und wichtiges Urteil! Es wurde Zeit!

Wenn man mal beobachtet, was da mit den 118er-Nummern (Auskunfts- und Vermittlungsdienste) getrieben wird, kann einem fast schlecht werden.
Ein Blick in die Schmuddelecke des Anzeigenteils in den Tageszeitungen reicht. Diverse Sex-, aber auch andere Angebote werden dort mit 118xx inseriert. Gerade in Lokal-Blättchen entsteht durch diese 5-stellige Nummer ohne Vorwahl (und ohne Gebührenangabe) für Nicht-Eingeweihte der Eindruck, es handele sich um ein Ortsgespräch und man könne dort risikolos anrufen. Welcher Normalsterbliche hat denn schon verinnerlicht, dass das eine frei tarifierbare Sonderrufnummer ist? Und genau darauf bauen doch die Betreiber.

Gruß
Dino
 
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